EU erlaubt neue Ausnahmen von Energiewende-Finanzierung
Die Europäische Union (EU) fährt ihren Zickzackkurs der Genehmigung deutscher Ausnahmeregelungen von den Stromumlagekosten der Energiewende fort. So genehmigte die EU-Kommission jetzt die von der Bundesregierung geplante Ausnahme energieintensiver Unternehmen in Deutschland von der ab 2019 bevorstehenden Offshore-Netzumlage – nachdem die europäischen Kartellwächter in den vergangenen Jahren die bisherigen Befreiungen in Teilen immer wieder als wettbewerbswidrig gestoppt hatte, wie Tilmann Weber am 30.03.2018 für ERNEUERBARE ENERGIEN schreibt.
Die Offshore-Netzumlage soll ab kommendem Jahr zur Finanzierung des Netzausbaus der Meereswindkraft in Deutschland in Kraft treten. Davon energieintensive Unternehmen auszunehmen, die in besonders dem internationalen Wettbewerb ausgesetzten Branchen tätig sind, sei sinnvoll, urteilt die EU-Wettbewerbsbehörde. Die Kommission sieht es nun nach ihrer Prüfung der deutschen Regelung offenbar als gegeben an, dass die Bundesregierung die Ausnahmen von der Finanzierung der Windstromkabel im Meer auf genau die Unternehmen beschränkt hat, die dem internationalen Handel ausgesetzt sind.
Dabei hatte die Kommission schon vor rund fünf Jahren die Position eingenommen, dass die von Berlin damals schon eingeräumten Ausnahmen energieintensiver Unternehmen von den Kosten des Erneuerbare-Energien-Ausbaus viel zu umfangreich ausgefallen waren. Deutschland habe fälschlicherweise auch Unternehmen von der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierten Erneuerbare-Energien-Umlage weitgehend ausgenommen, die diesem internationalen Wettbewerb weniger oder nicht ausgesetzt seien sowie weniger von Stromkosten betroffen seien.
2014 hatte die Behörde dann geurteilt, dass ein Teil der Ausnahme unerlaubte Wettbewerbsbeihilfen waren – und dass die Unternehmen diese zurückzahlen müssten. Klagen zum Beispiel deutscher Stahlersteller beschied zuletzt Anfang 2018 ein EU-Gutachter als chancenlos. Ende 2017 entschied die EU auch, dass die Betreiber von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit konventionellen Brennstoffen ab 2018 keine Ausnahmen mehr von der EEG-Umlage erhalten. Nur noch mit Biomasse betriebene KWK-Anlagen erhalten die bisherige 60-Prozent-Reduzierung der Umlage weiterhin.
Die im Energiewirtschaftsgesetz fixierte neue Offshore-Netzumlage wird ab 2019 alle übrigen Strombezieher vom privaten Verbraucher bis zu nicht-befreiten Unternehmen belasten. Die Ausnahmen für produzierendes Gewerbe von den in den Strompreis eingehenden Umlagen zur Finanzierung der Energiewende stiegen seit 2005 kontinuierlich an. Von 10,7 Milliarden Euro wuchs ihr Volumen bis 2014 auf gut 17 Milliarden Euro an. Seither stagnierten die Umlage-Einnahmen. Tilmann Weber
->Quelle: erneuerbareenergien.de/eu-erlaubt-neue-ausnahmen-von-energiewende-finanzierung/150/434/107413