Entwurf des Energiesammelgesetzes in der Kritik

„Demokratische Strukturen unserer Gesellschaft gefährdet“

Der SVF befürchtet: „Die wirtschaftliche Attraktivität größerer Dachflächen in Gewerbegebieten, auf Mehrfamilienhäusern und Lärmschutzwänden wird abnehmen und der solare Zubau abermals einbrechen. Solarunternehmen äußern bereits jetzt die Sorge, dass die in den letzten Monaten umfangreich geplanten Solar-Großanlagen nicht mehr bis zum 31.12.2018 fertiggestellt werden können und die Gefahr bestehe, dass Investoren abspringen. Damit seien weitere Firmenpleiten programmiert.“ Mit der Absenkung des Mieterstromzuschlages könne die auf Grund der hohen EEG-Umlagelast und Bürokratie ohnehin schon unattraktive Mieterstromförderung endgültig beerdigt werden. Auch Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien seien „der Bundesregierung offensichtlich ein Dorn im Auge“. Denn gesetzliche Vorgaben zur Abregelungen von EE-Anlagen bei Netzengpässen sollen aus dem EEG gestrichen und ins Energiewirtschaftsgesetz verlagert werden. Entschädigungsrechte für Abregelungen von Wind- und Solaranlagen würden sogar ganz gestrichen.

Generelles Verdikt des SVF: „Die aktuellen Planungen zur Novellierung des EEG sind ein Beleg dafür, wie die schwarz/rote Bundesregierung nichts unversucht lässt, die dezentrale Energiewende weiterhin massiv zu behindern und die Energiepolitik so lange wie möglich in den Händen der Energiemonopole zu belassen. Diese Haltung ist angesichts des drohenden Klimawandels grobfahrlässig und gefährdet die demokratischen Strukturen unserer Gesellschaft. Die Fülle der Änderungen (nicht nur im EEG) und die Kürze der zur Diskussion stehenden Zeit sind ein Hinweis darauf, dass eine sachliche Diskussion nicht gewünscht ist und der Parlamentsvorbehalt in einer dermaßen grundlegenden Abkehr vom Pariser Klimaabkommen wieder einmal übergangen werden soll.“

BDW-Solar: „Hindernisse für die Photovoltaik abbauen“

In einem Pressestatement des Bundesverbandes Solarwirtschaft vom 06.11.2018 sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft: „Jetzt ist es die Aufgabe des Bundestags, den Referentenentwurf zu einem sinnvollen Energiewendegesetz zu machen und Hindernisse für die Photovoltaik abzubauen wie den 52-Gigawattdeckel oder die Eigenverbrauchsabgabe. Ad-hoc-Einschnitte wie die geplante Sonderkürzung der Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen entziehen laufenden Projekten den Boden und entwerten dauerhaft die  Sonderausschreibungen. Mit dem sogenannten atmenden Deckel verfügt die Politik über ein funktionierendes Instrument, das die Vergütung an gesunkene Preise anpasst und zugleich Planungssicherheit für die Branche wahrt.“

Hintergrund

Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert an dem geplanten Vorhaben vor allem zwei Punkte:

  1. Die Bundesregierung trifft mit den geplanten Einschnitten einen der wichtigsten Motoren der Energiewende. Rund die Hälfte der jährlich neu installierten PV-Leistung ist von den nun geplanten Förderkürzungen betroffen, das PV-Anlagensegment mit einer Leistungsspanne von 40 bis 750 Kilowattpeak auf Gebäuden. Deutschland wird seine Klimaschutzziele nur erreichen und Strafzahlungen für zu hohe CO2-Emissionen nur vermeiden können, wenn die Bundesregierung den Photovoltaikausbau nicht nur auf Freiflächen, sondern auch auf Gebäuden deutlich erhöht. Körnig: „Überzogene Fördereinschnitte stehen dem Klimaziel ebenso im Wege wie der 52-Gigawatt-Förderdeckel, der spätestens im Verlauf des Jahres 2020 erreicht werden dürfte. Die Bundesregierung kann nicht auf der einen Seite den Eigenverbrauch und die Direktversorgung mit Solarstrom unter anderem durch die anteilige EEG-Umlage weiterhin massiv behindern und andererseits noch erforderliche EEG-Marktprämien zu schnell kappen.“
  2. Mit der kurzen Vorwarnzeit greift der Referentenentwurf tief in die Planungssicherheit der Handwerksbetriebe ein. Die Befürchtung: Viele Vertragsverpflichtungen und Finanzierungen werden sich nicht mehr erfüllen lassen; Gewerbebetriebe werden von einer Investition abgeschreckt. Der BSW fordert, die Förderkürzung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zumindest zeitlich zu verschieben und zu strecken, um den Vertrauensschutz der Branche zu sichern.

Der BSW weist zudem darauf hin, dass sich eine maßvolle Anpassung der Solarstromvergütung für neue Solarstromanlagen in den nächsten Monaten durch den in §49 EEG geregelten atmenden Degressionsmechanismus von selbst ergeben hätte.

->Quellen: