- Wann rechnet die Bundesregierung mit der Inbetriebnahme von Nordlink?
Der Beginn des kommerziellen Betriebs ist nach aktueller Planung für das Jahr 2020 vorgesehen.
- Erachtet die Bundesregierung die Kohlereserve als wirksames Instrument für mehr Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund, dass diese bisher nicht ein einziges Mal angefordert wurde (s. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/915), und wie begründet sie dies?
Die Sicherheitsbereitschaft nach § 13g des Energiewirtschaftsgesetzes soll durch Überführung der Kraftwerke aus dem Markt in die Reserve einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten sowie die Stromversorgung für länger andauernde und mit einer gewissen Vorlaufzeit vorhersehbare Extremsituationen zusätzlich absichern. Zu solchen Extremsituationen zählen länger andauernde Wetterextreme. Seit der Einrichtung der Sicherheitsbereitschaft sind solche Fälle nicht eingetreten.
- Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der jüngst veröffentlichten Analyse des Deutschen Wetterdienstes (www.taz.de/Archiv- Suche/!5490095&s=wetterdienst/) im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, wonach die Kombination aus Solar- und Windenergie das Stromerzeugungssystem stabilisiert und Risiken sogar minimiert?
Die im genannten Artikel zitierten Analysen des Deutschen Wetterdienstes bestätigen, dass die im EEG angelegte Diversifizierung der Erzeugung sinnvoll ist. Der Deutschen Wetterdienst bestätigt auch das seltene Auftreten von Dunkelflauten innerhalb eines Jahres und die positiven Effekte durch europäische Ausgleichseffekte. Dennoch müssen Zeiten mit geringer Einspeisung von Strom aus Solarund Windenergieanlagen untersucht werden. Diese Untersuchung geschieht im Monitoring der Versorgungssicherheit (auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen).
- Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im Rahmen des EU-Winterpakets (https://blogs.pwc.de/auf-ein-watt/regulierungenergierecht- energiesteuern/eu-winterpaket-2-ueberblick-ueber-die-geplantenaenderungen- des-strommarkts/2043/) bislang vorgesehenen Regelungen zu Kapazitätsmechanismen für die Versorgungssicherheit in Deutschland?
Die im Rahmen des EU-Winterpakets in den jeweiligen Entwürfen bislang vorgesehenen Regelungen zu Kapazitätsmechanismen für die Versorgungssicherheit in Deutschland sehen zunächst ein europäisches Versorgungssicherheitsmonitoring vor. Dieses jährliche Monitoring bildet eine zentrale Grundlage für die Bewertung der Versorgungssicherheit an den Strommärkten und damit auch für die mögliche Einführung von Kapazitätsmechanismen. Die Bundesregierung hält diesen Ansatz in gekoppelten europäischen Strommärkten – bei Einhaltung hoher Anforderungen hinsichtlich deren Nutzung und Ausgestaltung – für sinnvoll.
->Quelle: dip21.bundestag.de/1901601.pdf