Baden-Württemberg will generelle Fahrverbote für Diesel vermieden
Die ursprünglich für den 14.12.2018 vorgesehene Beratung über einen Vorschlag Baden-Württembergs, emissionsärmere Dieselfahrzeuge mit einer blauen Plakette zu kennzeichnen, wurde kurzfristig von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt. Auf Antrag eines Landes könnte der Verordnungsantrag auf eine der nächsten Plenartagesordnungen genommen werden hieß es auf bundesrat-kompakt.
Feinstaubbelastung reduzieren
Ziel der Initiative von Baden-Württemberg ist es, die Feinstaubbelastung in den Innenstädten zu vermindern. Bisher gibt es lediglich die grüne Plakette, die unterschiedslos für die Schadstoffnormen Euro 4 bis 6 sowie bestimmte nachgerüstete Euro 3 Fahrzeuge gilt. Mit der blauen Plakette könnten nach Einschätzung von Baden-Württemberg generelle Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vermieden und EU-Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub dennoch eingehalten werden. Sie würde es Kommunen ermöglichen, künftig nur noch „saubere“ Dieselfahrzeuge ab Euro-6-Norm in städtische Umweltzonen einfahren zu lassen. Benziner könnten bereits ab der Euro-3-Norm die blaue Plakette erhalten. Vor allem ältere Fahrzeuge mit höheren Partikelemissionen müssten dann belastete Innenstädte meiden. Sie gelten als Hauptverursacher der Luftverschmutzung mit Stickoxiden.
Förderung von Euro 6-Fahrzeugen
Außerdem will Baden-Württemberg mit der neuen Plakette die Verbreitung von Euro 6-Fahrzeugen und Elektromobilen weiter fördern. Für die Übergangszeit, bis Handwerker und kleinere Betriebe ihre Fahrzeugflotten auf Elektromobilität umgestellt hätten, sollten möglichst saubere Diesel – gekennzeichnet durch die blaue Plakette – genutzt werden. Baden-Württemberg hatte seinen Verordnungsentwurf schon vor zwei Jahren in den Bundesrat eingebracht. Er war in den Ausschüssen vertagt worden. Baden-Württemberg hatte dennoch um Aufsetzung auf die Tagesordnung am 14. Dezember gebeten. Zu Beginn der Sitzung wurde die Vorlage jedoch wieder abgesetzt.
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