Regierung wegen Klimawandel-Versäumnissen verklagt

Drei Familien: Bund verletzt Grundrechte durch unterlassene Klimaschutz-Maßnahmen

Die Bundeskanzlerin (und mit ihr die Regierung) hat einen Amtseid geschworen, unter anderem mit diesem Text: „…dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, …Schaden von ihm wenden…werde.“ Dass Deutschland sein Klimaschutzziel für 2020 verfehlen wird, bewerten drei Familien als Verletzung ihrer Grundrechte. Daher haben sie zusammen mit Greenpeace vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Klage eingereicht, um die Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzziels 2020 zu zwingen.

– Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Laut einer Presseerklärung vom 27.10.2018 verstößt die Bundesregierung gegen Grundrechte, wenn sie nicht weitere Maßnahmen ergreift, um das deutsche Klimaziel für 2020 doch noch zu erreichen. Denn dieses Ziel sei „keine rein politische Zielsetzung, sondern justiziabel und bindend“. Das sei die Basis der Klage, die Greenpeace gemeinsam mit drei Familien beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht habe.

Die Kläger-Familien führen auf der Insel Pellworm, im Alten Land bei Hamburg und in Brandenburg ökologische Landwirtschaftsbetriebe und sind direkt betroffen von den Folgen der Erderhitzung, wie etwa Ernteausfälle durch Extremwetter, Trockenheit und Starkregen oder Schädlingsbefall. Anike Peters, Klima-Expertin von Greenpeace: „Die Kläger-Familien erfahren schon heute einen Vorgeschmack darauf, wie existenziell die Klimakrise bei uns werden kann“. „Die Bundesregierung muss alles dafür tun, dass der Klimawandel künftig nicht immer häufiger die Lebensgrundlage von Familien gefährdet.“

Deutschland hat sich schon 2007 verpflichtet, bis 2020 die Emissionen um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Ohne zusätzliche Anstrengungen wird dieses Ziel aber deutlich verfehlt.  „Die Bundesregierung muss deutlich mehr tun, um bis 2020 den CO2-Ausstoß entsprechend dem bindenden Ziel zu senken“, sagt Rechtsanwältin Roda Verheyen. „Weitere Handlungen jetzt zu unterlassen, bleibt nicht folgenlos, sondern resultiert in erheblich mehr Treibhausgasemissionen bis 2020. Dies zuzulassen, obwohl das 40 Prozent-Ziel verbindlich ist, verletzt die Grundrechte zum Schutz von Eigentum, Beruf sowie Leben und Gesundheit.“  Die Bundesregierung verstößt zudem gegen europäisches Umweltrecht, das u.a. durch das 2020 Ziel und seine Umsetzungsprogramme eingehalten werden soll. Als Umweltverband klagt Greenpeace deshalb auf die Einhaltung von deutschem und europäischem Umweltrecht.

Deutschland kann das Klimaziel für das Jahr 2020 bei sicherer Stromversorgung durchaus noch erreichen – so Greenpeace. Dies zeige zum Beispiel eine aktuelle Studie des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (Fraunhofer IEE, siehe auch: solarify.eu/deutschland-kann-klimaziel-2020-sicher-erreichen) im Auftrag von Greenpeace. Dazu muss das älteste Drittel der Braunkohlekraftwerke sofort abgeschaltet, weitere Braunkohleblöcke gedrosselt werden und saubere Alternativen wie Sonne und Wind konsequent ausgebaut werden.

Solarify ist zwar nicht juristisch vorgebildet, wäre aber an einer Prüfung interessiert, ob die Eingangs-Feststellung bezüglich des Amtseids nicht eine gewisse Logik hat.

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