Steuerliche Förderung für klimaschonendes Bauen fehlt
Das Heizen und Kühlen von Gebäuden ist für gut 40 Prozent des Endenergieverbrauchs verantwortlich. Energetische Modernisierungen sind dringend notwendig! Doch die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Anreize finden sich im aktuellen Haushaltsentwurf nicht wieder, beklagt der NABU am 22.05.2018.
Die nationalen Klimaschutzziele für das Jahr 2020 seien quasi aufgegeben worden. Umso wichtiger sei es, nun die Weichen für einen effektiven Klimaschutz nach 2020 zu stellen. Die Wärmewende stelle dabei den wichtigsten Baustein dar. Denn: Das Heizen und Kühlen von Gebäuden sei für gut 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen verantwortlich. Doch weder die steuerliche Förderung, noch ein ambitioniertes Gebäudeenergiegesetz seien in der aktuellen Haushaltsdebatte eingepreist.
Der Gebäudebestand müsse rasch energetisch modernisiert werden – durch eine Steigerung der derzeitigen Sanierungsquote von knapp einem Prozent auf mindestens zwei Prozent, notwendig wären sogar drei Prozent. Neben der gezielten Förderung stellten steuerliche Anreize zur energetischen Modernisierung den größten Hebel hierfür dar.
Steuerliche Abschreibung war Teil des Koalitionsvertrags
Die Regierungsparteien schienen die Dringlichkeit auch erkannt zu haben. Im Koalitionsvertrag ist zu lesen:
[note „Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern. Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen.“]
In der zusammenfassenden Aufstellung der „Prioritären Ausgaben“ im Kapitel „Finanzen und Steuern“ des Vertrags sei das Thema ebenfalls aufgeführt. Doch ein Blick in den aktuellen Haushaltsentwurf für 2019 zeige: nichts! Die steuerlichen Anreize seien nicht mehr berücksichtigt, kritisiert der NABU.
Dabei sollten gerade steuerliche Anreize dazu motivieren, die Sanierungsrate zu erhöhen. Seit Jahren bemühe sich die Politik auf Bundesebene, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für energetische Sanierungsmaßnahmen zu verbessern. Die entsprechenden Bestrebungen seien in der Vergangenheit jedoch immer wieder am Widerstand der Länder gescheitert, weil diese Steuerausfälle befürchteten. Dabei stee fest, dass ohne eine steuerliche Förderung die klimapolitischen Ziele nicht erreicht werden könnten.
Gebäudeenergiegesetz reicht nicht weit genug
Auch der Blick auf das derzeit entwickelte Gebäudeenergiegesetz zeige, dass Klimaschutz und der Gebäudebereich von der Bundesregierung nicht zusammengedacht würden. Der von der EU geforderte Niedrigstenergie-Gebäudestandard sei in der deutschen Interpretation nichts weiter als ein Baustandard, wie er schon seit Jahren praktiziert werde. Dabei sei es technisch und wirtschaftlich bereits heute gut möglich, Energie- und damit CO2-arme Gebäude zu errichten.
Auch das Festhalten am längst widerlegten Argument, dass klimaschonendes Bauen zu teuer sei, bremse die notwendige Wärmewende weiterhin aus. Damit zeige sich erneut die Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung in Sachen Klimaschutz, so der NABU.
->Quelle: nabu.de/news/2018/05/24442.html