Europäische Klimaschutzbremse

Hans-Josef Fell: „Geplante Ausschreibungspflicht der EU-Kommission behindert erfolgreichen Klimaschutz und dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien“

Die mit der EU Richtlinie 2001 explizit ermöglichte staatliche Festlegung der Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien, die insbesondere von Ländern wie Dänemark, Deutschland und Spanien erfolgreich umgesetzt wurde, dürfte die erfolgreichste Maßnahme für den Klimaschutz in der EU sein. Das ist eine Schlussfolgerung der wissenschaftlich hervorragend belegten Analyse der Energie- und Klimapolitikberatung EnKliP, deren Lektüre der Präsident der Energy Watch Group, Hans-Josef Fell, allen Beteiligten dringend nahelegt. In dem Gutachten für die Friedrich-Ebert-Stiftung stelle die Studie gravierende Mängel in der aktuellen politischen Ausrichtung der EU-Kommission fest, die ohne Not die Mitgliedsstaaten zu Ausschreibungen als Regelinstrument zwingen wolle.

Hans-Josef Fell: Dabei hat die EU-Kommission nach dem Lissabon-Vertrag keine Energiekompetenz. Vielmehr liegt die Verantwortung für den Energiemix alleine bei den Mitgliedsstaaten. Genau dies hebelt die EU-Kommission, mit Unterstützung vieler nationaler Regierungen wie Deutschland, seit etwa 2010 aus. Mit ihrer aus dem europäischen Wettbewerbsrecht und dem Ziel eines europäischen Binnenmarktes abgeleiteten verbindlichen Forderung nach Ausschreibungen, statt festen Einspeisevergütungen als Regelinstrument, greift sie de facto erheblich in die Energiehoheit der Mitgliedstaaten ein.

Denn sie nimmt den Mitgliedsstaaten damit die Freiheit, das bislang mit Abstand wichtigste politische Instrument für eine Umstellung der Energieversorgung auf 100% Erneuerbare Energien – die staatlich festgelegte Einspeisevergütung für Ökostrom – fortzuführen. Unter dem offensichtlichen Primat der Marktwirtschaft verstößt die EU-Kommission somit in erheblichem Maße gegen den Geist des Energiekapitels im Lissabon-Vertrag, schränkt so die Energiefreiheit der Mitgliedsstaaten erheblich ein und vernachlässigt die Ziele Umwelt- und Klimaschutz. Dies ist im Jahre drei des Pariser Klimaabkommens völlig unverständlich.

Das fatale Ergebnis ist heute schon abzulesen: In der EU haben sich die Investitionen in Erneuerbare Energien seit 2011 fast halbiert und sind weiter auf sehr niedrigem Niveau.

[note Schon die einführende Zusammenfassung der Analyse von EnKliP bringt es auf den Punkt:

„Die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (EERL) war sehr erfolgreich. Grundlage dafür war die Freiheit der EU-Mitgliedstaaten, das für sie am besten geeignete Instrument zur Finanzierung der erneuerbaren Energien zu wählen. Dennoch möchte die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten zwingen, nur noch Ausschreibungssysteme zu nutzen und schlägt weitere einschränkende Kriterien für die Ökostrompolitik vor. Diese Kehrtwende birgt große Risiken und basiert auf wissenschaftlich nicht belastbaren Argumenten.“]

Das Lesen der Analyse von EnkliP sollte für alle Politiker, Journalisten, NGOs, CEOs und Lobbyisten, die sich um Energiepolitik kümmern, Pflicht sein.
Sehr viele der Argumente der Befürworter für Ausschreibungen werden hier wissenschaftlich bestens fundiert zurechtgerückt.

Auch die Analyse der Energy Watch Group von Juli 2017 zur Diskussion um Einspeisevergütung versus Ausschreibungen kommt zu ähnlichen Ergebnissen wie EnKliP:

->Quelle: Hans-Josef-Fell.de/schlagzeilen-mainmenu-73/1194-die-geplante-ausschreibungspflicht-der-eu-kommission-behindert-erfolgreichen-klimaschutz-und-den-dynamischen-ausbau-der-erneuerbaren-energien