Kommentare
Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), kommentiert
„Der BEE begrüßt den Vorstoß des Bundesrechnungshofs für eine CO2-Bepreisung. Mit mehreren Gutachten hatte der BEE in den vergangenen Jahren belegt, dass sie ein effektives Instrument zur Reduktion der CO2-Emissionen ist, weil sie die saubere Energieerzeugung durch Erneuerbare im Strom- und Wärmesektor gegenüber fossilen bevorzugt. Ein höherer CO2-Preis im Stromsektor senkt zudem die EEG-Umlage. Mit Emissionshandel, Mindestpreis und nationaler Steuer – in sinnvoller Kombination – werden die notwendigen Anreize für mehr Klimaschutz und faire Marktbedingungen für Erneuerbare gegeben. Darüber hinaus erachtet der BEE es für dringend erforderlich, das System aus Abgaben, Steuern und Umlagen zu reformieren. In heutiger Form behindert es eine intelligente Ausrichtung der Energiewende, zum Beispiel bei der Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität. Es ist jetzt wichtig, sofort die Hebel umzulegen, Deckel und Bremsen für Erneuerbare Energien zu entfernen und das komplette Energiesystem auf Erneuerbare auszurichten. Das Nebeneinander von konventioneller und erneuerbarer Energieversorgung verzögert die Energiewende, verursacht unnötige Kosten und verhindert eine echte Klimaschutzwirkung. Tatsächlich werden viele politisch gesetzte Ziele, darunter das nationale Klimaschutzziel 2020 sowie die EU-Verpflichtung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und das 1-Million-Elektroauto-Ziel deutlich verfehlt. Eine zukunftsfähige Energieversorgung ohne fossile Brenn- und Treibstoffe braucht die schnelle Energiewende. Erneuerbare Energien sind kostengünstig, der Klimaschutzfaktor schlechthin und sie schaffen regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze.“
„Die Kritik des Bundesrechnungshofs am zuständigen Wirtschaftsministerium ist mehr als gerechtfertigt! Allein im vergangenen Jahr zahlten private und industrielle Endverbraucher 34 Milliarden Euro für diese sogenannte Wende, die für das Jahr 2020 gesetzten Ziele zur CO2-Reduzierung wurden überwiegend verfehlt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat erwartungsgemäß die Mahnungen des Bundesrechnungshofs überwiegend zurückgewiesen, dies ist Teil einer Blockadehaltung.“
NWZ-Wirtschaftsredakteur Jörg Schürmeyer: „vernichtend“
„Das Urteil ist vernichtend. In ungewöhnlicher Deutlichkeit kritisieren die Finanzkontrolleure die Umsetzung der Energiewende, das krasse Missverhältnis von Aufwand und Ertrag und nennen auch klar einen Hauptverantwortlichen für die Probleme: Peter Altmaier und sein Bundeswirtschaftsministerium. Was ist nötig? Erstens braucht es eine Stelle, an der alles zusammenläuft, die koordiniert und die die Gesamtverantwortung übernimmt. Zweitens sollte die Energiewende nicht mit immer neuen komplizierten Gesetzen geregelt werden. Sinnvoller wäre es, einen rechtlichen Rahmen und ökonomische Anreize für umweltverträgliches Verhalten zu setzen.“
->Quellen:
- bundesrechnungshof.de/energiewende/pressemitteilung
- bundesrechnungshof.de/energiewende/2018-sonderbericht-energiewende
- bundesrechnungshof.de/energiewende/resolveuid
- bee-ev.de/-peter-um-sonderbericht-des-bundesrechnungshofs
- ndr.de/Kritik-an-Ministerium-berechtigt
- nwzonline.de/nwz-kommentar-zur-energiewende-vernichtendes-urteil
- sueddeutsche.de/politik/zukunftstechnik-windkraft-in-der-flaute-1.4150930