Altmaier lobt Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“

„Weichen für die europäische Energiewende bis 2030“

Der EU-Verkehrsrat hat am 04.12.2018 in Brüssel die Neufassungen der Energieeffizienz-Richtlinie, der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie und der neuen Verordnung zur Governance der Energieunion offiziell verabschiedet. Bereits im Juni hatten sich Rat, Europäisches Parlament und Europäische Kommission auf einen entsprechenden Kompromiss zu diesem Gesetzesvorhaben geeinigt.

Gesetztespaket verspricht saubere Energie für alle Europäer bis 2030 – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier: „Das Legislativpaket „Saubere Energien für alle Europäer“ stellt die Weichen für die Energiewende in Europa und in Deutschland für die nächsten zehn Jahre. Es unterstreicht, dass Europa seinen Beitrag zum Klimaschutz ernst nimmt und handlungsfähig ist. Wir haben anspruchsvolle, aber erreichbare Ziele für Erneuerbare und Energieeffizienz für das Jahr 2030 beschlossen. Mit der EU-Verordnung zur Governance der Energieunion entsteht erstmals ein umfassendes europäisches Instrument zur Planung und zum Monitoring im Energiebereich, das nicht nur die Zielerreichung sicherstellt, sondern auch die Abstimmung der nationalen Energiepolitiken zwischen den Mitgliedsstaaten verbessert. Insgesamt ist es uns gelungen, ein ausgewogenes Gesamtpaket zu schnüren, hinter dem auch alle stehen.“

Das Legislativpaket sieht EU-2030-Ziele für Erneuerbare Energien in Höhe von 32 Prozent und Energieeinsparungen in Höhe von 32,5 Prozent vor. Diese stehen im Einklang mit den Zielen des deutschen Energiekonzepts. Der Erneuerbaren-Anteil im Wärme- und Kältesektor soll um 1,3 Prozent pro Jahr gesteigert werden. Darüber hinaus werden die Inverkehrbringer von Kraftstoffen im Verkehr verpflichtet, ihren Erneuerbaren-Anteil bis 2030 auf 14 Prozent zu erhöhen, wobei das vor allem aus neuen Technologien und Kraftstoffen zu erfolgen hat.

Das Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ umfasst mehrere Richtlinien und Verordnungen zur Governance der Energieunion, zu Erneuerbaren Energien, zur Energieeffizienz, zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, zum Strommarkt, Risikovorsorge im Stromsektor und zur Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER). Das zweite Teilpaket mit den Strommarktdossiers soll bis Ende des Jahres unter der österreichischen Präsidentschaft abgeschlossen werden.

cep: Künftige Energieeffizienzpolitik der EU bewertet

Die Reform des EU-Energieeffizienzrechts für den Zeitraum 2021–2030 ist nach der Annahme der geänderten Energieeffizienz-Richtlinie durch den Rat am 4. Dezember 2018 nun nahezu abgeschlossen. Aus diesem Anlass hat das Centrum für Europäische Politik Stand und Perspektiven der künftigen EU-Energieeffizienzpolitik bewertet.

Eine Senkung des Energieverbrauchs darf kein Selbstzweck sein. Aus Sicht des cep können die mit den EU-Energieeffizienzvorgaben angestrebten Ziele des Klimaschutzes und der Energieversorgungssicherheit besser durch eine Einbeziehung aller Sektoren in einen Emissionshandel erreicht werden. Das stattdessen von der EU nun festgelegte eigenständige und sogar vorrangige Energieeffizienzziel („energy efficiency first“) ist hingegen oft unnötig teuer oder gar wirkungslos. Denn ein vorgegebenes Energieeffizienzziel kann das Maß an Energieeinsparung über- oder unterschreiten, das zur kosteneffizienten Erreichung der eigentlichen umwelt- und energiepolitischen Ziele erforderlich ist. Zudem führt eine technische Effizienzsteigerung nicht immer eins zu eins zu einem geringeren Energieverbrauch. Denn die dabei eingesparten Energiekosten können zu einem insgesamt höheren Energieverbrauch verleiten („Rebound-Effekt“).

Zahlreiche unnötig teure Einzelvorgaben

Im reformierten EU-Effizienzrecht finden sich außerdem zahlreiche unnötig teure Einzelvorgaben. So verteuert die Vorgabe der Fernablesbarkeit von Heizkostenverteilern und Verbrauchszählern unnötig ein sonst sinnvolles Instrument zur Kostentransparenz. Ein anderes Beispiel ist die Verpflichtung, ab 2021 nur noch „Niedrigstenergiehäuser“ zu bauen. Dies ist ein unnötig teurer planwirtschaftlicher Eingriff und verschärft die ohnehin bestehende Wohnungsnot.

Auch auf weitere dirigistische Vorgaben für die Produktgestaltung aufgrund der Ökodesign-Richtlinie sollte verzichtet werden, weil es sich dabei um Eingriffe in die Wahlfreiheit der Verbraucher und in die unternehmerische Freiheit der Hersteller handelt. Stattdessen sollten Verbraucher umfassend über den Energieverbrauch von Produkten informiert werden.

Bei der Förderung der Elektromobilität im Rahmen der Anforderungen an die Energieeffizienz für Gebäude zeugt es von ökonomischer Vernunft des EU-Gesetzgebers, statt der – im Kommissionsvorschlag vorgesehenen – teuren „intelligenten“ Ladepunkte für Elektrofahrzeuge bei Nichtwohngebäuden nur einfache Ladepunkte vorzuschreiben. Dies ist kosteneffizienter und reicht zur Ausweitung der Lademöglichkeiten vollkommen aus. Auch bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen genügen die nun vorgeschriebenen Leerrohre statt der im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Vorverkabelung aller Parkplätze für eine kostengünstige nachträgliche Errichtung von Ladepunkten. Damit werden enorme Kupfermengen eingespart, falls Ladepunkte doch nicht benötigt werden.

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