Bund redet Ländern kaum drein

Windenergie

Was die Ausweisung von Windvorranggebieten angeht, werden die derzeit in den Ländern ausgewiesenen und in Aufstellung befindlichen Flächen für die Windenergienutzung im Rahmen einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes bundesweit zusammengetragen.

Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen liegen im Verantwortungsbereich der Planungsträger und Kommunen. Damit kommt ihnen eine zentrale Bedeutung bei der Steuerung des Ausbaus zu. Im Rahmen der Ausschreibungen stehen damit Länder und Regionen im Wettbewerb zueinander.

Auf Bundesebene wird über die Festlegung von Ausschreibungsmengen und Realisierungsfristen von bezuschlagten Geboten eine Steuerung beim Zubau von Windenergieanlagen vorgenommen. Im Rahmen der Ausschreibungen bei Windenergie an Land wird darüber hinaus bei den Ausschreibungen die Zuschlagsmenge im Norden, im sogenannten Netzausbaugebiet, vorübergehend nach oben hin begrenzt. Darüber hinaus ist im Rahmen der „Gemeinsamen Ausschreibung von Windenergie an Land und Photovoltaik“ mit der Verteilnetzkomponente ein Mechanismus vorgesehen, der auf eine Steuerung des Zubaus von erneuerbaren Energien in Gebieten mit vergleichsweise geringen Mengen von erneuerbaren Energien zielt.

Im Bereich des Ausbaus der Windenergie werden derzeit innerhalb der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages unterschiedliche Ansätze diskutiert. Eine Festlegung hierzu ist noch nicht erfolgt.

Sektorkopplung

Die Sektorkopplung, d. h. der effiziente Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien in den Sektoren Wärme und Verkehr, ist eine wichtige Möglichkeit, um die Treibhausgasemissionen in diesen Sektoren zu reduzieren und somit die Klimaziele zu erreichen. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Sektorkopplung weiter vorangebracht wird und dafür die Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden. Außerdem sollen Reallabore der Energiewende als eine weitere Säule der Energieforschung ausgebaut werden. Hier sollen insbesondere auch Sektorkopplungs-Technologien und -konzepte erforscht werden. Die Bundesregierung fördert mit verschiedenen Maßnahmen und Programmen innovative Technologien, die die Sektorkopplung ermöglichen, so z. B. im Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien (MAP), dem Pilotprogramm Einsparzähler, dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm sowie mit dem Förderprogramm Wärmenetze 4.0.

Zudem wird die Entwicklung der Sektorkopplungs-Technologien im Rahmen der Forschungsförderung unterstützt. Im umfassend angelegten SINTEG-Programm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ wird in fünf Schaufenster-Regionen an technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Lösungen für die zukünftige Energieversorgung mit bis zu 100 Prozent Erneuerbaren- Strom gearbeitet. Hierfür wurde u. a. eine Verordnung mit Experimentieroptionen geschaffen, die den Teilnehmern an SINTEG das praktische Erproben der Sektorkopplung erleichtert (SINTEG-Verordnung).

Strommarkt 2.0 mit einer großen Stromhandelszone

Deutschland hat sich für einen Strommarkt 2.0 mit einer großen, alle Bundesländer umfassenden Stromhandelszone entschieden. Der Strommarkt 2.0 mit großräumigem Ausgleich von Stromverbrauch und Stromerzeugung innerhalb der einheitlichen deutschen Gebotszone und dem europäischen Binnenmarkt dient einem effizienten und sicheren Stromsystem. So können Ausgleichseffekte (Kraftwerksausfälle etc.) erzielt sowie die wirtschaftlich besten Standorte erschlossen werden. Einem großräumigen Ausgleich von Stromerzeugung und Stromverbrauch dienen die Optimierung und der Ausbau der Stromnetze. Prognosen zu Stromverbrauch und -erzeugung in den Ländern fließen in den Netzentwicklungsplan ein. Die Netzentwicklungsplanung ist dabei grundsätzlich länderübergreifend und betrachtet das Stromsystem in ganz Deutschland. Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sieht vor, Standortgemeinden durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien stärker an der Wertschöpfung von Erneuerbaren-Anlagen zu beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern, ohne dass dies insgesamt zu Kostensteigerungen beim Erneuerbaren- Ausbau führt. Derzeit prüft die Bundesregierung die hier möglichen Optionen.

Schwarm- oder virtuelle Kraftwerke

Grundsätzlich eignen sich Schwarmkraftwerke (oder virtuelle Kraftwerke), d. h. die Bündelung mehrerer Erzeugungsanlagen unter zentraler Vermarktungssteuerung, auch im Bereich der erneuerbaren Energien zur Teilnahme an den Regelenergiemärkten. Nach Kenntnis der Bundesnetzagentur wird bereits gegenwärtig Regelenergie aus derartigen Kraftwerken erbracht. Technisch wären offene Gasturbinen in der Lage, Regelenergie zu erbringen. Die konkrete technische Eignung einer Anlage für die Erbringung von Regelenergie wird durch die Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen eines Präqualifikationsverfahrens geprüft. Für den Ausgleich von Leistungsungleichgewichten ist der Ort der Erbringung von Regelenergie grundsätzlich nicht entscheidend. Daher wird Regelenergie deutschlandweit und sogar grenzüberschreitend beschafft und abgerufen. Die Lage der Gasturbinen an wichtigen Knoten der Netzsysteme ist für die Erzeugung von Regelenergie insoweit unerheblich.

Folgt: „Überschussstrom“ und Stromerzeugungsspitzen – Stromexport