Experten mit viel Kritik am neuen EEG und KWKG

Anhörung zu Energierechts-Änderungen

Viele Einwände gegen und Verbesserungsvorschläge für die von der Bundesregierung geplanten Energierechts-Änderungen äußerten Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 20.11.2018. Die Branchenexperten sahen zahlreiche Probleme, die das umfangreiche Gesetzes-Novellierungswerk für die von ihren Verbänden vertretenen Unternehmen mit sich bringen würde, betonten aber gleichzeitig die Notwendigkeit einer Aktualisierung der geltenden Regelungen. Die Abgeordneten interessierten sich unter der Leitung des Vorsitzenden Klaus Ernst (Die Linke) vor allem für mögliche Auswirkungen der Gesetzesvorhaben auf die Wirtschaft sowie für die weitere Ausgestaltung des Übergangs von der konventionellen zur regenerativen Stromerzeugung und deren Versorgungssicherheit.

Wirtschafts-Ausschuss – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Der Änderungsentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von CDU/CSU und SPD, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften (19/5523) war am 09.11.2018 in erster Lesung im Bundestag eingebracht worden. Er sieht unter anderem zusätzliche Ausschreibungen für Solar- und Windenergieanlagen an Land sowie Innovationsausschreibungen vor. Geändert werden sollen darüber hinaus die Regelungen für die Teil-Befreiung neuer Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) von der sogenannten EEG-Umlage. Vorgesehen ist auch die Förderung von KWK-Bestandsanlagen und eine Absenkung der gesetzlichen Vergütung für größere Solaranlagen. Im Energiewirtschaftsgesetz sollen die unterschiedlichen Regularien, nach denen die Netzbetreiber bei Netzengpässen auf Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen einerseits und konventionelle Kraftwerke andererseits zugreifen, zu einem einheitlichen Regime zusammengeführt werden. Schließlich soll ein gesetzlicher Rahmen für Energiegewinnungskonzepte auf See geschaffen werden, die nicht ans Netz angeschlossen werden.

Aus Sicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist es positiv zu bewerten, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Onshore-Wind- und PV-Anlagen Eingang ins EEG gefunden haben. BDEW-Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer erklärte allerdings, Probleme ergäben sich bei der Absenkung des anzulegenden Werts für PV-Anlagen und der Wettbewerbsniveau-Sicherung in den Windenergie-Ausschreibungen. Auch bei KWKG und EnWG sieht Kapferer Verbesserungspotenzial.

Michael Wübbels vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sprach sich dafür aus, die Bestandsanlagenförderung angemessen anzupassen. Den vorliegenden Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit der KWK lägen sowohl bei den Wirkungsgraden als auch bei den Betriebskosten Annahmen zugrunde, die nicht an der tatsächlichen Situation von Bestandsanlagen orientiert seien. Im Ergebnis würden die Fördersätze deutlich zu stark gesenkt und gefährdeten damit akut die Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Wübbels plädierte wie schon zuvor Kapferer dafür, das KWKG zu verlängern, um Investitionssicherheit herzustellen. Mieterstromprojekte dürften nicht gefährdet werden. Wegen der geplanten Vergütungsabsenkung, die deutlich negative Auswirkungen auf den Ausbau von Dach-PV habe, sei insbesondere bei Mieterstromprojekten von einem deutlichen Rückgang des PV-Ausbaus auszugehen. Wübbels begrüßte die im EEG-Gesetz vorgesehene bundesweit einheitliche Pflicht zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen, empfahl jedoch eine Verlängerung der Übergangsfristen. Carsten Pfeiffer vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) verwies darauf, dass sich die Windkraft-Branche seit Jahren für dieses Thema einsetze, da ihr bewusst sei, dass es sich dabei um einen wichtigen Baustein für die Akzeptanz der Energiewende bei den Anwohnern handelt.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte in seiner Stellungnahme die in Aussicht gestellten zusätzlichen Auktionsvolumina insbesondere für Photovoltaik-Solarparks. Ohne den gleichzeitigen Verzicht auf bestehende Förderdeckel und geplante Ausbaubremsen für neue Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden seien diese für den Klimaschutz aber wertlos, erklärte Verbandsvertreter Carsten Körnig und schloss sich damit den Argumenten des VKU an. Ohne Nachbesserungen am Gesetzesentwurf drohe im Photovoltaik-Gebäudebereich ein Markteinbruch. Unterstützung bekamen Körnig wie auch Wübbels von ihrem BEE-Kollegen Pfeiffer. Der Photovoltaik-Deckel im EEG müsse gestrichen werden, und es dürfe keine zusätzlichen Fördereinschnitte geben, erklärte Pfeiffer in seiner Stellungnahme.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unterstützt nach Angaben von Sebastian Bolay viele Regelungen des sogenannten Energiesammelgesetzes. An vielen Stellen werde es zu mehr Rechtssicherheit kommen. Mit dem Gesetz würden die drängendsten Themen abgearbeitet, gleichwohl bleibe aus Sicht des DIHK eine hohe Notwendigkeit, die Energiewende gesetzlich auf neue Füße zu stellen. So wird in der Stellungnahme kritisch vermerkt, dass die Steuerung immer weiter ins Detail gehe. Die politische Aufmerksamkeit liege damit immer wieder bei Einzelfragen und lenke von grundsätzlichen Fragen der Energiewende ab.

Darauf verwies auch Harald Schwarz von der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU). Schwarz befürchtete, dass eine regenerative Vollversorgung der Stromnachfrage, ausschließlich abgestützt auf Photovoltaik und Windenergie, niemals eine zuverlässige Stromversorgung ermöglichen werde. Er plädiert daher dafür, den Fokus der Förderung in den kommenden zehn Jahren auf die „bislang sträflich vernachlässigten“ Aspekte der Systemintegration zu legen.

Der Verband der Familienunternehmer kritisierte, dass das EEG seine Rolle als Markteinführungsinstruments längst gespielt habe und inzwischen zu einem Dauersubventionsregime geworden sei. Der Gesetzentwurf werde daher unter Vorbehalt bewertet, erklärte Verbandsvertreter Henry Borrmann. Bestimmte Teile brächten weder ökologisch einen Fortschritt bringen noch erzielten sie ökonomisch eine Verbesserung. Nicht nachvollziehbar sei die Behauptung der Autoren des Entwurfes, die Folgen des Gesetzes auf den Strompreis seien für den Verbraucher „zu vernachlässigen“.

Patrick Graichen von der Initiative Agora Energiewende bemängelte unter anderem, dass der Gesetzentwurf keine Bestätigung oder Konkretisierung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus im Stromsektor jenseits der Sonderausschreibungen enthalte – im Gegensatz zum 65-Prozent-Ziel für 2030, das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD beschlossen wurde. Dies sei schädlich für die Energiewende. (hib 895/2018/mwo)

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