EU-Richtlinie wird in deutsches Recht umgesetzt
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 06.07.2018 der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die die EU-Richtlinie (EU) 2016/2284 zur Reduktion von Luftschadstoffen in deutsches Recht umsetzt. Nun kann sie wie geplant im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten. Die Richtlinie sieht für die EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Verpflichtungen zur Verringerung von Emissionen der Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan, Ammoniak und Feinstaub vor, die ab 2020 und ab 2030 erreicht werden müssen. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Regelungen für nationale Luftreinhalteprogramme.
Ziel der Europäischen Union ist es, die negativen Auswirkungen von Luftschadstoffbelastungen auf die menschliche Gesundheit und Ökosysteme bis 2030 im Vergleich zu 2005 deutlich zu verringern.
Länder fordern frühzeitige Einbindung
In einer zusätzlichen Entschließung begrüßte der Bundesrat das Ziel der Verordnung, die negativen Auswirkungen der Luftschadstoffbelastungen auf Gesundheit und Ökosysteme signifikant zu reduzieren.
Er forderte die Bundesregierung auf, die Länder frühzeitig und eng in die Erstellung des nationalen Luftreinhalteprogramms einzubinden, um deren praktische Erfahrungen einfließen zu lassen. Dieser Plan ist bis Ende März 2019 an die EU-Kommission zu übermitteln und soll bereits Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe wie Stickoxide enthalten.
Herausforderung für die Landwirtschaft
Der Bundesrat wies auf die großen Herausforderungen für die Landwirtschaft bei der angestrebten Reduktion von Ammoniak hin. Das ambitionierte Ziel einer Verringerung um 29 Prozent bis zum Jahr 2030 könne vielfach nur mit hohem zusätzlichem Aufwand realisiert werden – dies wirke sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe aus.
Die Länder forderten daher, Härten durch zusätzliche Mittel aus der so genannten Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur GAK abzufedern und Planungssicherheit für die Betriebe zu gewährleisten. Notwendig sei eine enge Abwägung zwischen den Belangen des Tierwohls und des Umweltschutzes bei der Tierhaltung. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
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