Kohleausstieg muss durch Zubau von Windkraft- und Solaranlagen unterstützt werden
Die in der Kohlekommission beteiligten Verbände haben einen Kompromissvorschlag unterbreitet, um das Verfehlen des Klimaschutzziels 2020 abzumildern und den Kohleaussteig einzuleiten: Bis 2022 sollen 16 Gigawatt (GW) Kohle vom Netz genommen werden, davon 7,5 GW Braunkohle bereits bis 2020. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt den Kompromissvorschlag der Umweltverbände, um sich dem Klimaziel 2020 wieder anzunähern und betont, dass das Ziel, den Treibhausgasausstoß bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren, nur mit einem zusätzlichen Zubau erneuerbarer Energien erreicht werden Könne.
Dazu der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Sascha Müller-Kraenner: „Jetzt, wo die Umweltverbände einen konkreten Vorschlag gemacht haben, um die Klimaschutzziele zumindest teilweise mit dem Beginn des Kohleausstiegs zu erreichen, müssen auch die anderen Mitglieder der Kohlekommission endlich Farbe bekennen.“
Die Abschaltung von mindestens 16 GW Kohlekapazität bis 2022 in zwei Stufen sei ein erster wichtiger Schritt, um die Klimaschutzlücke zu schließen. Um das 40-Prozent- Treibhausgasreduktionsziel der Bundesregierung vollständig zu erreichen, müssten bis zum Jahre 2020 eigentlich mindestens 20 GW Kohlekapazität vom Netz.
„Die Schließung der Kohlekraftwerke ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Das Gegenstück muss der forcierte Ausbau der erneuerbaren Energien sein. Wir fordern die Bundesregierung auf, den abnehmenden Trend bei der Genehmigung von Windenergie vor Ort durch frühzeitigere Beteiligung im Planungsprozess und finanzielle Teilhabe der Kommunen umzukehren. Es ist ein gutes Zeichen, dass kontraproduktive Initiativen, wie die Anträge der Länder Brandenburg und Nordrhein-Westfalen im Bundesrat, die den Ausbau der Windenergie ausbremsen wollten, offenbar keine Mehrheit finden“, so Müller-Kraenner weiter.
[note Hintergrund:
Aktuell verhandelt die Kohlekommission darüber, wie das Klimaschutzziel 2020 der Bundesregierung möglichst noch erreicht werden kann. Dazu müssen kurzfristig für die Stromversorgung nicht mehr notwendige Kraftwerkskapazitäten vom Netz genommen werden.
Einen Zwischenbericht zum Klimaschutzziel möchte die Kommission noch vor der UN-Klimakonferenz im polnischen Kattowitz bis zum 28.11.2018 beschließen. Im Einsetzungsbeschluss der Kohlekommission heißt es: „Ihre Empfehlungen für Maßnahmen zum Beitrag der Energiewirtschaft, um die Lücke zur Erreichung des 40 Prozent-Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich zu verringern, legt die Kommission (…) rechtzeitig vor der 24. UN-Klimakonferenz (COP24) (…) schriftlich vor.“]
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