Flächenentwicklungsplan für Offshore-Ausbau veröffentlicht
An der künftigen Entwicklung der Windenergie auf See soll sich nun auch die Öffentlichkeit beteiligen dürfen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 26.10.2018 den Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019 und die Entwürfe der Umweltberichte im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung veröffentlicht. Er dient als Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Windenergie auf See sowie der zugehörigen Netzanbindungen.
Das Planverfahren müsse nach den gesetzlichen Vorgaben bis Mitte 2019 abgeschlossen sein. Die Flächenentwicklungsplanung bildet die Grundlage für Voruntersuchung und Ausschreibung der Flächen in einem wettbewerblichen Verfahren. Er legt fest, wo nach 2026 Windparks auf Nord- und Ostsee errichtet werden können. Außerdem geht es darum, wann und wie diese Flächen an das Stromnetz an Land angeschlossen werden.
„Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans und die Entwürfe der Umweltberichte berücksichtigen die Stellungnahmen von Behörden sowie die Äußerungen und Hinweise der Öffentlichkeit aus der frühen Beteiligung“, so Nico Nolte, Leiter der Abteilung Ordnung des Meeres im BSH, anlässlich der Veröffentlichung: „Mit der Vorlage der Entwurfsdokumente sind wir bei der Umsetzung der zentralen Vorentwicklung von Flächen für Windenergie auf See einen wichtigen Schritt vorangekommen.“ Der Flächenentwicklungsplan, der nach den gesetzlichen Vorgaben bis zum 30.06.2019 aufzustellen ist, wird für die Jahre nach 2026 Flächen festlegen, auf denen künftig Offshore-Windparks errichtet werden sollen und wann diese Flächen an das landseitige Stromnetz in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee und im Küstenmeer des Landes Mecklenburg-Vorpommern angebunden werden.
Mögliche Auswirkungen auf Meeresumwelt
Der Flächenentwicklungsplan ist das zentrale Planungsinstrument für die Nutzung der Windenergie auf See. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung wird ermittelt, beschrieben und bewertet, welche möglichen Auswirkungen die Durchführung des Plans auf die Meeresumwelt hat. Behörden können bis zum 03.12.2018 und die Öffentlichkeit kann bis zum 03.01.2019 zu den Entwurfsdokumenten Stellung nehmen. Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans und die Entwürfe der Umweltberichte sind auf der Internetseite des BSH (www.bsh.de) abrufbar.
[note BSH-Flächenentwicklungsplan 2019, Entwurf – Titel © BSHAus der Einleitung: „Das Jahr 2017 markiert einen Systemwechsel im Bereich der Windenergie auf See. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) nimmt auf der Grundlage des Gesetzes zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz – WindSeeG) zukünftig die Aufgabe der zentralen Entwicklung und im Auftrag der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Voruntersuchung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergie auf See wahr.
Das zentrale Modell bezeichnet einen gestuften Planungs- und Ausschreibungsprozess. Im ersten Schritt werden für Flächen für Windenergie auf See im Flächenentwicklungsplan räumliche und zeitliche Vorgaben festgelegt.
Der nächste Schritt ist die Voruntersuchung der Flächen, die im Flächenentwicklungsplan festgelegt wurden. Nach Durchführung der Voruntersuchung werden die Flächen in einem wettbewerblichen Verfahren versteigert, in dem den Bietern die Informationen aus der Voruntersuchung zur Verfügung gestellt werden. Der Bieter, der einen Zuschlag erhalten hat, kann nach Durchlaufen des Zulassungs-Verfahrens auf der Fläche Windenergieanlagen errichten, hat Anspruch auf die Marktprämie und darf die Anbindungskapazität nutzen.
Das zentrale Modell gilt für Inbetriebnahmen von Windenergieanlagen auf See ab dem Jahr 2026. Der Flächenentwicklungsplan ist somit im zentralen Modell das steuernde Planungsinstrument für den synchronen Ausbau der Windenergie und deren Netzanbindungen auf See. Der Bedarf an Offshore-Anbindungsleitungen wird auf der Basis von Festlegungen des Flächenentwicklungsplans im landseitigen Netzentwicklungsplan ermittelt.“]
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