13 Treibstoff-Schnellablässe 2018

251,4 Tonnen Kerosin

Elf Mal ließen Zivil-Flugzeuge im ersten Halbjahr 2018 ihren Treibstoff über dem Territorium Deutschlands kurz vor der Landung ab. Beim sogenannten Treibstoffschnellablass (engl. Fuel Dumping) sind einer Antwort (19/4489) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4089) zufolge 208,3 Tonnen Treibstoff freigesetzt worden. Militärflugzeuge hätten im gleichen Zeitraum zwei Mal Treibstoffschnellablässe durchgeführt, bei denen 43,1 Tonnen Treibstoff freigesetzt worden seien – insgesamt 251,4 Tonnen Kerosin.

Landendes Flugzeug über Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

In ihrer Anfrage verweisen die Linken auf ein am 01.02.2018 vom Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesumweltministeriums an die reconsite GmbH in Kooperation mit Joswig Ingenieure GmbH vergebenes Gutachten zum Thema „Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Rückständen/Ablagerungen von Kerosin nach sogenanntem Fuel Dumping und zu Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit“. Darin sollen die möglichen Auswirkungen von Treibstoffschnellablässen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit auf der Grundlage einer umfassenden Recherche der nationalen und der internationalen Literatur und Expertenbefragungen untersucht und eine Modellierung der Treibstoffschnellablässe durchgeführt werden, um eine mögliche Deposition des emittierten Kerosins abzuschätzen. Daraus sollen Belastungen für Boden, Wasser und Luft sowie für die menschliche Gesundheit abgeleitet und eingeordnet werden.

Zivilluftfahrt: Nur vierstrahlige Langstreckenflugzeuge

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkungen zur Antwort (18/9917) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (18/9571) aus der vergangenen Legislaturperiode („Ablassen von Treibstoff durch Militärflugzeuge und zivile Luftfahrzeuge“). Danach haben im zivilen Bereich nur vierstrahlige Langstreckenflugzeuge die technischen Möglichkeiten zum Ablassen des Treibstoffs in der Luft: „Beim Kraftstoffschnellablass handelt es sich um ein Notverfahren sowohl für zivile als auch für militärische Luftfahrzeuge, um aus Gründen der Flugsicherheit eine sichere Kontrolle und Landung des Luftfahrzeuges zu ermöglichen. Gründe der Flugsicherheit sind z. B. Situationen, die eine schnellstmögliche Landung erforderlich machen, obwohl sich noch große Kraftstoffmengen an Bord befinden, wie beispielsweise unmittelbar nach dem Start. Die Flugsicherung weist dem Piloten ein Gebiet zum Ablassen zu.“

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