Rückgang gegenläufig zum EU-weiten Anstieg
Im Jahr 2017 emittierten die rund 1.830 stationären Anlagen in Deutschland im Emissionshandel (ETS, Emission Trading System) rund 438 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente und damit 3,4 Prozent weniger als 2016. Damit fällt der Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen, welche auch andere Sektoren (z.B. Verkehr, Haushalte) umfassen. Die kürzlich veröffentlichte Nahzeitschätzung des UBA hatte für diese eine Minderung von 0,5 Prozent ermittelt. Die deutschen ETS-Emissionen entwickelten sich damit gegenläufig zum EU-weiten Durchschnitt wie das Umweltbundesamt am 10.04.2018 mitteilte.
Den Emissionsanstieg des gesamten EU-ETS schätzen unabhängige Marktanalysten auf Basis der von der EU Kommission freigegebenen vorläufigen Daten mit 0,6 bis 1,0 Prozent. Dieser Anstieg ist maßgeblich durch wirtschaftliches Wachstum getrieben. Auch die deutsche Wirtschaft wächst, der Anstieg der Industrie-Emissionen um 2,1 Prozent wird jedoch durch den starken Rückgang der Emissionen der Energieanlagen um 5,4 Prozent mehr als ausgeglichen. Der Preis für Emissionsberechtigungen (EUA – European Emission Allowances) von durchschnittlich 5,88 Euro im Jahr 2017 war zu gering, um Anreize für emissionsmindernde Investitionen im Industriebereich zu setzen. Seit Anfang des Jahres hat sich der Preis allerdings mehr als verdoppelt und liegt nun auf einem Niveau wie zuletzt im Jahre 2011.
„Auch die Industrie muss ihren Teil dazu beitragen, die deutschen Emissionen zu mindern. Um dies zu erreichen braucht es einen starken Emissionshandel mit ambitionierten Minderungszielen und einem daraus resultierenden sichtbaren Preissignal. Die beachtliche aktuelle Preisentwicklung sollte klar machen, dass die Zeiten der vernachlässigbaren CO2-Kosten für viele in der Industrie schneller vorbei sein können, als mancher erwartet haben mag“, sagt Maria Krautzberger, die Präsidentin des UBA.
Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Auch CO2-Ausstoß von Verkehr, Landwirtschaft und Wärmemarkt bepreisen“
„Die Zahlen des Umweltbundesamtes liefern einen eindrucksvollen Beleg für die Anstrengungen der Energiewirtschaft zum Klimaschutz: Demnach ist es unserer Branche gelungen, die Emissionen 2017 um 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu senken. Die Energiewirtschaft hat ihre Hausaufgaben gemacht. Im Zuge einer fairen Lastenverteilung für die Erreichung der Gesamtklimaziele müssen nun auch die anderen Bereiche stärker in die Pflicht genommen werden. Wichtig wäre es vor allem, endlich auch dem CO2-Ausstoß in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft und Wärmemarkt einen Preis zu geben. Parallel muss im Wärmemarkt die steuerliche Abschreibung bei Heizungsmodernisierungen schnellstmöglich eingeführt werden. Hier bleibt großes Potenzial für den Klimaschutz bisher ungenutzt.“
Emissionen der Industrie
Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent auf 126 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Damit erfolgt erstmals seit 2013, dem Beginn der aktuellen Handelsperiode, ein Anstieg der Emissionen in der Summe aller Industrieanlagen. Der Anstieg der Emissionen der Industrieanlagen ist insbesondere auf die Anlagen der Eisen- und Stahlindustrie und der Zementklinker-Herstellung zurückzuführen, die im Vergleich zum Jahr 2016 starke Emissionszuwächse um 4,0 und 5,8 Prozent zu verzeichnen hatten. Auch die Emissionen der ETS-Anlagen der Papier- und Nichteisenmetallindustrie nahmen zu, wenngleich der Anstieg dort mit 1,0 und 0,6 Prozent moderater ausfiel. Leichte Emissionsrückgänge verzeichneten die Anlagen der Chemischen Industrie und die Raffinerien mit minus 1,0 und minus 0,5 Prozent.
Emissionen der Energieversorgung
Die Emissionen aus der Energieversorgung sanken um 5,4 Prozent auf 312 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Dieser relativ starke Rückgang ist auf abnehmende Stein- und Braunkohleemissionen zurückzuführen. Die Steinkohleemissionen nahmen um 17 Prozent ab, die Braunkohleemissionen um moderate 0,7 Prozent. Die Zunahme der Erdgasemissionen um 2,4 Prozent fällt demgegenüber in absoluten Emissionen gemessen kaum ins Gewicht.
Abgabepflicht
Bis zum 30.04.2018 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen erforderliche Zahl an Emissionsberechtigungen für das Jahr 2017 abzugeben. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) prüft derzeit die Emissionsberichte 2017 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse voraussichtlich zum 30.05.2018 veröffentlichen.
Emissionshandel und Gesamtemissionen
Der Anteil des Emissionshandels an den für das Jahr 2017 vom UBA geschätzten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht etwa 50 Prozent. Die offiziellen deutschen Gesamtemissionen 2017 werden am 15.01.2019 mit dem Nationalen Inventarbericht veröffentlicht.
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist auch die nationale Bewilligungsbehörde für die Strompreiskompensation und die zuständige Behörde zur Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten.
->Quelle: Umweltbundesamt.de/emissionshandel