Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz wird novelliert
Die auf EU-Ebene vereinbarte Fortentwicklung des europäischen Emissionshandels muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat dem Bundestag dazu einen 64seitigen Entwurf (19/4727) zur Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) zugeleitet. Mit der Novelle werden laut Bundesregierung die „nationalen Rechtsgrundlagen für die Ausgestaltung dieses Emissionshandelssystems für die Handelsperiode 2021 bis 2030 geschaffen“.
Neben der Umsetzung der neuen Vorgaben im TEHG basieren weitere Änderungen auf „Vollzugserfahrungen aus der laufenden Handelsperiode“ sowie auf deutscher und europäischer Rechtsprechung. Der Entwurf wurde am 11.10.2018 im vereinfachten Verfahren an die Ausschüsse überwiesen.
Bereits im Juli hatte das Bundesumweltministerium (BMU) einen ersten Referentenentwurf zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) präsentiert, der die mit Wirkung zum 08.04.2018 geänderte Emissionshandelsrichtlinie 2003/87 (EH-RL) teilweise in deutsches Recht umsetzen soll. Er ist am 01.08.2018 vom Bundeskabinett beschlossen worden.
Bundesrat mit Änderungswünschen
Der Bundesrat forderte einige Änderungen, so unter anderem, dass die Landesbehörden jeweils Emissionsberichte zur Verfügung gestellt bekommen. In der ersten und zweiten Handelsperiode waren die Bundesländer noch in die Berichterstattung eingebunden. Das änderte sich 2013: In der dritten Handelsperiode hatten die Länder bereits ungenügenden Zugriff auf Emissionsdaten der Anlagebetreiber. Heute läuft die Berichterstattung an den Ländern vorbei. Doch die Produktionsdaten der emissionshandelspflichtigen Anlagen und ihre Emissionen interessieren auch die Bundesländer, die das Immissionsschutzgesetz ausführen müssen. Deswegen wollen die Bundesländer die Emissionsberichte zumindest kennen. Ebenso wie die Zuteilungsbescheide. Schließlich will der Bundesrat mehr Flexibilität für Betreiber kleiner Anlagen. Die Bundesregierung soll sich im europäischen Rahmen für die Interessen der Anlagenbetreiber mit geringem Einsparpotenzial in Bezug auf Treibhausgase einsetzen.
In ihrer Gegenäußerung stellt die Bundesregierung eine Prüfung des Anliegens in Aussicht. „Allerdings sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf für eine solche Regelung“, heißt es in der Gegenäußerung. (teils nach hib/SCR)
Folgt: Dokumentation Gesetzentwurf