Wachstum machte Pause

Energiesammelgesetz

Ich hatte mich in den letzten Haushaltsberatungen häufiger zu rechtfertigen im Hinblick auf das sogenannte Energiesammelgesetz mit den Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windenergie als unseren Beitrag zum Klimaschutz. Ja, es hat etwas gedauert, weil wir zwischen den Koalitionsfraktionen ein gutes Gesetz vereinbaren wollten. Das Bundeskabinett hat diesen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Wir haben eine Chance, dieses Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden und in Kraft zu setzen. Damit geben wir ein klares Signal, dass Umweltschutz und erfolgreiche Wirtschaftspolitik für uns kein Gegensatz sind. Wir wollen nicht Umwelt oder Wirtschaft, wir wollen Wirtschaft und Umwelt. Wir wollen die Energiewende nachhaltig vorantreiben, wir wollen aber auch dazu beitragen, dass sie auf Dauer erfolgreich ist. Dazu gehören nicht nur sauberer Strom, nicht nur sicherer Strom, dazu gehört auch bezahlbarer Strom.

Wir verabschieden jetzt das Energiesammelgesetz, das Sie so vehement eingefordert haben. Es ist gut geworden und setzt die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag um. Wir werden dann die nächsten Schritte gemeinsam diskutieren und es ebenfalls gemeinsam umsetzen. Unser Ziel muss es sein, dass alle erneuerbaren Energien – Wind an Land, Wind auf hoher See und auch die Photovoltaik, die großen Freiflächen und Dachanlagen – aus eigener Kraft wettbewerbsfähig werden. Dann haben sie auch eine Chance, weltweit erfolgreich zu sein.

Erlauben Sie mir zum Schluss, noch einen wichtigen Punkt anzusprechen, der viele Menschen – gerade in den neuen Bundesländern, aber auch im Rheinland – umtreibt. Es geht um die Frage, wie es mit der Verstromung von Kohle und Braunkohle im Hinblick auf die Klimaambitionen der Bundesregierung weitergeht.

Wir haben uns verpflichtet, die Klimaziele des Abkommens von Paris einzuhalten. Wir haben ein europäisches Reduktionsziel für das Jahr 2030, und das bedeutet auch, dass wir schrittweise aus der Kohleverstromung aussteigen werden. Der Anteil wird in den nächsten Jahren sinken. Wir werden dies aber so tun, dass es sozial und regionalpolitisch verträglich ist und wir die Menschen in den betroffenen Regionen mitnehmen.

Man kann aus der Kernenergie aussteigen, und das werden wir bis zum Jahre 2022 abschließend tun. Man kann auch die Kohleverstromung reduzieren; da sind wir dabei. Ich kenne aber kein Land in Europa, das in so kurzer Zeit gleichzeitig aus der Kernenergienutzung und aus der Kohleverstromung ausgestiegen wäre. Ein Land wie Deutschland, mit seinem hohen Anteil an industrieller Produktion, muss diesen Prozess nachhaltig organisieren.

Lausitz soll Energieregion bleiben

Deshalb möchte ich den Menschen in der Lausitz, den Menschen im mitteldeutschen Revier – im Helmstedter Revier und im rheinischen Revier – von dieser Stelle aus sagen: In der Kommission, die im Augenblick tagt, die von der Bundesregierung unterstützt wird, und mit den Beschlüssen und Gesetzen der Bundesregierung werden wir dafür Sorge tragen, dass am Ende in den betroffenen Regionen nicht weniger, sondern mehr Arbeitsplätze vorhanden sind. Wir werden dafür sorgen, dass die Lausitz eine Energieregion bleibt, in der auch in Zukunft Energie produziert wird – aus erneuerbaren Quellen, aus Gas und aus anderen Quellen – und in der Forschung und Entwicklung möglich sind.

Das ist unsere gemeinsame Verantwortung. Wir müssen dafür sorgen, dass die Arbeitsplätze der Zukunft in Deutschland entstehen. Wir müssen dafür sorgen, dass wir international weiter das Ansehen und die Achtung genießen, die unser Land so groß und so stark gemacht haben. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung – nicht nur in den Haushaltsberatungen, sondern auch in der täglichen Politik. Wir müssen dafür sorgen, dass das Vertrauen in eine gute Wirtschaftspolitik in Deutschland zu keinem Zeitpunkt erschüttert wird.

Herr Kollege Ernst, zu Ihrer ersten Frage. Was das Thema Iran angeht, muss man, glaube ich, einige Dinge unterscheiden.

  1. Erstens: Die Politik, die der Iran in vielen Bereichen im Mittleren und Nahen Osten betreibt, findet natürlich nicht die Billigung der Bundesregierung. Wir haben das öffentlich kritisiert und tun das weiterhin.
  2. Zweitens: Das Gleiche gilt für die Menschenrechtslage im Iran. Auch diese kann niemals unsere Billigung finden, jedenfalls nicht so, wie sich die Dinge derzeit darstellen.
  3. Drittens: Wir sind allerdings auch der Auffassung, dass wir ein Interesse daran haben, dass das Atomabkommen in Kraft bleibt, dass der Iran keine Atomwaffen produziert, dass er weiterhin unter internationaler Kontrolle verbleibt. Deshalb haben wir uns als Vertreter der Europäischen Union dafür ausgesprochen, dieses Abkommen nicht zu kündigen. Wir haben auch klargemacht, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Sanktionen erlassen werden.

Die Sanktionen der US-Amerikaner beanspruchen eine exterritoriale Wirkung. Das ist aus unserer Sicht rechtlich und völkerrechtlich durchaus problematisch. Aber das hat zur Folge, dass Unternehmen, die weiterhin im Iran Geschäfte tätigen, Probleme haben, Banken zu finden, die ihre Geschäfte finanzieren, weil sich die Banken selber in den USA refinanzieren und sie dort mit Sanktionen zu rechnen haben.

Das bedeutet, dass wir als Bundesregierung beziehungsweise als Europäische Union versuchen, diesen Unternehmen zu helfen. Wir haben auf Ebene der Europäischen Union die sogenannte Blocking-Verordnung erlassen, die zum Ziel hat, solchen Unternehmen Hilfestellung zu gewähren. Wir diskutieren über mögliche Zahlungsvehikel. Das ist der technische Ausdruck, der im Zusammenhang mit möglichen Lösungen verwendet wird. Ich kann Ihnen aber nicht sagen, wie lange diese Zeit dauern wird, weil das gemeinsame europäische Gespräche sind, an denen sich die Bundesregierung konstruktiv beteiligt.

Zu Ihrer zweiten Frage, was die Partizipation breiter Bevölkerungsschichten an der Wohlstandsentwicklung angeht: Da muss man zur Kenntnis nehmen – es würde mich freuen, wenn auch Sie das einmal anerkennen würden –, dass durch die Lohn- und Rentensteigerungen der letzten Jahre, durch den Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit eine erhebliche Verbesserung im Hinblick auf die Partizipation bereits erreicht worden ist.

Wir sind damit nicht zufrieden. Aber wir werden dafür sorgen, dass wir es Langzeitarbeitslosen, dass wir es Frauen, die nach der Geburt ihrer Kinder aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sind und den Wiedereinstieg nicht geschafft haben, durch passgenaue Beratung ermöglichen, an der allgemeinen Wohlstands- und Einkommensentwicklung wiederum teilzuhaben. Wir sind auch bereit, in der Bildungspolitik und in der Weiterbildung über Möglichkeiten zu diskutieren.

Was ich allerdings nicht glaube – dafür sind zufällig einmal nicht Sie zuständig; Sie sagen das zwar sowieso immer schon, aber in letzter Zeit nicht so sehr –, ist, dass man das Problem dadurch lösen kann, dass man Sanktionen für jugendliche Hartz IV-Empfänger abschafft und einfach so tut, als ob es den Staat nicht interessierte, ob die Betreffenden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht.

Ich bin auch nicht davon überzeugt, dass es richtig ist, Hartz IV infrage zu stellen. Wir haben damals diese Reformen, die mit der Agenda 2010 einen umfassenden Ansatz dargestellt haben, in einem schwierigen Prozess, gesellschaftlich und politisch, mit parteiübergreifenden Mehrheiten durchgesetzt. Ich sage Ihnen: Das hat dazu geführt, dass wir innerhalb von 13 Jahren die Arbeitslosigkeit halbiert haben, dass die Zahl der offenen Stellen gestiegen ist. Wir sollten diese Erfolge nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

->Quelle: bundesregierung.de/bmwi-haushaltsgesetz-data.pdf