Schiffe verschmutzen (etwas) weniger

Emissionsminderungsmaßnahmen in Häfen

  1. a) Welchen Beitrag wird nach Auffassung der Bundesregierung die Verwendung von Emissionsminderungsmaßnahmen während des Betriebs in den Häfen, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes, zu leisten haben?
    b) Welche Emissionsminderungsmaßnahmen hinsichtlich des Klimaschutzes sind während des Schiffsbetriebs in den Häfen möglich, und inwiefern sollten diese nach Auffassung der Bundesregierung verstärkt genutzt werden?
    c) In welchen Häfen können die in der Antwort zu Frage 20b genannten Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Häfen bereits genutzt werden, und wie soll sich dies kurz- bis mittelfristig entwickeln?

Im Hafenbereich könnten z. B. der Einsatz energieeffizienter Fahrzeuge dazu beitragen, die klimarelevanten Emissionen zu verringern. Weitere Möglichkeiten wären die Nutzung von PowerPacs oder der Strombezug von einer LNG-Barge. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird sich die Bundesregierung für eine europaweit einheitliche Nutzungspflicht der landseitigen Stromversorgung einsetzen. Landstromanlagen gibt es in Lübeck, Cuxhaven und Hamburg. In Kiel ist eine Landstromanlage in Planung. Um einen ökonomischen Anreiz für die Nutzung von Landstrom zu schaffen, hatte sich die Bundesregierung bereits bei der Europäischen Kommission für einen reduzierten Satz bei der Stromsteuer eingesetzt. Nach § 9 Absatz 3 des Stromsteuergesetzes unterliegt der hierfür genutzte Strom einem reduzierten Steuersatz von 0,5 Euro pro MWh für die gewerbliche Schifffahrt.

  1. a) Welchen Beitrag werden nach Auffassung der Bundesregierung die Verwendung welcher weiterer, in den Fragen 10 bis 20 nicht genannter Schiffstreibstoffe bzw. Antriebstechnologien zur Emissionsminderung, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes, leisten können?
    b) Welche Verfügbarkeit ist hinsichtlich LNG in den europäischen Häfen gewährleistet, und wie wird sich dies nach Kenntnis der Bundesregierung kurz- bis mittelfristig weiter entwickeln?
    c) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit der Verbreitung von LNG als Schiffstreibstoff und die kurz- bis mittelfristige Umsetzung seitens der Reedereien ein?

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 11b und Frage 12 verwiesen.

  1. Welche Kombination aus Treibstoffen in der internationalen Schifffahrt ist nach Ansicht der Bundesregierung am besten geeignet, um die IMO-Minderungsziele umzusetzen und die Erderwärmung auf maximal 2 °C bzw. 1,5 °C zu begrenzen?

Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.

  1. Welche Forschungsvorhaben zur Treibhausgasminderung und erneuerbaren Antriebstechnologien für die Schifffahrt hat die Bundesregierung bisher in Auftrag gegeben bzw. gefördert (bitte Titel, Laufzeit und Höhe der Mittel nennen), und aus welchen weiteren Quellen bezieht sie ihre Kenntnisse?

Mit dem Leuchtturmprojekt e4ships werden über das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Anwendungsfälle für Brennstoffzellen im maritimen Bereich untersucht und weiterentwickelt. Grundsätzlich ermöglichen sowohl die Förderrichtlinien im NIP als auch die Förderrichtlinie Elektromobilität die Förderung von Forschung und Entwicklung als auch Beschaffung von Schiffen mit batterieelektrischem Antrieb bzw. Brennstoffzelle/Wasserstoff. Im Rahmen der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie werden Demonstrationsvorhaben für die Nutzung von LNG gefördert, wie z. B. die Umrüstung eines Container- Feeders, der Bau einer Bodensee-Fähre mit LNG-Antrieb oder LNG PowerPacs zur Bordstromversorgung von Containerschiffen während der Hafenliegezeiten. Daneben werden bundeseigene Schiffe mit LNG-Antrieb ausgestattet. Die Ergebnisse werden ebenso wie die Evaluation der Projekte aus dem Förderprogramm für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen auf LNG-Antrieb zur Bewertung der Technologien herangezogen. Im Rahmen des Ressortforschungsvorhabens „Klimaschutz im Luft- und Seeverkehr: Optionen zur Erreichung der Klimaziele“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit werden im Zeitraum 2018 – 2020 Implementationspfade und konkrete Handlungsempfehlungen für die Einführung treibhausgasneutraler Kraftstoffe für den Luft- und Seeverkehr entwickelt.

Im Rahmen des Maritimen Forschungsprogramms und der programmübergreifenden Förderinitiative „Energiewende im Verkehr: Sektorkopplung durch die Nutzung strombasierter Kraftstoffe“ werden darüber hinaus eine Reihe von anwendungsorientierten Forschungsprojekten gefördert, die unmittelbar oder mittelbar die Reduzierung von Schadstoff- und Treibhausgasemissionen in maritimen Anwendungen zum Ziel haben; aus dem Bereich alternativer Antriebstechnologien bzw. Kraftstoffe sind insbesondere folgende Vorhaben hervorzuheben:

Folgt: Anwendungsorientierte Forschungsprojekte