LNG-Gas kann Emissionen senken
Die Bundesregierung hofft, dass sich durch den Einsatz von LNG (Liquefied Natural Gas) im maritimen Bereich sowohl lokale Luftschadstoff- als auch als auch antriebsbedingte Lärmemissionen von Verbrennungsmotoren senken lassen, so eine Antwort der Bundesregierung (19/5258) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4312).
Wörtlich: „Um das Treibhausgas-Reduktionspotenzial von LNG perspektivisch zu erhöhen, ist es perspektivisch notwendig, synthetisches Methan oder andere synthetische Kraftstoffe aus erneuerbarem Strom oder Biogas dort einzusetzen, wo effizientere und kostengünstige Lösungen durch direkten Einsatz von EE-Strom technisch nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich sind, beispielsweise der Seeschifffahrt“, Auf Fragen nach dem Bau von LNG-Terminals heißt es, diese Investitionsentscheidungen würden durch private Unternehmen getroffen. Es sei bekannt, dass die Auslastung europäischer LNG-Terminals im Durchschnitt unter 30 Prozent betrage. „Dennoch tragen diese Terminals zur Diversifizierung des Erdgasangebots bei und können somit die Versorgungssicherheit weiter erhöhen“, schreibt die Regierung. (hib/HLE)
Zudem verpflichte die Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe alle Mitgliedstaaten zum Aufbau von LNG-Betankungsmöglichkeiten sowohl im Straßenverkehr als auch in See- und Binnenhäfen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Treibhausgasemissionen und Klimaziele in der internationalen Seeschifffahrt“ auf Bundestagsdrucksache 19/3662 verwiesen.
Dort heißt es: „Notwendig zur Erfüllung der Klimaschutzanforderungen im Seeverkehr ist aus Sicht der Bundesregierung ein Technologiemix, der Effizienz des Antriebs und Treibhausgasminderung des eingesetzten Energieträgers berücksichtigt. Die Beimischung von erneuerbaren Kraftstoffen kann einen Beitrag zur THG-Minderung leisten. Die Höhe des Beitrags hängt von der Vorkette der einzelnen Herstellungsverfahren ab, u. a. die jeweils verwendete Rohstoffquelle, den für die Konversion eingesetzten Energieträgern sowie dem Wirkungsgrad der jeweiligen Herstellungsverfahren. Im Fall von strombasierten Kraftstoffen ist entscheidend, dass der Strom zur Herstellung dieser Kraftstoffe ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammt, da ansonsten die Klimabilanz dieser Kraftstoffe auch deutlich schlechter als bei fossilen Kraftstoffen sein kann. Durch welche Antriebe und Energieträger ein zukünftig treibhausgasneutraler und dekarbonisierter Seeverkehr am besten erreicht werden kann, hängt u. a. von der weiteren technologischen Entwicklung ab.“
Und: „Der Beitrag von LNG zur Emissionsminderung ist abhängig von der Marktdurchdringung und der Verfügbarkeit von LNG-betriebenen Schiffen und dem Anteil von Methan aus erneuerbaren Quellen sowie der Minderung des Methanschlupfes. Der Bundesregierung liegen keine quantitativen Abschätzungen über den weltweit erwarteten Marktanteil von mit verflüssigtem erneuerbarem Methan betriebenen Schiffen bis 2050 vor. Es wird auch auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10a verwiesen. Die EU-Richtlinie 2014/94 über den Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) verpflichtet die Mitgliedstaaten zum Aufbau einer angemessenen LNG-Infrastruktur in den Seehäfen des TEN-V Kernnetzes bis zum Jahr 2025, in den Binnenhäfen des TEN-V Kernnetzes bis zum Jahr 2030.“
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