DUH fordert verpflichtende Hardware-Nachrüstung für alle Euro 5 und 6 Betrugs-Diesel auf Kosten der Hersteller
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das von Verkehrsminister Andreas Scheuer vorgestellte Konzept als völlig ungeeignet und als verzweifelten Versuch, die Autokonzerne abermals mit einem Sonderkonjunkturprogramm für erneut schmutzige Diesel-Pkw zu belohnen. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert Kanzlerin Angela Merkel auf, sich bei ihrer für 01.10.2018 angekündigten Entscheidung endlich für die vielen Millionen von den Autokonzernen betrogenen Diesel-Käufer einzusetzen.
Die Hersteller müssen zu einer wirksamen Hardware-Nachrüstung für alle Betrugs-Diesel der Euronorm 5 und 6 auf deren Kosten verpflichtet werden, so die Forderung der DUH vom 27.09.2018.
Seit drei Jahren verweigerten die von den Autokonzernen ferngesteuerten CSU-Verkehrsminister Millionen unter dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NOx) leidenden Menschen die „Saubere Luft“. Anstatt wie in den USA die über 20 Jahre in Form eines kriminellen Kartells agierenden Dieselhersteller zur Reparatur der unwirksamen Katalysatoren zu verpflichten, habe auch die Neuauflage der Großen Koalition weiterhin auf Zeit gespielt und den Herstellern im vergangenen Jahr mit 35 Milliarden Euro (EBIT) den höchsten Gewinn aller Zeiten beschert.
Erst seitdem die DUH gerichtliche Entscheidungen zu Diesel-Fahrverboten in Düsseldorf, Stuttgart, München, Aachen und zuletzt Frankfurt erwirkt habe und sich immer mehr Bundesländer der DUH-Forderung von Hardware-Nachrüstungen anschlössen, beschäftige sich die Regierung zumindest rhetorisch mit diesem Thema. Die bisher bekannt gewordenen Details aus dem Hause Scheuer seien nicht geeignet, die Luft in unseren Städten wirksam von giftigen Dieselabgasen zu befreien – im Gegenteil: Nur einem kleinen Teil der von den Herstellern betrogenen Diesel-Besitzer sollten „freiwillige Hilfsangebote“ gemacht werden, so die Deutsche Umwelthilfe.
Schmutzige Diesel sollten – so Diesel-Minister Scheuer – durch neuere, ebenfalls schmutzige Diesel neu- oder Gebrauchtfahrzeuge ausgetauscht werden. Hardware-Nachrüstungen sollten durch eine Kombination von Auflagen weitestgehend vermieden werden: eine technisch nicht begründbare Einschränkung auf jeweils ein Modell pro Hersteller sowie die Beschränkung auf wenige Regionen. Und schließlich – der absurdeste Vorschlag des Ministers – sollten die Diesel-Besitzer auch noch eine Betrugs-Rückabwicklungsgebühr an den jeweiligen Hersteller zahlen.
„Die neuerliche Abwrackprämie für wenige Jahre alte, mit Ausnahme der Abgasanlage meist neuwertige Diesel-Pkw ist absurd. Verkehrsminister Scheuer hat seinen Amtseid auf das Wohl der Bürger und nicht der Konzerne geleistet. Tatsächlich agiert er als der ‚offizielle Vertreter der Autokonzerne im Bundeskabinett‘ und fordert immer neue Sonder-Verkaufsprogramme anstatt die Hersteller zu verpflichten, alle auf der Straße nicht funktionierenden Katalysatoren auf eigene Kosten zu ersetzen. Und auf den Sachverstand seiner „Expertengruppe“ pfeift er – soeben wurde nach neunmonatiger Zwangspause erneut die für morgen geplante Sitzung abgesagt“, kritisiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern und dem zunehmenden Unmut der von Fahrverboten betroffenen Diesel-Besitzer hätten sich nach einer aktuellen Umfrage zwischenzeitlich 14 von 16 Landesumwelt- und 12 von 16 Landesverkehrsminister für Hardware-Nachrüstungen ausgesprochen. Dennoch verweigere sich Scheuer der Not von vielen hunderttausend jedes Jahr am Dieselgift NOx erkrankenden Menschen sowie den Besitzern relativ neuer Euro 5 Diesel, die gemäß den Herstellerangaben darauf vertraut hatten, ein sauberes und von Fahrverboten befreites Fahrzeug gekauft zu haben.
„Seit dem Bekanntwerden des Diesel-Abgasbetrugs hat die Bundesregierung drei Jahre verstreichen lassen. In dieser Zeit sind viele tausend Menschen vorzeitig an NOx verstorben, hunderttausende erkrankt und mehrere Millionen Besitzer von Euro 5 Diesel erleiden deutliche Wertverluste“, kritisiert Resch.
Die Zeit der Kumpanei der Bundesregierung mit den Autoherstellern müsse nun endlich beendet werden. Die Entscheidung der Bundeskanzlerin vom 26.09.2018 gegen strengere CO2-Vorgaben für die Automobilindustrie bis 2030 – gegen den Willen von zwei Drittel der EU-Mitgliedsländer – zeige, dass die Fernsteuerung dieser Autokanzlerin unvermindert weitergehe. Die DUH sei daher ausgesprochen skeptisch, ob Merkel erstens willens und zweitens in der Lage sei, sich gegen die Dieselkonzerne durchzusetzen, so Resch.
Die DUH warne vor dem Kauf von neuen Euro 6 Diesel-Pkw. Messungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) der DUH an mehr als 80 Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 6 sowie das vom Umweltbundesamt herausgegebene Handbuch für Emissionsfaktoren zeigten, dass auch Euro 6 Diesel den geltenden Stickoxid (NOx)- Grenzwert auf der Straße um ein Vielfaches überschritten. Bei den Messungen des EKI hätten die Emissionen im Schnitt bei 444 mg NOx/km gelegen. Das entspreche einer 5,5-fachen Überschreitung des geltenden NOx-Grenzwerts von 80 mg NOx/km. Nur 8,4 Prozent der im EKI untersuchten Euro 6 Diesel-Pkw würden den Stickoxid-Grenzwert einhalten.
Das vom Umweltbundesamt herausgegebene Handbuch für Emissionsfaktoren gebe einen noch höheren Durchschnittswert für Euro 6 Diesel Pkw an. Demnach emittierten die Fahrzeuge im Schnitt 509 mg NOx/km. Ohne verpflichtende Hardware-Nachrüstungen und unabhängige Kontrollen sei eine verlässliche und effektive Minderung der Schadstoffemissionen nicht möglich. Auch die allerneuesten Euro 6d Diesel-Pkw seien nicht zu empfehlen. Die hierfür geltenden Zulassungsbedingungen erlaubten eine Überschreitung des NOx-Grenzwerts auf der Straße um 110 Prozent auf 168 mg NOx/km. Aktuelle Tests des europäischen Dachverbands Transport & Environment (T&E) zeigten bei einem Euro 6d temp Diesel-Pkw bei geringfügig veränderter Prüfsituation sogar im Mittel über 1.000 mg NOx/km.
Mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag, nur wenige Euro 5 Diesel nachzurüsten, erweise die Regierung zudem Verbrauchern, die im guten Glauben einen Euro 6 Diesel kaufen würden, einen Bärendienst.
„Denn auch Euro 6 Diesel sind auf der Straße wahre Giftgasschleudern und werden früher oder später mit Fahrverboten belegt werden. Den Kauf von Euro 6 Diesel können wir solange nicht empfehlen, bis diese Fahrzeuge auf der Straße so sauber sind wie im Prüflabor“, so Resch.
Folglich würden von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen Diesel-Fahrverbote für die „Saubere Luft“ in immer mehr Städten nicht verhindern.
„Freiwillige Hardware-Nachrüstungen werden Autohalter nur dann durchführen, wenn ein Fahrverbot in der Stadt kommt, in der sie ihr Auto regelmäßig bewegen. Andernfalls gibt es keinen Grund für einen Autohalter, sich an der Nachrüstung zu beteiligen. Wer sein Fahrzeug nachgerüstet hat, kann jedoch auf eine Ausnahme vom Fahrverbot hoffen, dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Dieselfahrverbotsurteilen vom 27.02.2018 entschieden. Das Fahrverbot als solches wird daher durch eine freiwillige Nachrüstaktion nicht verhindert, im Gegenteil, das Fahrverbot ist zwingend notwendig, damit die freiwillige Nachrüstung überhaupt wirksam ist. Anders wäre es bei einer für die Hersteller verbindlichen Nachrüstung, wie sie etwa durch Nebenbestimmungen zur Typgenehmigung verfügt werden könnte. In diesem Fall könnte man, je nach Ausgestaltung der Nebenbestimmung und Höhe der Grenzwertüberschreitungen in einigen Städten wohlmöglich auf Fahrverbote verzichten“, so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in fast allen Luftreinhalteklagen vertritt.
Die Deutsche Umwelthilfe werde sich in den demnächst insgesamt 34 beklagten Städten auf dem Rechtsweg für die möglichst rasche Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte weiter einsetzen, kündigte die DUH an.
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