vzbv-Forderungen: Prinzip „Energieeffizienz zuerst“ und Prosumenten-Rechte stärken
Am heutigen 13.11.2018 geht es im Europäischen Parlament (EP) um zwei neue Ziele bis zum Jahr 2030: 32,5 Prozent für Energieeffizienz und 32 Prozent für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Es geht aber auch um verbesserte Effizienzmaßnahmen für private Verbraucher und um die Stärkung der Prosumenten, teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband mit und listet noch einmal seine Forderung an die europäischen Parlamentarier auf.
“Nur mit verbesserten Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien kann die Energiewende in Europa und in Deutschland gelingen. Die Verbraucher müssen dabei im Zentrum stehen und ihre Rechte gestärkt werden.” sagt Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
[Bis 2030 will die EU die Energieeffizienz um 32,5 Prozent gegenüber 2007 verbessern. Zwar ist das Ziel nicht rechtsverbindlich, aber die Mitgliedstaaten müssen ab 2020 jedes Jahr 0,8 Prozent Energie zusätzlich einsparen.]
Energieeffizienz soll Priorität werden
Ein Erfolg sei die Verankerung des Prinzips „Energieeffizienz zuerst“. Künftig solle abgewogen werden müssen, ob Energieeffizienzmaßnahmen nicht kostengünstiger zum gleichen Ergebnis führen könnten. Investitionen in Energieeffizienz könnten so den Ausbau des Kraftwerksparks zumindest teilweise ersetzen, ohne dass sich die Stromrechnung erhöhen würde.
Um die Energiewende auch im Wärmebereich voranzubringen, solle der Energieverbrauch für die privaten Haushalte transparenter gestaltet werden. Künftig sollten individuelle Zähler für Endverbraucher den aktuellen Verbrauch ablesbar machen. Das gelte auch für Wärmemengenzähler in Mehrfamilienhäusern. Dadurch könnten private Verbraucher ihren Verbrauch besser kontrollieren und Energieeinsparungen erzielen, heißt es.
Mehr Verbraucherrechte bei den Erneuerbaren
Die Erneuerbaren Energien sollten bis 2030 auf mindestens 32 Prozent des Energiemixes ausgebaut werden. Dieses Ziel müsse auf EU-Ebene verbindlich sein. Zur Unterstützung dieses Ziels sollten die nationalen Fördersysteme, also auch das Erneuerbaren-Energien-Gesetz erhalten bleiben.
Die aktive Beteiligung von Verbrauchern solle gestärkt werden. Sie erhielten EU-weit erstmals das Recht, selbst Strom zu produzieren, zu speichern, zu verbrauchen und auch zu verkaufen. Sonderregelungen sollten dafür sorgen, dass Prosumenten am Markt auch eine Chance haben. So dürften sie für den von ihnen ins Netz eingespeisten Strom eine Vergütung über dem Marktwert erhalten. Für kleine Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung müssten für den selbst verbrauchten Strom grundsätzlich keine Abgaben gezahlt werden. Prosumenten behielten gleichzeitig ihre Rechte als Verbraucher. Auch der Mieterstrom solle bessergestellt werden. Regulatorische Hürden müssten beseitigt und Anreize für Hauseigentümer geschaffen werden, um auch für Mieter den Eigenverbrauch zu ermöglichen.
„Kommt von EU-Ebene das klare Signal, die Teilhabe der Verbraucher an den Vorteilen der Energiewende zu verbessern, muss die Bundesregierung dies auch zeitnah umsetzen. Insbesondere muss der Mieterstrom endlich attraktiver werden, um die Erneuerbaren Energien auch in die Städte zu bringen.“ so Engelke.
[note Hintergrundinformation
Die EU-Kommission hat 2016 das Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ mit einer Reihe von Rechtsakten vorgeschlagen, einschließlich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Diesen Sommer haben sich Vertreter von EP, Rat und Kommission im Trilogverfahren auf Kompromisstexte geeinigt, die morgen im EP abschließend zur Abstimmung stehen. Eine Mehrheit wird erwartet. Wenn anschließend der Rat noch seine Zustimmung gibt, können die beiden Richtlinien Ende dieses Jahres in Kraft treten. Danach hat die Bundesregierung 18 Monate Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. Die Bundesregierung muss dabei ihren Spielraum nutzen und beide Richtlinien besonders verbraucherfreundlich umsetzen um Verbraucher weiter für die Unterstützung der Energiewende zu motivieren.]
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