Gründe für Abbau nicht und Kosten kaum bekannt
2015 bis 2017 sind nach Angaben der Bundesregierung Windenergieanlagen mit insgesamt 937 Megawatt zurück gebaut worden. Aus welchen Gründen, sei nicht bekannt, heißt es in der Antwort (19/3835) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag (hib/PEZ). Auch Zahlen über Havarien von Windenergieanlagen lägen nicht vor, die Bundesregierung verweist dazu auf die Zuständigkeit der Länder bezüglich der Überwachung solcher Anlagen.
Anlagen bis zu 90 Prozent recycelt
Bisherige Untersuchungen gehen davon aus, dass eine Windenergieanlage zu bis zu 90 Prozent recycelt werden kann. Derzeit untersucht das Umweltbundesamt den Angaben zufolge, ob sich diese Quote dank neuer Verfahren und Anpassungen im Produktionsprozess erhöht hat. Ergebnisse sollen bis Mitte 2019 vorliegen. Aber „ältere Untersuchungen, z.B. des VDI aus dem Jahr 2014, gehen davon aus, dass eine Windenergieanlage zu 80 bis 90 Prozent mittels der damals verfügbaren Verfahren recycelt werden konnte“.
Rückbaukosten von ca. 80 €/kW
Auf die Frage, was nach Kenntnis der Bundesregierung Rückbau und Entsorgung eines Windrads kosten, und wer das bezahlen müsse, sagt die Regierung zunächst, grundsätzlich seien für Rückbau und „Entsorgung ausgedienter Windenergieanlagen deren Letztbesitzer unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich“. [note Windpark im Osten Berlins aus der Luft – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify]
Die Rückbaukosten inklusive Nebenanlagen und Zuwegungen variierten entsprechend des Anlagen- und Fundamenttyps sowie des spezifischen Standorts. Einnahmen könnten durch den Verkauf der Anlagen sowie aufgrund des hohen möglichen Recyclinganteils generiert werden. Die Rückbaukosten müssten aber die Anlagenbetreiber tragen. Sie dürften allerdings erheblich variieren. Nach aktuellen Untersuchungen im Auftrag des BMWi lägen diese in einer durchschnittlichen Größenordnung von ca. 80 Euro/kW.
Rückbau genehmigungspflichtig
Die Überprüfung des Rückbaus obliege den Bauaufsichtsbehörden und könne daher ebenfalls variieren. Wie der Rückbau anderer baulicher Anlagen sei auch der von Windenergieanlagen genehmigungspflichtig, also vom Betreiber bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Zunehmend forderten die Genehmigungsbehörden als Auflage ein Rückbau- und Entsorgungskonzept. Entsorgungsnachweise seien von den Windradbetreibern als Abfallerzeuger für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen und, sofern dies im Einzelfall von der zuständigen Behörde angeordnet werde, auch für sonstige Abfälle zu erbringen. „Die Pflicht zum Nachweis besteht grundsätzlich gegenüber der zuständigen Behörde und darüber hinaus auch im Verhältnis zu anderen in den Entsorgungsprozess Eingebundenen (wie Beförderern und Entsorgern). Für das Verfahren ist das elektronische Nachweisverfahren maßgeblich.“
->Quellen: