„Empfehlungen“
Schließlich schreiben sie dem zuständigen Bundesministerium als „Empfehlungen“ ins Stammbuch:
- „Der Bund muss sich an zentraler Stelle einen umfassenden Überblick über die finanziellen Auswirkungen der Energiewende verschaffen. Nur dann kann eine fundierte Entscheidung über Ausbau und Grenzen der Energiewende getroffen werden. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, diesen Gesamtüberblick in den jährlichen Monitoringbericht des BMWi zur Energiewende aufzunehmen und fortzuschreiben.
- Das Monitoring der Energiewende muss im Hinblick auf die Zielarchitektur optimiert werden. Die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen genauso konkretisiert, bewertet und quantifiziert werden wie das bereits ausreichend quantifizierte Ziel Umweltverträglichkeit. Dabei sollten Obergrenzen mit Blick auf eine Ausweitung der Kosten der Energiewende aufgezeigt werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen als begrenzende Faktoren für die Weiterentwicklung der Energiewende wahrgenommen werden.
- Für die Umsetzung der Energiewende müssen durchgängig konkrete Ziele benannt und kontinuierlich Wirkung und Effizienz der Maßnahmen überprüft werden. Ferner muss die Vergleichbarkeit von Programmen hergestellt werden (z. B. CO2-Einsparung pro Förderung).
- Mitnahmeeffekte müssen vermieden und ineffiziente Programme eingestellt werden.
- Die Ergebnisse des Monitorings der Energiewende müssen in die künftige Förderstrategie fließen. Das Fördercontrolling der Energiewende muss umfassend durchgeführt werden.“
Retourkutsche aus dem BMWi: „Fehlverständnis der Energiewende“
Die Bundesregierung habe sehr wohl „einen umfassenden und gut dokumentierten Überblick über die Ausgaben für die Energiewende“, keilte das BMWi bereits am 30.01.2017 zurück. „Diese sind in der jährlichen Haushaltsaufstellung und im Finanzbericht des BMF auf Euro und Cent aufgeführt.“ Auch die Ausgabenpositionen für Verbraucher (z. B. EEG-Umlage, KWKG-Aufschlag, Netzentgelte und Offshore-Haftungsumlage) seien höchst transparent. Aktuelle Werte seien auf www.netztransparenz.de sowie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur und der Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber für jedermann frei zugänglich. Im Einzelnen:
- Der Vorwurf des BRH, die Bundesregierung könne die Frage nicht beantworten, wie viel die Energiewende den Staat koste, zeugt von einem Fehlverständnis der Energiewende. Die Energiewende ist keine singuläre, klar abgrenzbare Maßnahme mit einem Preisschild, sondern eine bis zum Jahr 2050 angelegte, tiefgreifende Transformation des gesamten Energiesystems. Sie ist ein Prozess und kein Produkt, dessen Preis man vor Produktionsbeginn bestimmen kann. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass eine seriöse Kostenschätzung bis in“
das Jahr 2050 nicht möglich ist. - Die Bundesregierung hat die Kostenentwicklung der Maßnahmen der Energiewende genau im Blick. Mit dem Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ ist sie fortlaufend im Bilde, wo die Energiewende steht und ob bzw. wo nachgesteuert werden muss. In den jährlichen Monitoring-Berichten werden die Themen Bezahlbarkeit und gesamtwirtschaftliche Effekte der Energiewende (u. a. in Hinblick auf Investitionen, Wachstum und Beschäftigung) ausführlich untersucht. Der fünfte Monitoring-Bericht ist hier verfügbar.
- Hinzu kommt, dass der Bericht des BRH allein die Kosten für den Umbau der Energieversorgung thematisiert. Der Nutzen der Energiewende kommt nicht zur Sprache, wie z. B. positive Beschäftigungseffekte durch zusätzliche Investitionen oder vermiedene Folgekosten eines ungebremsten Klimawandels. Eine sinnvolle Bewertung muss quantitative und qualitative Kosten und Nutzen der Energiewende beinhalten“.
ESYS: Energiewende kostet zwei Billionen oder 60 Milliarden im Jahr
Dabei wären zumindest die Gesamtkosten der Energiewende durch einen Blick ins Internet leicht zu ermitteln. Die deutschen Wissenschaftsakademien haben dazu mit ihrem Projekt Energiesysteme der Zukunft – ESYS dazu schon im November 2017 Zahlen vorgelegt. Eine ESYS-Arbeitsgruppe unter Leitung von Eberhard Umbach und Hans-Martin Henning rechneten in ihrer Stellungnahme „Sektorkopplung: Optionen für die nächste Phase der Energiewende“ (siehe: solarify.eu/esys-sektorkopplung-optionen-fuer-naechste-phase-der-energiewende) vor: Es fielen „zum Erreichen der Klimaschutzziele (85 Prozent) bis zum Jahr 2050 insgesamt Mehrkosten in Höhe von rund 2 Billionen Euro an, was einer Steigerung um 50 Prozent entspricht“. Das ergebe „im Mittel der nächsten 33 Jahre einem jährlichen Betrag von etwa 60 Milliarden Euro und somit knapp 2 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts von 2016.“
->Quellen: