Atommüll: Gesetzliche Regelung für Umgang mit Geodaten gefordert
Klaus Töpfer – Vorsitzender des „Nationalen Begleitgremiums“ zur Atomendlager-Suche – hat eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit den Geodaten gefordert, die bei der Auswahl zugrunde gelegt werden: „Das A und O des Standortauswahlverfahrens ist jederzeitige und umfassende Offenheit. Wenn wir an irgendeiner Stelle anfangen, mit Geheimhaltungen zu arbeiten, werden wir das nach Gorleben ja erst wieder aufzubauende Vertrauen in eine ergebnisoffene Standortsuche nicht erreichen“, sagte Töpfer der Saarbrücker Zeitung am 14.05.2018. Da es auch um Daten von Privatunternehmen gehe, sieht der Ex-UNEP-Direktor Nachholbedarf für eine Regelung.
Nationales Begleitgremium legt ersten Tätigkeitsbericht vor
Das Nationale Begleitgremium hat im Auswahlverfahren eines Standortes für die Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Anfang an angemahnt. Gerade die Frühphase des Verfahrens biete die Möglichkeit, Vertrauen in die Verfahrensführung aufzubauen. Um dies zu gewährleisten hat das Begleitgremium eine Reihe von Empfehlungen an den Deutschen Bundestag gerichtet, die ein wesentlicher Bestandteil des ersten Tätigkeitsberichtes des Gremiums sind. Der Bericht wurde am 15.05.2018 dem Parlament überreicht.
Um Transparenz zu erreichen, müssten die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) alle Daten und Unterlagen, die für die Abfrage und Bewertung der Ausschlusskriterien zugesandt und erstellt wurden, veröffentlichen. Ebenso erste Zwischenergebnisse der Standortauswahl. Um Vertrauen zu erwerben, sollten alle Entscheidungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger kleinschrittig nachvollziehbar sein.
Für unerlässlich hält das Begleitgremium eine umgehende Verabschiedung eines Geowissenschaftsdatengesetzes. Nur auf dieser Grundlage könnten BGE und BfE ihre gesetzliche Verpflichtung erfüllen, Datensammlungen zu veröffentlichen. Ohne ein solches Gesetz sei ein von Anfang an transparentes Auswahlverfahren nicht möglich.
Dem BfE empfiehlt das Begleitgremium, Ergebnisse der Anwendung der Ausschlusskriterien in öffentlichen Dialogveranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern zur Diskussion zu stellen. Da das erste per Gesetz festgelegte Beteiligungsformat, die Fachkonferenz Teilgebiete, erst Ende dieser Legislaturperiode anstehe, solle das Bundesamt mit zusätzlichen Veranstaltungen die interessierte Öffentlichkeit über den Stand des Auswahlverfahrens ins Bild setzen.
Mit Blick auf die anstehende Erweiterung legt das Begleitgremium großen Wert auf die Unabhängigkeit der neu zu wählenden Mitglieder. Nur wenn das Begleitgremium als unabhängige gesellschaftliche Instanz wahrgenommen werde, könne es Vertrauen in das Auswahlverfahren ermöglichen.
Bürgermitsprache auch bei 16 Zwischenlagerverlängerungen – Zwischenlager dürfen nicht zum Dauerzustand werden
In dem SZ-Interview forderte Töpfer auch eine Beteiligung der Bürger bei der ab 2032 anstehenden Verlängerung der Betriebsgenehmigungen für die 16 bestehenden Zwischenlager. „Die Anwohner der Zwischenlager müssen das Vertrauen haben, dass eine ernsthafte Endlagersuche stattfindet und dass die Zwischenlager nicht einfach endlos weiterbetrieben werden“, sagte Töpfer. „Die Frage, wie wir mit den Zwischenlagern umgehen, ist auch wichtig für die Glaubwürdigkeit der Entscheidung für ein Endlager.“ Den Bundesrat forderte Töpfer auf, bei der anstehenden Erweiterung des Nationalen Begleitgremiums von neun auf 18 Mitglieder unabhängige Persönlichkeiten zu berufen. „Parteipolitik gehört in unser Gremium nicht hinein.“
Auslagerung des Atommülls ins Ausland kommt für Töpfer nicht in Frage. So sei auch eine große Mehrheit des Bundestages der Meinung, dass wir diesen Müll, den wir erzeugt haben, auch bei uns entsorgen sollten. Für die anstehende Erweiterung des „Nationalen Begleitgremiums“ fordert der Vorsitzende die neun hinzukommenden Posten durch unabhängige Persönlichkeiten zu besetzen. Parteipolitik gehöre in sein Gremium nicht hinein.
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