Linke fordert Diesel-Nachrüstung

Autohersteller verpflichten

Um Fahrverbote zu vermeiden, müssen Autohersteller aus Sicht der Fraktion Die Linke zur wirksamen technischen Nachrüstung von Diesel-Pkw gezwungen werden. In einem Antrag (19/1360) fordert die Linke deshalb die Bundesregierung daher auf, das anzuordnen.

DUH-Diesel-Fahrverbot – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Die Dieselfahrzeughersteller sollen „auf ihre Kosten“ innerhalb eines Jahres bei allen Diesel-Pkw mit den Schadstoffklassen Euro 4, 5 und 6 bis 6c, die in Deutschland zugelassen sind, Hardwarenachrüstungen durchführen, so dass die im RDE-Verfahren (Real Driving Emissions) gemessenen Stickoxidemissionen den Wert von 200 mg/km nicht überschreiten. Im Falle von Diesel-Fahrzeugtypen ab Euro 4, bei denen sich eine Hardware-Nachrüstung bis Ende 2018 als technisch nicht möglich erweise oder unverhältnismäßig sei, müsse gewährleistet werden, dass die Besitzer finanziell entschädigt würden, verlangt die Linksfraktion.

Weiter wird die Bundesregierung aufgefordert, alle Messergebnisse der Untersuchungskommission „Volkswagen“ inklusive der angewendeten Verfahren zu veröffentlichen, Weiter sollen alle noch nicht gemessenen Diesel-Pkw ab Emissionsklasse Euro 4 bis Euro 6c ebenfalls im RDE-Verfahren geprüft und die Ergebnisse umgehend veröffentlicht werden. Für die Fälle, dass sich örtliche Fahrverbote trotz Hardwarenachrüstung nicht vermeiden ließen, müsse eine bundeseinheitliche Regelung für Diesel-Pkw auf Basis der oben genannten Messergebnisse im realen Betrieb erlassen werden. Den betroffenen Kommunen müsse ein einheitliches rechtssicheres Instrument zur Verfügung gestellt und unterschiedliche Regelungen in den Städten vermieden werden, heißt es in dem Antrag

Die Linksfraktion vertritt die Auffassung, dass die Bundesregierung „viel zu wenig gegen die Abgasmanipulationen der Autoindustrie unternimmt“, indem sie nämlich seit Jahren sie die Feststellungen von Verbraucher- und Umweltverbänden sowie der Fachöffentlichkeit ignoriere, dass Dieselautos „auf der Straße erheblich höhere Emissionen haben als im Labor“.

Wie die Abgeordneten schreiben, bildeten die Emissionen von Dieselfahrzeugen mit einem Anteil von 68 Prozent den Hauptgrund für die hohen Stickoxidwerte in den Innenstädten. Ein schlechtes Abgasverhalten zeigten fast alle Dieselfahrzeuge unterhalb der Schadstoffnorm Euro 6d-Temp, „unabhängig vom Vorhandensein illegaler Abschalteinrichtungen“. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 seien derzeit von Fahrverboten besonders ältere und schadstoffreichere Diesel der Norm Euro 4 bedroht, heißt es in dem Antrag. Das schlechteste Abgasverhalten zeigten jedoch viele Euro 5- und zum Teil Euro 6-Fahrzeuge. Maßgeblicher Grund hierfür seien die von den Herstellern in manipulativer Absicht eingesetzten sogenannten Abschalteinrichtungen.

Software-Updates sind aus Sicht der Linksfraktion nicht ausreichend. Denn die bei VW angeordneten und von anderen Herstellern „freiwillig“ durchgeführten Softwareupdates dienten ausschließlich der Beseitigung unzulässiger Abschalteinrichtungen, schreiben die Abgeordneten. Auch nach dem Update überstiegen aber die Stickoxid-Realemissionen die Grenzwerte um ein Vielfaches. Demgegenüber verringere sich der Stickoxid-Ausstoß durch eine Hardwarenachrüstung um Werte zwischen 70 und 95 Prozent. Zudem sei die Nachrüstung „bei den meisten Fahrzeugen technisch möglich“. Nach Einschätzung der Abgeordneten ist somit eine Hardwarenachrüstung – neben Fahrverboten – „die einzige Möglichkeit, die Emissionen von Dieselfahrzeugen auf das für die Einhaltung von städtischen Grenzwerten für die Luftqualität nötige Maß zu reduzieren“. (hib/HAU)

->Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/013/1901360.pdf