Die Zeche zahlen die Kleinen

Mehr als 2200 Unternehmen beantragen Teil-Befreiung von EEG-Umlage

Die verminderte EEG-Umlage könnte für eine Rekordmenge von 119 Terawattstunden Strom gelten, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der energiepolitischen Sprecherin der Grünen hervorgeht. Julia Verlinden fordert angesichts des neuen Rekords eine Einschränkung des Kreises der begünstigten Unternehmen, wie Sandra Enkhardt am 20.08.2018 im pv magazine berichtet.

– Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Bis Ende Juni haben Unternehmen jedes Jahr Zeit, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine teilweise Befreiung von der Zahlung der EEG-Umlage im Folgejahr zu beantragen. In diesem Jahr  stellten 2209 Unternehmen, darunter 139 Schienenbahnen, für eine Strommenge von 119 Terawattstunden einen solchen Antrag, wie aus der Antrag der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Julia Verlinden hervorgeht. Sie ist die energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag und wenig angetan von der Entwicklung.

„Die Industrie beantragt für immer größere Strommengen die Befreiung von der EEG-Umlage. 2019 sollen für rund ein Fünftel des gesamten deutschen Stromverbrauchs Industrieausnahmen gelten“, erklärte Verlinden. Die Zeche zahlten private Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die die Milliarden mitfinanzieren müssten.

Während die Zahl der antragstellenden Unternehmen gegenüber den Vorjahren leicht zurückgegangen ist, wuchs die Strommenge im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. Die 2.252 Anträge aus dem Jahr 2017 bezogen sich auf eine Strommenge von 107,4 Terawattstunden.

Angesichts dieser Entwicklung fordert Verlinden: „Die Bundesregierung muss den Kreis der begünstigten Unternehmen endlich einschränken. Außerdem müssen die bevorteilten Unternehmen in die Pflicht genommen werden, dass sie Energieeffizienzmaßnahmen auch wirklich umsetzen und ihren Stromverbrauch senken.“ Zudem sollte das Finanzierungsmodell geändert werden. Die Kosten für die Umlagefreiung dürften nicht auf die übrigen Verbraucher umgelegt, sondern sollten aus dem Steuerhaushalt finanziert werden.

[note Julia Verlinden fragte: „Wie viele Unternehmen haben für welche Strommenge (in Terawattstunden) bis zum Stichtag 30. Juni 2018 einen Antrag auf Teilbefreiung von der EEG-Umlage gestellt?“
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 7. August 2018: „Bis zum 30. Juni 2018 hatten 2.209 Unternehmen einen Antrag auf Teilbefreiung von der EEG-Umlage gestellt. Darunter waren 139 Schienenbahnen. Die beantragte Strommenge betrug 119 TWh. Bei diesen Daten handelt es sich um ungeprüfte Werte aus der Datenbank unmittelbar nach Antragstellung. Erfahrungsgemäß können sich durch die Prüfung im Zuge des Verwaltungsverfahrens noch starke Veränderungen ergeben. Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass im Ergebnis nicht die beantragte Strommenge begünstigt wird, sondern die von den begünstigten Unternehmen im jeweiligen Jahr (hier: 2019) tatsächlich verbrauchte Strommenge nach Abzug des Selbstbehalts der ersten Gigawattstunde je begünstigter Abnahmestelle.“]

Wie viele Unternehmen wirklich nur eine verminderte EEG-Umlage zahlen müssen, wird das BAFA in den kommenden Wochen veröffentlichen.

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