Anlagensicherheits-Report 2018 fordert unabhängige Prüfung von Windgeneratoren – Cybersicherheit angemahnt
Das Sicherheitsniveau von technischen Anlagen ist grundsätzlich in Deutschland hoch. Allerdings gibt es besonders bei Aufzügen und Tankstellen häufig Beanstandungen wegen erheblicher Sicherheitsmängel. Zu diesem Ergebnis kommt der Anlagensicherheits-Report 2018, der am 27.05.2018 vom TÜV-Verband veröffentlicht wurde.
Dabei sehen die Experten einer Medienmitteilung zufolge „eine große Herausforderung: Bislang sind Datenschutz und Cybersicherheit noch kaum Bestandteil der regelmäßigen Prüfungen“. „Um das bewährte Sicherheitsniveau in Deutschland halten zu können, ist vor allem die Politik gefragt“, erklärt Joachim Bühler, seit Oktober neuer Geschäftsführer des TÜV-Verbandes, „Neben Sicherheitsventilen und Kesselwänden müssen künftig auch Algorithmen, digitale Schnittstellen und die Sicherheit von Daten unabhängig geprüft werden.“ Die Voraussetzung dafür ist aber, dass die Prüfer einen diskriminierungsfreien Zugang zu den aktuellen Diagnosedaten und Softwareversionen der sicherheits- und emissionsrelevanten Systeme erhalten. „Hackerangriffe beweisen jetzt schon, dass es neben mechanischen auch digitale Sicherheitsventile braucht“, so Bühler, „Der Gesetzgeber muss hier zügig die Rechtsvorschriften anpassen. Wir brauchen ein Sicherheitsupdate für die Industrie 4.0!“
Nur 38,8 Prozent der geprüften Aufzüge waren 2017 bei der Prüfung völlig mängelfrei (2016: 42,49 Prozent). Fast die Hälfte (46,2 Prozent) hatte zumindest geringfügige – und 14,3 Prozent aller Aufzüge sicherheitserhebliche Mängel. An 0,65 Prozent der Aufzüge seien sogar gefährliche Mängel festgestellt worden. „In absoluten Zahlen hingen über 3.500 Aufzüge buchstäblich am seidenen Faden und mussten sofort stillgelegt werden“, erklärt Bühler. Dabei konnten 100.000 Aufzugsanlagen, von den ZÜS nicht geprüft werden, weil keinerlei Informationen über den technischen Zustand vorliegen. Von den Tankstellen fanden die Prüfer nur etwa die Hälfte (49,3 Prozent) in einwandfreiem Zustand vor. Mehr als 18 Prozent haben sogar erhebliche Mängel, die für einen sicheren Betrieb beseitigt werden müssen.
Windgeneratoren nicht vollständig erfasst
Der Anlagensicherheits-Report wertet die Prüfungen aus, die 2017 von den zugelassenen Überwachungsstellen auf gesetzlicher Grundlage vorgenommen wurden. Allerdings sind dadurch nicht alle potenziell gefährlichen Anlagen erfasst. Seit über 20 Jahren sind in Deutschland Windenergieanlagen in Betrieb, die heute einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten. „Trotz erheblicher Gefahren und zahlreicher Unfälle werden bislang nur einzelne Teile dieser Anlagen nach völlig unterschiedlich geregelten Vorgaben geprüft“, kritisiert Bühler. Hier muss die Politik handeln und eine gesetzlich geregelte unabhängige Drittprüfung der Gesamtanlage einführen. Darüber hinaus warnt Bühler vor einer Zersplitterung der gesetzlichen Regulierung in unterschiedlichen Ressorts: „Zum Schutz von Beschäftigten und unbeteiligten Dritten müssen die Prüfungen weiterhin einheitlich in einer bundeseinheitlichen Rechtsvorschrift geregelt werden.“