Regierung beschließt bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte

Werden bis 2023 schrittweise eingeführt

Das Bundeskabinett hat am 25.04.2018 den von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgelegten Verordnungsentwurf zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte im Bundeskabinett beschlossen. Mit der Verordnung wird eine Verordnungsermächtigung umgesetzt, die im Juli 2017 durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz geschaffen wurde, so eine Medienmitteilung.

Hochspannungsmast in Wiesbaden – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Die neue Verordnung sieht vor, dass die Netzentgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze schrittweise bundesweit vereinheitlicht werden. Der Umsetzungsprozess beginnt, wie im Gesetz vorgesehen, am 01.01.2019 und wird am 01.01.2023 abgeschlossen sein. Die Angleichung erfolgt in fünf gleich großen Schritten.

Dazu der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß: „Die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ist ein richtiger Schritt, der auch im Koalitionsvertrag noch einmal bekräftigt wurde. Der Ausbau der Übertragungsnetze dient der Energiewende insgesamt und ist damit keine regionale, sondern eine bundesweite Notwendigkeit. Darüber hinaus schafft die schrittweise Angleichung der Netzentgelte für die betroffenen Netzregionen einen abgefederten Übergang und den notwendigen Anpassungsprozess.“

Mit der Verordnung schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen, dass die Übertragungsnetzbetreiber im Oktober 2018 ihre Netzentgelte erstmalig für das Jahr 2019 auf Basis der neuen Regelungen veröffentlichen können. In einem ersten Schritt für das Jahr 2019 wird für 20 Prozent der Kosten der Übertragungsnetzbetreiber ein einheitliches Entgelt ermittelt. Die Verordnung wird jetzt dem Bundesrat zur Zustimmung übermittelt.

Der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke hat die Verordnung begrüßt. „Endlich kommt die Bundesregierung damit ihrer Verpflichtung aus dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz nach und wir kommen einer gerechteren Verteilung der Netzentgeltkosten langsam näher. Brandenburg hat hierfür seit vielen Jahren mit lauter Stimme gekämpft“, erklärte Woidke am 25.04.2018 in Potsdam. „Damit verringert sich endlich der Wettbewerbsnachteil für unsere Wirtschaft und die Ungerechtigkeit für die privaten sowie gewerblichen Stromkunden.“

Woidke weiter: „Mit der bisherigen Regelung wurden die Stromkunden jener Länder bestraft, die Vorreiter beim Ausbau erneuerbarer Energien sind. Die Kosten für die Übertragungsnetze werden auch künftig weiter steigen. Deshalb ist die heute erreichte Vereinheitlichung für die Zukunft noch bedeutender. Sie sorgt für eine gerechtere Verteilung der energiewendebedingten Netzkosten.“ Woidke rechnet bereits 2019 mit Entlastungen für Brandenburger Haushalte und Unternehmen im Millionenbereich.

->Quelle: bmwi.de/einfuehrung-bundeseinheitlicher-uebertragungsnetzentgelte-im-bundeskabinett-beschlossen