Merkels NOx-Trick

1 Tag Frist zur Stellungnahme

Ein wahres Wort-Monstrum ist der Titel des neuen Gesetzes geworden, mit dem die Regierung Fahrverbote herunterdimmen will: „Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“. Bundeskanzlerin Merkel hatte am 21.10.2018 angekündigt, die Regierung werde „entsprechende Gesetze ändern“, damit auf neuer rechtlicher Basis „Fahrverbote unverhältnismäßig und deshalb in der Regel nicht ausgesprochen würden, nämlich dann, wenn die NOx-Grenzwerte nur „geringfügig“ überschritten würden. Allerdings widersprach Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD): Auch nach einer Gesetzesänderung könne es zu Fahrverboten kommen. Der BBU kritisiert doppelt.

Diesel-Auspuff – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Verbändeanhörung wird zur Farce

Die Bundesregierung könne Diesel-Fahrverbote auch in Städten mit einer nur geringen Überschreitung der EU-Grenzwerte nicht untersagen, erläuterte die Umweltministerin, „Am Ende entscheidet eine Kommune selbst, ob sie ein Fahrverbot verhängt oder nicht“, sagte ein Sprecher der Ministerin.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) übte am 01.11.2018 scharfe Kritik an der Fristsetzung durch die Regierung: So sei der Gesetzentwurf in der Mittagszeit des 30.10.2018 übermittelt und eine Frist bis zum 1.11.2018 gesetzt worden. In dieser Zeit kann selbst bei einem üblichen Wochenverlauf keine in die Tiefe gehende Stellungnahme erstellt werden. In diesem Fall komme hinzu, dass in fast allen Bundesländern am o1.11 Allerheiligen als gesetzlicher Feiertag ist. Für den BBU steht damit fest,“dass Bundesregierung und Bundes-Umweltministerium gar kein Interesse an den Stellungnahmen der beteiligten Kreise haben und den Beteiligungsprozess lediglich als lästige Pflicht ansehen, der keinen Einfluss auf den Entwurf zur Änderung des BImSchG haben wird. Die Verbändeanhörung wird damit zur Farce.“

Mit dem Gesetzentwurf soll ein Ausschluss von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge auch bei erheblicher Überschreitung der Immissionsgrenzwerte in den Städten festgelegt werden. Der BBU kritisiert den Gesetzentwurf als Anschlag auf den Immissionsschutz und einmaligen, skandalösen Vorgang. Dabei zielt die Kritik des Umweltverbandes sowohl auf den Inhalt des Gesetzesentwurfs wie auch die Fristsetzung zur Stellungnahme, die keine in die Tiefe gehende Darlegung ermöglicht. Trotzdem hat der BBU dem Bundes-Umweltministerium eine Kurzstellungnahme übermittelt.

BBU: „Skandalöser Vorgang“

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärte dazu: „Es ist ein absoluter Tiefpunkt der Luftreinhaltepolitik, auf den die Bundesregierung und die Bundes-Umweltministerin zusteuern. So soll ein Diesel-Fahrverbot grundsätzlich ausgeschlossen sein, wenn ein Immissionsgrenzwert von 50 mg/m³ für Stickoxide nicht überschritten wird. Der gesetzliche Grenzwert in der Außenluft liegt bei 40 mg/m³. Da dieser ohne Fahrverbote derzeit nicht zu erreichen ist, würde der Grenzwert damit faktisch um 25 % erhöht. Das ist einmaliger, skandalöser Vorgang.“

Kalusch weiter: „Stickstoffdioxid ist ein gefährliches Reizgas, das die Gesundheit der Anwohner schädigt. Doch statt die menschliche Gesundheit zu schützen, nimmt die Bundesregierung mit der geplanten Gesetzesänderung den Druck von den Automobilkonzernen, die zentral zur inakzeptablen Luftbelastung beigetragen haben. Das ist das genaue Gegenteil des Verursacherprinzips. Zudem verstößt der Gesetzentwurf gegen europäisches Recht und versucht, zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts auszuhebeln. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen. Stattdessen muss gesetzlich verankert werden, dass Dieselfahrzeuge mit Abschalteinrichtungen oder Grenzwertüberschreitungen vom entsprechenden Automobilkonzern zurückgenommen werden müssen und den hinters Licht geführten Eigentümern dieser Autos seitens der Konzerne der Neupreis erstattet wird. Dies ermöglicht einen konsequenten Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel.“

Weitere Stellungnahmen

Ein „Treppenwitz“ sei der CDU-Plan, so Cem Özdemir (Die Grünen) – er twitterte: „Auch beim Diesel gilt: Grenzwert ist Grenzwert. Wir erhöhen ja auch keine Promillewerte, damit man auch mit Alkohol noch fahren kann.“

„Nein zu unverhältnismäßigen Fahrverboten“ überschrieb der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein eine Medienmitteilung der Unionsfraktion: Die Grenzwerte würden nicht aufgeweicht. „Eine Abwägung über die Verhältnismäßigkeit von Diesel-Fahrverboten ist zwingend erforderlich. Denn eine solche Maßnahme greift tief in die individuelle Mobilität der Menschen ein und hat auch massive wirtschaftliche Auswirkungen, gerade für Handwerk und Mittelstand. Die geplante Regelung schafft Klarheit. An den geltenden Grenzwerten ändert sich dadurch überhaupt nichts. Entscheidend ist, dass dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen wird und sich die Luftqualität in die richtige Richtung entwickelt. Und das ist in Deutschland ganz eindeutig der Fall: Von 1990 bis 2016 ist ein Rückgang der NOx-Emissionen um 58 Prozent zu verzeichnen. Die Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte sind in den deutschen Städten in den letzten 20 Jahren – auch in verkehrsnahen Lagen – im Schnitt um rund ein Drittel zurückgegangen. Wer also behauptet, die Luft in unserem Land würde immer schlechter, und deshalb nun nach radikalen und unverhältnismäßigen Instrumenten ruft, irrt gewaltig. Durch das bereits auf den Weg gebrachte umfangreiche Maßnahmenbündel der Bundesregierung zur Emissionsreduktion im Verkehrsbereich wird sich die Luftqualität in unseren Städten weiter nachhaltig verbessern.“

Die DUH reagierte empört auf den Vorschlag. „Was wir hier erleben, ist eine durch Panik vor einem Wahldebakel gesteuerte Pseudopolitik, die weder Hand noch Fuß hat“, sagte DUH-Chef Jürgen Resch laut taz. Greenpeace-Verkehrsexperte Benjamin Stephan bezeichnete per Mail Merkels Vorschlag als „zynisches Spiel auf Zeit“. Der Versuch werde „zwangsläufig vor Gericht landen“. Stephan weiter: „Wenn der Schutz der Menschen vor schlechter Luft per Gesetz verboten werden soll, schraubt das den Dieselskandal auf ein bislang unerreichtes Niveau. Die Bundesregierung lehnt Hardwarenachrüstungen ab, sie ist gegen die blaue Plakette, nun will sie Fahrverbote verbieten – doch wie die Menschen in den Städten schnell saubere Luft atmen können bleibt weiter völlig unklar. Was verhältnismäßig ist, lässt sich nicht gesetzlich regeln. Der Versuch wird zwangsläufig vor Gericht landen, entsprechend wirkt Merkels Versuch wie ein zynisches Spiel auf Zeit. Natürlich dürfen nicht Dieselkäufer ausbaden, was betrügerische Hersteller und untätige Politiker ihnen eingebrockt haben. Aber der Abgasbetrug darf auch nicht auf Kosten der Gesundheit von Hunderttausenden Stadtbewohnern gehen. Nur mit einer Verkehrswende weg von Diesel und Benzinern wird die Bundesregierung politisches Flickwerk und die Unsicherheit der Verbraucher verhindern und die Luft in den Städte schnell bessern.“

[note Solarify: Die Wähler in Hessen haben das Wahlgeschenk zurückgehen lassen. Dafür gibt Merkel den CDU-Vorsitz auf. Ein Tag Frist stärkt nicht das Vertrauen in die Politik…]

->Quellen: