Mieterstrom-Beschränkung auf 100 kWp aufheben
Der Bundesrat möchte die Energiewende in den Städten voranbringen. Wenn es nach der Länderkammer geht, muss das städtische Stromerzeugungs- und Flexibilisierungspotenzial besser genutzt werden. In einer Entschließung forderte der Bundesrat am 19.10.2018 die Bundesregierung deshalb auf, Hemmnisse der Förderung regenerativer Energien zu beseitigen.
Mehr Solaranlagen auf die Dächer
Photovoltaik sei in Städten geradezu ideal, da der Ausbau auf Dachflächen besonders flächenschonend sei, heißt es in der Initiative. Dem Ausbau von Solaranlagen auf Dächern stehe jedoch eine unnötige Begrenzung von Mieterstromprojekten auf maximal 100 kWp pro Gebäude entgegen. Das Potenzial von Mehrfamilienhäusern, vor allem Mietshäusern in den Städten sei deutlich höher. Die Begrenzung solle deshalb aufgehoben und durch eine Regelung ersetzt werden, die Anlagen mit bis zu 250 kWp pro Gebäude zulässt.
Aufhebung bestehender Begrenzungen
Auch die zusätzliche Begrenzung von förderfähigen Mieterstromprojekten auf insgesamt 500 MW pro Jahr halten die Länder für energiepolitisch kontraproduktiv und überflüssig. Sie sei ebenfalls zu streichen. Außerdem plädieren sie dafür, Mieterstromprojekte auch auf Gewerbegebäuden zuzulassen sowie die Direktvermarktung von Reststrom aus Anlagen der Eigenversorgung oder aus Mieterstromanlagen zu erleichtern. Verhindert werden muss weiter nach Ansicht des Bundesrates, dass das Angebot von Mieterstrom und die Einspeisung von Überschussstrom zu einer Gewerbesteuerpflicht des Vermieters führen. Um bürokratische Hemmnisse bei Mieterstrommodellen zu beseitigen, schlagen die Länder die Einführung von Bagatellgrenzen vor. Zu prüfen sei auch, ob Kleinanlagen nach dem EEG bis zu einer Bagatellgrenze von Einkommens- und Umsatzsteuer befreit werden sollten.
Besserer Einsatz von Kraft-Wärme-Koppelung
Darüber hinaus sprechen sich die Länder für eine intelligentere Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung aus. Die Flexibilisierung von KWK-Anlagen und Nutzung des Überschussstroms durch beispielsweise den Einsatz von Power-to-Heat-Anlagen sei insbesondere auch in Städten ein hilfreiches Instrument, um überschüssige regenerative Strommengen sinnvoll für eine urbane Energiewende zu nutzen. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die darüber entscheidet, ob sie die Forderungen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen für die Beratungen innerhalb der Bundesregierung gibt es allerdings nicht.
->Quelle: Bundesrat – Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende (PDF)