CO2-Einsparung
- Inwiefern und in welcher Höhe (bitte in Einsparung an Tonnen von CO2 für Deutschland angeben) wird die Fortschreibung nach Einschätzung der Bundesregierung noch einen Beitrag zur Erreichung des deutschen Klimaschutzziels für 2030 liefern?
- Inwiefern und in welcher Höhe (bitte in Einsparung an Tonnen von CO2 für Deutschland angeben) wird die Fortschreibung nach Einschätzung der Bundesregierung noch einen Beitrag zur Erreichung des deutschen Klimaschutzziels für 2020 liefern? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Europäische Emissionshandel bildet einen europäischen Markt für CO2– und stellt daher die Erreichung des europäischen Klimaschutzziels in den emissionshandelspflichtigen Sektoren Energieerzeugung und Industrie für das Jahr 2030 sicher. Da das System so angelegt ist, dass die Zertifikatemengen bis zum Jahr 2030 europaweit knapper werden, wird auch der Minderungsdruck in Deutschland steigen. Eine genaue Quantifizierung der durch den Europäischen Emissionshandel in Deutschland erzielten Minderung ist nicht möglich, da es sich um ein europäisches Instrument und ein europäisches Ziel für die Gesamtheit der emissionshandelspflichtigen Sektoren in der EU handelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
- Welche geeigneten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um kurzfristig in dem Fall zu reagieren, dass die Preissignale für eine signifikante CO2– Einsparung nach 2021 nicht ausreichen sollten?
Zunächst weist die Bundesregierung darauf hin, dass es sich beim Emissionshandel um ein Mengeninstrument handelt. Zur Funktionsweise der Marktstabilitätsreserve ist eine Überprüfung durch die EU-Kommission innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten, also bis Ende des Jahres 2021, vorgesehen. Die Bundesregierung hat im Übrigen im Klimaschutzplan 2050 Sektorziele für Emissionsminderungen für die Sektoren Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft bis zum Jahr 2030 beschlossen. Um sie zu erreichen, erarbeitet die Bundesregierung ein Maßnahmenprogramm, das die Erreichung der 2030er-Ziele sicherstellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
- Welche CO2-Bepreisungssysteme sind der Bundesregierung bekannt, was sind jeweils die Vor- und Nachteile, und wie beurteilt die Bundesregierung die jeweilige Umsetzbarkeit in Deutschland im Hinblick auf die bestehenden juristischen und politischen Rahmenbedingungen? Grundsätzlich sind preis- und mengenbasierte Instrumente zu unterscheiden.
Während bei Ersteren die Lenkungswirkung direkt über den Preis angestrebt wird, zielen Letztere auf die definitive Erreichung einer bestimmten Mengenzielvorgabe. Dies hat den Vorteil, dass Budgetvorgaben für Treibhausgasemissionen direkt in eine Emissionsobergrenze (Cap) umgerechnet werden können; bei einem verlässlichen Berichts- und Überwachungssystem und konsequentem Vollzug wird das Erreichen der im System gesetzten Ziele durch das Instrument sichergestellt. Unabhängig davon, ob ein mengen- oder preisbasierter Ansatz Anwendung findet, kann ein CO2-Preis grundsätzlich zu einer kosteneffizienten Senkung der Emissionen führen. Im Übrigen lässt sich für fossile Energieträger ein impliziter CO2-Preis ermitteln, der auch durch Abgaben, Umlagen und Steuern beeinflusst wird und in den unterschiedlichen Bereichen unterschiedlich hoch ist. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 29. März 2018 auf die Schriftliche Frage 45 der Abgeordneten Lisa Badum auf Bundestagsdrucksache 19/1556 verwiesen.
- Welche CO2-Bepreisungssysteme und in welcher Ausgestaltung im Detail werden aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union praktiziert, und wie schätzt die Bundesregierung ein mögliches Andocken Deutschlands daran jeweils ein? Das EU-ETS ist das maßgebliche CO2-Bepreisungssystem in der Europäischen Union (EU), zu dessen Umsetzung die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind. Es gibt bisher keinen Beschluss der Bundesregierung, an darüberhinausgehende CO2-Bepreisungssysteme anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union anzudocken.
- Für wie wahrscheinlich erachtet die Bundesregierung die Möglichkeit der Einführung eines CO2-Bepreisungssystems auf G20-Ebene, und von welchem Zeithorizont geht sie dabei aus, insbesondere im Hinblick auf ihre Erfahrung als G20-Präsidentschaft im vergangenen Jahr in Hamburg und der aktuellen Haltung der USA zum Klimaschutz (bitte begründen)? Die Bundesregierung setzt sich in der G20 aktiv für die Stärkung von CO2-Preissystemen auf nationaler und internationaler Ebene ein. Der Aktionsplan der G20 von Hamburg zu Klima und Energie für Wachstum hebt auf Initiative der Bundesregierung marktbasierte Instrumente erstmals im G20-Kontext explizit als Klimaschutzinstrumente hervor. Des Weiteren wird im Aktionsplan zum Wissensaustausch innerhalb der G20-Staaten hierzu aufgerufen, den die Bundesregierung in verschiedenen Foren, unter anderem der „Carbon Market Platform“, umsetzt (siehe auch die Antwort zu Frage 12).
Genaue Prognosen bezüglich des Zeithorizonts für die Einführung von CO2-Bepreisungssystemen auf G20-Ebene insgesamt können nicht gemacht werden. In vielen Ländern gibt es jedoch dementsprechende Bestrebungen auf unterschiedlichen Ebenen. Nach einem Bericht der Weltbank aus dem Jahr 2017 haben insgesamt weltweit bisher 67 Jurisdiktionen CO2-Bepreisungssysteme eingeführt (das entspricht etwa 20-25 Prozent der globalen Treibhausgas-Emissionen). CO2– Bepreisungssysteme wurden bereits in den folgenden G20-Staaten eingeführt: in der Europäischen Union, in Kanada, in China, in Süd-Korea, in Mexiko und in einigen US-Bundesstaaten (Kalifornien und zurzeit neun Bundesstaaten im Nordosten der USA). Zudem gibt es konkrete Planungen zur Einführung einer CO2– Steuer in Südafrika sowie Überlegungen zur Einführung einer CO2-Bepreisung in der Türkei. Argentinien und Brasilien arbeiten in der Weltbankinitiative „Partnership for Market Readiness“ Arbeitsprogramme für die Entwicklung eines nationalen Bepreisungs-Systems.
- Inwiefern hat die Bundesregierung mit anderen G20-Staaten in diesem Jahr Gespräche zu einer CO2-Bepreisung geführt (bitte unter Angabe von jeweiligem Staat, Datum, Gesprächsteilnehmenden und Inhalt des Gesprächs), und inwiefern plant die Bundesregierung, in der Zukunft diese Gespräche aufzunehmen, und bis wann soll dies geschehen?
Die Bundesregierung hat sich dieses Jahr für CO2-Bepreisung in der G7 und darüber hinaus auf dem Ersten G7-Sherpatreffen unter kanadischer Präsidentschaft eingesetzt (30. bis 31. Januar 2018). Daneben ist sie kontinuierlich im Austausch mit anderen Staaten zu diesem Thema und setzt sich aktiv für die Ausweitung (Länder, Sektoren) und Stärkung von CO2-Preissystemen ein, u. a. auch indem Länder bei der Entwicklung und Implementierung solcher Instrumente unterstützt werden. Zudem setzt sich die Bundesregierung für eine zunehmende Angleichung von CO2-Preisen ein, v. a. durch die Koordinierung von Systemen sowie die Verknüpfung von Emissionshandelssystemen. Neben der G7 und G20 engagiert sich die Bundesregierung u. a. in den folgenden wichtigsten Initiativen/ Organisationen für eine internationale Ausweitung von CO2-Preissystemen:
- Partnership for Market Readiness (PMR)
- International Carbon Action Partnership (ICAP)
- Carbon Market Plattform (deutsche G7-Initative, inzwischen ausgeweitet auf G20)
- Carbon Pricing Leadership Coalition (CPLC).
In diesen oben genannten Initiativen/Foren ist die Bundesregierung kontinuierlich im Gespräch zu CO2-Bepreisunginstrumenten mit den meisten G20-Staaten. Dieses Jahr gab es mit Russland am 15. März 2018 auf Arbeitsebene einen bilateralen Austausch zu diesem Thema.
Folgt: Multilaterale Entwicklung einer gemeinsamen CO2-Bepreisung