Noch kein Mittelabruf
Bislang wurden nach Angaben der Bundesregierung keine Gelder aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ (siehe auch Kolumne re.) abgerufen – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Das geht aus der Antwort (19/3525) vom 23.07.2018 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3234) hervor.
Haushaltsmittel würden erst dann ausbezahlt, wenn ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid vorliegt, Ausgaben durch die jeweiligen Zuwendungsempfänger – wie etwa Kommunen – getätigt wurden und ein Mittelabruf vorliegt, heißt es in der Antwort. Da das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ eine Laufzeit bis zum Jahr 2020 habe, würden die Auszahlungen verteilt auf diesen Zeitraum erfolgen, schreibt die Regierung. Erste Anträge seien bewilligt worden – weitere Bewilligungen seien in Vorbereitung.
Die von den Automobilherstellern für den sogenannten Dieselfonds bereitgestellten Mittel dienen der Vorlage zufolge ausschließlich der Mitfinanzierung der Maßnahmen zur „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“. Der Bund habe mit den Automobilherstellern jeweils öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen, schreibt die Bundesregierung. Demnach verpflichte sich VW zu 160, Daimler und BMW zu je 45 Millionen Euro. Die Beträge seien bis zum 01.o9.2018 oder, falls der Bundeshaushalt 2018 zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist, unmittelbar nach dessen Inkrafttreten zu zahlen. Der Bund, so heißt es in der Antwort weiter, stelle öffentliche Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro zur Mitfinanzierung von Maßnahmen zur „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ bereit. (hib/HAU)
Im Wortlaut:
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3525
19. Wahlperiode
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Stefan Schmidt, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 3234 –
Abruf der Mittel aus dem Dieselfonds
- Wie hoch ist die aktuelle Summe (Stichtag: 4. Juli 2018) der bereits aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“/Dieselfonds ausbezahlten Mittel an die Kommunen (bitte auch auflisten, wofür das Geld abgeflossen ist)?
Bislang wurden keine Haushaltsmittel von Zuwendungsempfängern abgerufen. Haushaltsmittel werden erst dann ausbezahlt, wenn ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid vorliegt, Ausgaben durch die jeweiligen Zuwendungsempfänger (z. B. eine Kommune) getätigt wurden und ein Mittelabruf vorliegt. Da das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ eine Laufzeit bis zum Jahr 2020 hat, werden die Auszahlungen verteilt auf diesen Zeitraum erfolgen. Erste Anträge wurden bewilligt, weitere Bewilligungen sind in Vorbereitung.
- Welche Kommune bzw. Stadt hat bereits in welcher Höhe und in welchem Förderprogramm einen Förderantrag gestellt?
- Was hat die einzelne Kommune bzw. Stadt dort konkret beantragt?
- Welcher Antrag in den Fragen 2 und 3 wurde schon positiv seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur entschieden?
Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Sofortprogramm besteht aus den Förderbereichen „Elektrifizierung des Verkehrs“, „Digitalisierung des Verkehrs“ sowie „Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV“. Antragsberechtigt sind nicht nur Kommunen, sondern je nach Förderrichtlinie beispielsweise auch andere Gebietskörperschaften und Unternehmen. Das Antragsverfahren ist bei den einzelnen Förderrichtlinien unterschiedlich ausgestaltet. Teilweise handelt es sich um zweistufige Verfahren, bei denen zunächst Projektskizzen eingereicht und anschließend ausgewählte Projekte zur Antragstellung aufgefordert werden. Auch wenn alle Förderrichtlinien im Rahmen des Sofortprogramms aktiv sind, liegen daher noch nicht für alle Förderrichtlinien Anträge vor. Informationen zu Förderanträgen sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen.
- In welchen Förderprogrammen im Rahmen des „Sofortprogramms saubere Luft“ wurden noch keine Förderrichtlinien für die grundsätzlich antragsberechtigten Kommunen verabschiedet?
In allen Förderbereichen sind die erforderlichen Förderrichtlinien in Kraft. - In welchem Programm sollen die von BMW, Daimler und VW angekündigten 250 Mio. Euro eingesetzt werden?
Die von den Automobilherstellern bereitgestellten Mittel dienen ausschließlich der Mitfinanzierung der Maßnahmen zur „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“. - Hat die Bundesregierung mit den drei Autobauern einen Vertrag über die Einzahlung der 250 Mio. Euro geschlossen? Falls ja, was sind die genauen Eckpunkte, der Einzahlungszeitpunkt, der Verwendungszweck?
Der Bund hat mit den Automobilherstellern jeweils öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen. Danach verpflichtet sich die Volkswagen AG zu einer Zahlung in Höhe von 160 Mio. Euro, die Daimler AG und die Bayerische Motorenwerke AG zu einer Zahlung in Höhe von je 45 Mio. Euro. Die Beträge sind bis zum 1. September 2018 oder, falls der Bundeshaushalt 2018 zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist, unmittelbar nach dessen Inkrafttreten zu zahlen. Verwendungszweck ist die Mitfinanzierung von Vorhaben im Bereich der Digitalisierung des Verkehrssystems und von Maßnahmen für eine effizientere Verkehrssteuerung. - Zu welchen Bedingungen hat sich ggf. die Bundesregierung in der Vereinbarung verpflichtet?
Der Bund stellt öffentliche Mittel in Höhe von 250 Mio. Euro zur Mitfinanzierung von Maßnahmen zur „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ bereit. - Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Zahlung der 250 Mio. Euro von VW, BMW und Daimler in den Bundeshaushalt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. - Welche Unterstützung bekommen die Kommunen bzw. Städte bei der Beantragung der Mittel aus dem Dieselfonds?
Die Bundesregierung hat bereits Ende November 2017 beim BMVI die Lotsenstelle „Nachhaltige Mobilität“ eingerichtet, um die zu diesem Zeitpunkt 90 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen schnell und unbürokratisch zu unterstützen und zu beraten. Als zusätzliche Kontaktperson für die Kommunen wurde im Dezember 2017 der ehemalige Oberbürgermeister der Stadt Erlangen, Herr Dr. Siegfried Balleis als Sonderbeauftragter des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2010“ der Bundesregierung berufen. Im Januar 2018 hat die Lotsenstelle fünf regionale Informationsveranstaltungen in verschiedenen Teilen Deutschlands (Bonn, Berlin, Hamburg, Stuttgart, München) durchgeführt. Im Juli folgen zwei weitere Fachveranstaltungen mit besonderem Fokus auf die Förderrichtlinien „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ und „Nachrüstung Diesel-Busse im ÖPNV“. Auf diesen Veranstaltungen haben sich Vertreter der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen 90 Kommunen sowie von kommunalen Unternehmen über die Fördermöglichkeiten des Sofortprograms Saubere Luft des Bundes informiert. Darüber hinaus beraten die beauftragten Projektträger die Kommunen bei konkreten Fragen zur Antragstellung und weiteren operativen Verfahrensfragen.
->Quellen: