Diesel-Konzept der Bundesregierung im Wortlaut
Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten
Deutschland und Europa haben sich sehr ehrgeizige Ziele für die Luftreinheit in unseren Städten gesetzt. Das ist wichtig für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, die dort leben und arbeiten. In den letzten Jahren ist die Belastung mit Stickoxiden in deutschen Städten deutlich zurückgegangen. Die Luft ist sauberer geworden. Trotzdem überschreiten noch zahlreiche Städte den Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40?g/m³ Luft im Jahresmittel.
Wir wollen Fahrverbote verhindern und dort, wo sie unumgänglich sind, Nachteile für Bürgerinnen und Bürger, die auf individuelle Mobilität angewiesen sind, vermeiden. Dies gilt sowohl für finanzielle Belastungen als auch für Nutzungseinschränkungen. Dabei hat die Automobilindustrie ebenfalls eine hohe Verantwortung. Die Bundesregierung unterstützt die Länder und die betroffenen Städte dabei, die Grenzwerte baldmöglichst einzuhalten und alle Maßnahmen auszuschöpfen, die zur Reduzierung von Stickoxiden führen, ohne die Mobilität einzuschränken.
Dazu gehören moderne Luftreinhaltepläne und kommunale Maßnahmen, wie die Schaffung intelligenter Infrastrukturen, die Umrüstung von Diesel-Bussen und von Taxen, die Digitalisierung und ganz zuvorderst der Ausbau der Elektromobilität. Hierfür hat die Bundesregierung eine Milliarde Euro für die betroffenen Kommunen bereitgestellt. Auch die Automobilhersteller leisten durch die Software-Updates von bis zu 6,3 Mio. Diesel-Fahrzeugen einen Beitrag. In den Städten, die von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind, wird die Bundesregierung weitere Fördermaßnahmen umsetzen:
Hardware-Nachrüstung bei schweren Kommunalfahrzeugen
Die Bundesregierung wird alle Kommunen, die den Stickoxid-Grenzwert von 40?g/m³ Luft überschreiten dabei unterstützen, ihre schweren Kommunalfahrzeuge (über 3,5 t) wie etwa Müllwagen oder Straßenreinigungsfahrzeuge mit einer Hardware- Nachrüstung (SCR-System) auszustatten. Die Förderquote soll ab Anfang 2019 80% betragen und die Förderung noch 2018 beantragt werden können. Auf diese Weise können etwa 28.000 Fahrzeuge umgerüstet werden. Dies ist besonders effektiv, da diese Fahrzeuge ständig im Stadtverkehr eingesetzt sind.
Hardware-Nachrüstung bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen
Handwerker- und Lieferfahrzeuge sind ständig in den Städten unterwegs. Die Bundesregierung wird daher die Hardware-Nachrüstung mit einem SCR-System von solchen Fahrzeugen mit bis zu 80 % Förderung unterstützen. Förderberechtigt sollen Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von 2,8t bis 7,5 t sein, die ihren Firmensitz in der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat. Die Bundesregierung wird mit den Automobilherstellern über die Kostentragung für den Restanteil verhandeln.
Nach Einschätzung des Bundes sind diese Maßnahmen in Ergänzung zu den Aktivitäten der Länder und Kommunen ausreichend, dass alle Städte, in denen ein Stickoxid- Jahresmittelwert von nicht mehr als 50?g/m³ Luft gemessen wurde, die Grenzwerte zukünftig ohne Verkehrsbeschränkungen einhalten können. Insofern wären Verkehrsbeschränkungen (Einfahrt oder Durchfahrt) aus Gründen der Luftreinhaltung in diesen Städten unverhältnismäßig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass Verkehrsbeschränkungen zulässig sind und geboten sein können. Viele Kommunen haben den Bund daher gebeten, hierfür einheitliche Regeln vorzusehen. Die Bundesregierung wird daher unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit durch eine Änderung des Bundes-Immissionschutzgesetzes eine Regelung für besonders belastete Städte, in denen ein Stickoxid-Jahresmittelwert von mehr als 50?g/m³ Luft überschritten wird, schaffen.
Die kommunale Selbstverwaltung bleibt davon unbenommen. Der Bund wird dabei sicherstellen, dass die Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen überprüfen zu können. Eine besondere Kennzeichnung (blaue Plakette) ist damit nicht erforderlich.
Derzeit sind 14 Städte (siehe Anlage) in Deutschland in diesem Sinne besonders belastet. Auch hier ist es das wichtigste Ziel, Fahrverbote zu vermeiden. Für den Fall, dass dies dennoch erforderlich ist, muss sichergestellt werden, dass in diesen Regionen Diesel- Fahrzeughalter ein Angebot bekommen, wie sie auch im Falle von Verkehrsbeschränkungen ihre Mobilität erhalten können. Dabei sollen Belastungen für die betroffenen Bürger möglichst vermieden werden. Außerdem sind dort schnelle Verringerungen der Emissionen der PKW-Flotte äußerst dringlich und besonders effektiv.
Um dies zu ermöglichen, wird der Bund festlegen, dass Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5, sofern sie weniger als 270 mg/km Stickoxid ausstoßen, in die Gebiete mit Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung einfahren oder durchfahren können und damit von Fahrverboten verschont bleiben.
Bewohner der besonders betroffenen Städte und weiterer Städte, in denen ein demnächst aufgestellter, bestandskräftiger Luftreinhalteplan wegen fehlenden rechtlichen Ermessensspielraums Verkehrsbeschränkungen vorsieht, Bewohner der angrenzenden Landkreise und außerhalb dieser Gebiete wohnhafte Fahrzeughalter, die ein Beschäftigungsverhältnis in der Stadt haben und Selbstständige, die ihren Firmensitz in der Stadt haben und deswegen aus beruflichen Gründen in die Städte pendeln müssen sowie Fahrzeughalter, für die es eine Härte bedeuten würde und deren Fahrzeug diesen technischen Anforderungen nicht genügt, erhalten zwei alternative Angebote:
Folgt: Zwei Möglichkeiten