Europas Dieselskandal der Chemiebranche – Systematischer Verstoß gegen geltendes EU-Recht setzt Gesundheit aufs Spiel
Die Europäische Union darf nicht weiter die Augen vor der Flut illegaler Chemikalien verschließen, schreiben die Europaabgeordneten Bart Staes und Sven Giegold von der Grünen/EFA-Fraktion. Denn mindestens ein Drittel der seit 2010 in Europa hergestellten oder importierten 1.814 Chemikalien mit hohem Produktionsvolumen (mehr als 1.000 Tonnen pro Jahr) verstößt gegen die europäische Chemikalienverordnung (REACH) und ist damit nach EU-Recht illegal.
Das sagen nicht die Grünen oder eine Umweltorganisation, sondern das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt nach einer gründlichen dreijährigen Untersuchung. Nur ein Drittel der hochvolumigen Chemikalien entspricht dem EU-Recht. Für das verbleibende Drittel herrscht darüber noch Unklarheit.
Zugegebenermaßen ist die 2007 in Kraft getretene REACH-Verordnung und ihre anhaltende Nichteinhaltung ein komplexes Thema. Gleichzeitig betrifft es aber buchstäblich jede Bürgerin und jeden Bürger in Europa, 500 Millionen Menschen, vom Ungeborenen bis zu älteren Menschen. Und seltsamerweise scheint es niemanden zu interessieren. Die Grünen haben auf dieses Thema seit vielen Jahren hingewiesen, z.B. als der Jahresbericht der zuständigen europäischen Agentur ECHA im Europäischen Parlament diskutiert wurde. Der Unterschied besteht jetzt darin, dass die deutschen Behörden zum ersten Mal eine rigorose und detaillierte Analyse darüber durchgeführt haben, wie schwerwiegend die Rechtsverletzungen sind. Hierfür sei dem BfR ausdrücklich gedankt.
Fassen wir es also in einer einfachen Metapher zusammen: Wir haben fast überall in der EU Tempolimits. Und ja, wenn Sie geblitzt werden, gibt es immer eine Geschwindigkeitskorrektur von 5 km/h bis 10 km/h. Aber stellen Sie sich vor: Sie fahren 30 km/h zu schnell und werden geblitzt, erhalten aber keine Geldstrafe, obwohl Sie seit vielen Jahren so schnell fahren. Sie bekommen nur einen freundlichen Brief von der Polizei, dass Sie das nächste Mal umsichtiger sein und Ihr Verhalten verbessern sollten. Das ist mehr oder weniger das, was in der wunderbaren Welt der Chemikalien passiert ist. Die in der neuen deutschen Studie enthaltenen Chemikalien finden sich in einem sehr breiten Spektrum von Konsumgütern wie Farben, Verpackungen, Möbeln und Baustoffen.
Wie ist das möglich? Das Problem liegt darin, dass die ECHA als zuständige Behörde nicht zu hart, kritisch oder strafend sein will und mehr als „Vermittler“ für Chemieunternehmen denn als „Beschützer“ für die Allgemeinheit fungiert. Gleichzeitig wurden die zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten von der ECHA über die Situation informiert. Jedes Jahr erhielten sie von der ECHA Mitteilungen, dass ein bestimmter Stoff eine „Erklärung über die Nichteinhaltung“ erhielt. Auf dieser Grundlage hätte jeder Mitgliedstaat handeln können. REACH sagt eigentlich: „Keine Daten, kein Markt“. Leider war es in Wirklichkeit für viele Chemieunternehmen eher ein „keine Daten, kein Problem“. Dies ist frustrierend für Unternehmen, die sich an das Gesetz halten und somit mit „unlauterem Wettbewerb“ konfrontiert sind. Unzureichende Daten machen es zudem schwer, ungefährliche(re) Alternativen zu identifizieren, was für die Substitution von Hochrisikostoffen von großer Bedeutung ist. Die Hersteller genau solcher Ersatzstoffe erleiden durch die bisherige Praxis Nachteile im Wettbewerb.
Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass die deutschen Behörden das Thema ernst genommen und diese eingehende Bewertung vorgenommen haben. Dies sollte ein Signal an alle Mitgliedstaaten sein, dass Gesetze nur so gut sind wie ihre Durchsetzung. Und das Gesetz ist klar: Ab 2010 verpflichtet REACH die Chemieunternehmen, bei der ECHA ein Dossier einzureichen, wenn sie ihre hochvolumige Chemikalie offiziell registrieren (bei weniger hohen Mengen gilt diese Anforderung erst 2013 und bei kleinen Mengen erst ab diesem Jahr). Die ECHA führt zunächst eine „Vollständigkeitsprüfung“ durch, um festzustellen, ob alle erforderlichen Daten, Sicherheitsprüfungen und wissenschaftlichen Studien im Dossier enthalten sind.
Diese erste Phase wird automatisiert durchgeführt und nicht von Hand überprüft. Daraufhin bekommt das Unternehmen eine Registrierungsnummer, die den Zugang zum EU-Markt ermöglicht. Die ECHA führt dann bei nur 5% aller Anwendungen eine detailliertere „Compliance-Prüfung“ durch, um festzustellen, ob alle Datenanforderungen erfüllt sind. Sind die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Daten, wie z.B. zu Ökotoxikologie oder Krebserregungspotential, korrekt und aktuell? Nur vier (!) von fast 40.000 registrierten Dossiers wurden seit 2010 von der ECHA als unzureichend zurückgewiesen. Diese Zahl hätte viel höher ausfallen müssen. Das BfR stellte beispielsweise fest, dass bei 61% der Hochvolumenchemikalien – und diese machen 99% des Gesamtmarktes aus – der Faktor Ökotoxizität nicht den Maßregeln entspricht.
Das bedeutet, dass die Chemieunternehmen in der Europäischen Union seit vielen Jahren hunderte potenziell sehr schädliche Chemikalien vermarkten, ohne richtig zu prüfen, ob sie giftig, ökotoxisch oder krebserregend sind, die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder die Entwicklung ungeborener Kinder behindern. Und jeder, der diese Informationen hatte, muss sich dessen bewusst gewesen sein. Ist das ein chemisches Dieselgate? Oder schlimmer?
Krebs, Atemwegserkrankungen und Unfruchtbarkeit sind alle mit einer chemischen Belastung verbunden. Seit fast einem Jahrzehnt ist die chemische Industrie verpflichtet, alle hochvolumigen Chemikalien vor dem Verkauf auf gefährliche Auswirkungen zu prüfen. Allein der Gedanke, dass nach wie vor ein Drittel dieser Chemikalien ohne angemessene Prüfung weiterhin auf dem EU-Markt sind, ist daher verstörend.
Die Behörden müssen endlich geltendes Recht durchsetzen und dürfen der chemischen Industrie keinen Freifahrtschein ausstellen. Ein großer Teil der Industrie umgeht seit vielen Jahren die Regeln, indem gesetzlich vorgeschriebene Tests an Produkten vermieden werden. Damit muss Schluss sein, denn Nichteinhaltung geltenden Rechts darf nicht mehr mit Untätigkeit belohnt werden. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) muss erklären, wie es so weit kommen konnte, ohne auf fadenscheinige Ausreden der Datenqualität zurückzugreifen.
Die Tatsache, dass die ECHA im vergangenen Juni mit der chemischen Industrie eine Absichtserklärung zu genau diesem Thema unterzeichnet hat, ist kein gutes Signal. Der europäische Verband der chemischen Industrie CEFIC und ECHA erklärten darin: „Die Vereinbarung ist eine Verpflichtung sowohl der Industrie als auch der ECHA, sich auf die Verbesserung der wissenschaftlichen Bewertung bestimmter Stoffe oder Stoffgruppen, die weitere Verbesserung der Sicherheitsinformationen und deren Kommunikation innerhalb der Lieferkette zu konzentrieren.“
Das ist als würde man alle Menschen in einer Stadt, die sich seit Jahren nicht an die Höchstgeschwindigkeit halten, aufs Polizeirevier bestellen und sie versprechen lassen, das nächste Mal wirklich langsamer zu fahren. Die ECHA sollte der chemischen Industrie einfach eine letzte Frist zur Einhaltung des Gesetzes setzen! Ansonsten sollte die Konsequenz lauten: „Keine Daten, kein Markt“.
Die Europäische Chemikalienagentur und die EU-Mitgliedstaaten müssen nun zeigen, dass sie es mit dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ernst meinen. Alle Stoffe, die nicht den geltenden EU-Vorschriften für Chemikalien entsprechen, müssen vom Markt genommen werden, und die Regierungen müssen bei allen Verstößen, die die Regulierungsbehörden bereits aufgedeckt haben, empfindliche Strafen verhängen.
->Quellen:
- Meinungsbeitrag für EURACTIV: sven-giegold.de/verstoesse-gegen-eu-chemikalienverordnung
- sven-giegold.de/das-dieselgate-der-chemie-branche
- https://www.euractiv.de/section/gesundheit-und-verbraucherschutz/opinion/das-dieselgate-der-eu-chemiebranche/
- „In breach of REACH: Europe’s chemical dieselgate“ zuerst veröffentlich auf EURACTIV am 24.10.2018
- eeb.org/a-third-of-chemicals-break-eu-safety-laws
- bfr.bund.de/data-quality-of-environmental-endpoints-in-registrations.pdf