Bayern: Verfassungsrang für Klimaschutz

Aber bei Erneuerbaren Energien Fortführung des Stillstandes

CSU und Freie Wähler haben sich sehr schnell auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Anders als viele Medien behaupten, haben nicht die Parteien zugestimmt, sondern lediglich die beiden Spitzengremien der Parteien. Dies offenbare ein großes Demokratiedefizit, wenn nicht einmal die Parteimitglieder oder Delegierten auf einem Parteitag über eine Koalition abstimmen dürften, kritisiert der Präsident der Energy Watch Group (EWG), Hans-Josef Fell. Dass das kurz vor der bayerischen Landtagswahl auf Initiative von Hans-Josef Fell,  Patrick Friedel (MdL), Bündnis 90/Die Grünen; Hans-Jürgen Fahn und den Freien Wählern gestartete Volksbegehren in den bayerischen Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, werten die Initiatoren des Volksbegehrens als großen Erfolg. Als sehr enttäuschend beurteilt Fell, dass die bayerische Regierungskoalition die Erneuerbaren Energien eher bremst, statt weiter ausbaut.

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PV in Oberbayern – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Fell: „Das ökologische Highlight des Koalitionsvertrages ist das Ziel, den Klimaschutz in die Verfassung aufzunehmen. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: ‚Wir geben dem Klimaschutz Verfassungsrang und werden ein Bayerisches Klimaschutzgesetz schaffen.‘

Die große Frage ist jedoch, wie die Verfassungsänderung im Detail aussehen wird. Die Volksbegehrensinitiative hat auch zum Inhalt, die wichtigste Stütze des Klimaschutzes – eine vollständige Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien in der Verfassung festzuschreiben.

Davon ist im Koalitionsvertrag keine Rede. Daher gilt es nun die Unterschriftenaktion offensiv fortzuführen. Nur so kann die Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung auch mit dem entsprechenden Inhalt versehen werden.  Offensichtlich wirkt diese Volksinitiative, denn bisher hatte die CSU der Aufnahme von Klimaschutz in die Verfassung nur die kalte Schulter gezeigt.

Wie wichtig aber Druck auf die künftige Regierung bei Erneuerbaren Energien und damit zur offensiven Fortführung  des Volksbegehrens ist, zeigt der Koalitionsvertrag selbst deutlich auf.

Es findet sich viel Prosa, die den Teil der wenig informierten Öffentlichkeit offensichtlich glaubhaft machen will, dass die schwarz-orangene Koalition den Ausbau der Erneuerbaren Energien unterstützen wolle. Doch eine genaue Analyse des Koavertrages fördert das Gegenteil zu Tage.

So heißt es zwar im Koalitionsvertrag: „Wir setzen den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent fort.“ Doch: Aktuell gibt es in Bayern so gut wie keinen Ausbau der Erneuerbaren Energien! In den Sektoren Windkraft, Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie ist faktischer Ausbaustillstand in Bayern. Der Ausbau der Solarenergie dümpelt auf einem wesentlich niedrigeren Niveau als noch vor 10 Jahren dahin, als Bayern weltweiter Vorreiter war. Dieser Ausbaustillstand soll offensichtlich „konsequent“ fortgeführt werden.

Konkrete Maßnahmen zur Erhöhung des jährlichen Ausbaus der Erneuerbaren Energien gibt es keine, aber sehr wohl konkrete Hinweise zur Zementierung der Ausbauhindernisse.

Bei der Windkraft ist ja das bayerische 10H-Gesetz die entscheidende Ausbaublockade. Dazu heißt es: „Dabei halten wir an der geltenden bayerischen Rechtslage fest.“ Die Ausnahmesituation Bayerns bei der strikten Blockade zur Windkraft soll also nicht geändert werden.

Ähnlich bei der Wasserkraft: „Die Wasserkraft in Bayern ist gut ausgebaut. Hier sehen wir Potential bei der Nachrüstung und Modernisierung bestehender Kraftwerke“. Von einem zusätzlichen Ausbau also keine Spur.

Weiter heißt es beim Biogas: „Für die rund 2.500 Biogasanlagen in Bayern setzen wir uns für verlässliche und zukunftssichere Lösungen nach dem Auslaufen der Förderung ein.“ Also auch hier keinerlei Ausbau, der Stillstand soll also zementiert und nur der Bestand gesichert werden.

 

Bei der Solarenergie soll auf ein schwaches bayerisches 10.000 Dächerprogramm gesetzt werden und die Freiflächen nicht unterstützt werden. Immerhin soll auf den Bund eingewirkt werden, den 52 Gigawattdeckel abzuschaffen. Eine wichtige Forderung, die die CSU als Regierungspartei in Berlin gerade in der letzten Woche in den Eckpunkten des Energiesammelgesetzes schon hätte durchsetzen können, aber nicht getan hat.

Zwar betonen die Koalitionspartner in ihrem Vertrag den dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu unterstützen, wie dies aber geschehen soll, bleibt ihr Geheimnis. Das entscheidende Instrument zum Verhindern des dezentralen Ausbaus ist die Umstellung auf Ausschreibungen. Doch auch hier wird keine Kehrtwende gefordert, sondern lediglich eine  „Ausweitung des „Süd-Kontingents“ bei Wind- und Photovoltaik-Ausschreibungen“.

Schlimm sind die allgemeinen Ziele zum Klimaschutz: „Unser Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen in Bayern bis auf unter zwei Tonnen je Einwohner und Jahr zu reduzieren.“ Dies bedeutet im Klartext noch über 30 Jahre hohe Emissionen, die nur bewirken, dass die Antriebskraft der Temperaturerhöhung der Erdatmosphäre von Jahr zu Jahr weiter massiv zunimmt.

Wie kann man so etwas nur vereinbaren? In der Woche, wo die Koalitionsverhandlungen stattfanden, wurde Italien von der Erdüberhitzung in weiten Teilen verwüstet.

Dieser Koalitionsvertrag führt nur dazu, dass auch Bayern in den nächsten Jahrzehnten ähnliche Verwüstungen erleben wird, wie heute Italien. Von wirksamem Klimaschutz kann in diesem Vertrag nicht die Rede sein. Er ist nur ein Vertrag zum weiteren Beschleunigen der Erdaufheizung.“ Hans- Josef Fell

->Quelle: Hans-Josef-Fell.de/koalitionsvertrag-bayern-wow-klimaschutz-in-die-verfassung