Kilowattstunde billiger als 4 ct

Ergebnisse der gemeinsamen Ausschreibung von Wind- und Solaranlagen – Homann: „Wind und Solar erforderlich für Energiewende“

Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben am 12.04.2018 die Zuschläge der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen erteilt. “Es haben ausschließlich Gebote für Solaranlagen Zuschläge erhalten. Im Wettstreit setzt sich eben die Technologie durch, die zu den geringsten Kosten anbieten kann“,  sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Für das Gelingen der Energiewende ist jedoch ein Mix der verschiedenen Technologien erforderlich.“

PV und Wind bei Wustermark, Mark Brandenburg – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Durchschnittlicher Zuschlagswert 4,67 ct/kWh

Aus der Medienmitteilung der BNetzA: „Es wurden 32 Zuschläge für Gebote in einem Umfang von 210 Megawatt erteilt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 4,67 ct/kWh. In der letzten reinen Solar-Ausschreibung lag dieser bei 4,33 ct/kWh. Der niedrigste Zuschlagswert liegt bei 3,96 ct/kWh; der höchste Zuschlagswert beträgt 5,76 ct/kWh. Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich fünf in einem Umfang von 31 Megawatt auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern und drei mit einem Umfang von 17 MW in Baden-Württemberg.“

Ausschreibungen nach dem EEG

Das novellierte EEG sieht gemeinsame Ausschreibungen mit Pilotcharakter vor, in denen Technologien in einen Wettbewerb treten. Es seien 54 Gebote eingegangen, davon 18 für Windenergieanlagen an Land und 36 für Solaranlagen. Mit den Solaranlagen habe sich die Technologie durchgesetzt, die ihr Kostensenkungspotenzial bereits in den vorangegangenen Ausschreibungen unter Beweis gestellt habe. Bei den Geboten für Windenergieanlagen an weniger ertragsstarken Standorten kommet hinzu, dass anders als bei den regulären Ausschreibungen die Nachteile nach dem Zuschlagsverfahren nicht ausgeglichen würden.

Verteilernetzausbaugebiete ohne große Auswirkungen

Die BNetzA weiter: „In dem Ausschreibungsverfahren wurden die sogenannten Verteilernetzausbaugebiete als Instrument eingeführt. Gebote in solchen Gebieten, in denen schon viele Erneuerbare-Energien-Anlagen bestehen, wurden mit einem Gebotsaufschlag belegt und damit ihre Zuschlagschancen reduziert. Damit soll ein erhöhter Verteilernetzausbaubedarf in diesen Gebieten berücksichtigt werden. Diese Sonderregelung hatte keine erheblichen Auswirkungen auf die erfolgreichen Projekte. Die meisten Zuschläge befinden sich in den Verteilernetzausbaugebieten. Ohne diese Modifizierung hätte jedoch zumindest ein Gebot für Windenergieanlagen bezuschlagt werden können.“

Ausschreibungsvolumen überzeichnet – nur drei ausgeschlossen

  • Die bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Gebote hatten ein Volumen von 395 Megawatt. Damit war das Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt doppelt überzeichnet.
  • Der mengengewichtete Gebotswert betrug für Solaranlagen 4,82 ct/kWh und für Windenergieanlagen an Land 7,23 ct/kWh.
  • Es mussten lediglich drei Gebote aus formellen Gründen ausgeschlossen werden.
  • Die nächste Ausschreibung für Windenergie an Land ist am 01.05.2018; der nächste Gebotstermin für Solaranlagen ist der 01.06.2018.
  • Die Zuschläge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter bundesnetzagentur.de/Ausschreibungen/Technologieuebergreifend/Gebotstermin_01_04_2018/gebotstermin bekannt gemacht worden.

Staatssekretär Bareiß zu den Ausschreibungs-Ergebnissen

Bereits am Tag zuvor erklärte Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß dazu: „Die Ausschreibung ist ein wichtiges Instrument, um Kosteneffizienz zu erreichen. Das Ergebnis dieser gemeinsamen Ausschreibung zeigt, dass die Solarenergie in Deutschland derzeit sehr wettbewerbsfähig ist. Wir brauchen insgesamt einen ausgewogenen Mix der erneuerbaren Erzeugungstechnologien.“

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