Kann Importstrom deutschen Grünstrom verdrängen?
- Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob, wie in der EU-Strommarkt-Verordnung vorgesehen, bei der Öffnung der Interkonnektoren importierter Strom aus fossilen Kraftwerken oder aus speicherbaren erneuerbaren Energien Strom aus fluktuierenden erneuerbaren Energien in Deutschland verdrängen kann, oder bezieht sich die Öffnung der Interkonnektoren im Falle von drohenden Abregelungen fluktuierender Erneuerbarer nur auf Strom, der ebenfalls aus fluktuierenden erneuerbaren Energien stammt?
- Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass der Einspeisevorrang von fluktuierenden erneuerbaren Energien vor dem Import von Graustrom bestehen bleiben sollte, und wie setzt sie sich auf europäischer Ebene dafür ein?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Ratsposition vom 18.12.2017 zur Öffnung der Interkonnektoren für den grenzüberschreitenden Handel ist das Ergebnis intensiver politischer Verhandlungen. Den deutschen Übertragungsnetzbetreibern wurde vorgeworfen, interne Engpässe an die Grenze zu verlagern und die Handelskapazitäten zu reduzieren. Aus Sicht vieler Akteure wird damit Importstrom diskriminiert, weil ihm der Zugang zum Markt versagt wird. Die im Ratskompromiss gefundene Lösung zur Öffnung von Interkonnektoren bezieht sich auf den gesamten Import- und Exportstrommix. Es ist aber festzuhalten, dass mehr Handelskapazitäten regelmäßig die Integration der erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt verbessern. In Zeiten von viel Wind und Sonne exportiert Deutschland regelmäßig. Importsituationen treten dagegen regelmäßig mit den Ländern auf, die zeitgleich ebenfalls viel Wind- und Photovoltaik-Strom im Netz haben oder wenn der Strombedarf in Deutschland so hoch ist, dass er mit dem Wind- und Photovoltaik-Strom in Deutschland nicht gedeckt werden kann. Der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien bleibt grundsätzlich erhalten. Er soll sicherstellen, dass notwendige Abregelungen nicht zu Lasten der erneuerbaren Energien gehen. Deshalb sollen vorrangig konventionelle Kraftwerke abgeregelt werden. Für eine Beibehaltung des Einspeisevorrangs hat sich die Bundesregierung in den Verhandlungen eingesetzt. Gleichzeitig geht die Regelung zur Öffnung der Interkonnektoren Hand in Hand mit einer Verbesserung des grenzüberschreitenden Redispatchs. Dies stellt sicher, dass zukünftig ausländische Kraftwerke besser für Redispatch eingesetzt werden können. Dann können vermehrt ausländische konventionelle Kraftwerke abgeregelt werden, um eine Erneuerbare-Energien-Abregelung zu vermeiden.
- Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie hoch der durchschnittliche Effektivitätsfaktor von abgeregelter Windleistung auf die entsprechenden Netzengpässe im Jahr 2016 und 2017 war, und hält die Bundesregierung es für realistisch, dass in Einzelfällen das Zehnfache an Windleistung abgeregelt wird bezogen auf notwendige Reduktionsleistung am Engpass?
Es liegen keine Informationen zu einem durchschnittlichen Effektivitätsfaktor von abgeregelter Windleistung auf die entsprechenden Netzengpässe vor. Die Effektivität ist jeweils von der Lage der Anlagen, der Netztopologie und der konkreten Lastflusssituation abhängig.
- Wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Verbundgrad des deutschen Netzes in der Zukunft erhöht werden müssen, und werden auf Basis der Ergebnisse zusätzliche, bisher nicht im Bau befindliche oder im Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen oder Gesetz über den Bundesbedarfsplan festgestellte, neue Interkonnektoren in Deutschland geplant werden?
Der Netzausbaubedarf für das aktuelle Zieljahr 2030 (Szenariorahmen 2019 bis 2030) wird im Rahmen des anstehenden Netzentwicklungsplans 2019 bis 2030 durch die Bundesnetzagentur evaluiert. Interkonnektoren, die bisher weder im Bundesbedarfsplangesetz noch im Energieleitungsausbaugesetz verbindlich festgelegt sind, werden im Rahmen der Netzentwicklungspläne geprüft, sofern die Übertragungsnetzbetreiber in ihren Entwürfen diese zusätzlichen Interkonnektoren als angemessen erachten. Mit Veröffentlichung des Szenariorahmens 2019 bis 2030 sind die Übertragungsnetzbetreiber durch die Bundesnetzagentur dazu aufgefordert, Informationen vorzulegen, die eine Bewertung des Bedarfs an zukünftigen Interkonnektoren ermöglichen. Derzeit gehen die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung davon aus, dass mit den Netzentwicklungsplänen ein angemessener Verbundgrad bis zum Jahr 2030 erreicht werden kann.
Folgt: Bundesregierung „intensiv“ gegen Aufteilung eines Mitglikedsstaats in mehrere Gebotszonen