Bundesrat verabschiedet Energiesammelgesetz – mehr Wettbewerb bei Photovoltaik und Windkraft

Länder wollen in Energiepolitik stärker mitreden – VKU positiv

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 30.11.2018 beschlossenen Energiesammelgesetz am am 14.12.2018 zugestimmt. Einer Mitteilung auf bundesratKOMPAKT zufolge werden damit umfangreiche Änderungen bei der KWK, dem Ausbau der erneuerbaren Energien und beim Mieterstrom zum kommenden Jahr wirksam. So wird etwa der Wettbewerb bei Wind- und Solarenergie an Land verstärkt: die Ausschreibungsmengen, um die sich Anbieter bemühen können, steigen in den nächsten drei Jahren um insgesamt 4 Gigawatt: von 1 GW 2019 über 1,4  GW 2020 auf 1,6 GW 2021.

PV und Wind, Mark Brandenburg – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Innovative Konzepte

Die Sonderausschreibungsmengen werden nicht auf den bestehenden 52-GW-Deckel für Solaranlagen angerechnet. Flankierend sieht das Gesetz technologieübergreifende Innovationsausschreibungen vor. Darin sollen künftig innovative Konzepte für besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden. Darüber hinaus will der Bundestag die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickeln und umfassend modernisieren.

Überförderung vermeiden

Um europarechtlich verbotene Überförderungen zu vermeiden, kürzt der Bundestagsbeschluss Vergütungen für größere Solar- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Das Gesetz ändert zudem die Vorgaben für die nächtliche Beleuchtung von Windrädern: sie müssen nicht mehr die ganze Nacht blinken, sondern nur noch, wenn ein Flugzeug naht.

Umfangreiche Stellungnahme

Am 23.11.2018 hatte der Bundesrat ausführlich zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf Stellung genommen. Einige der Anliegen hat der Bundestag in seiner Beschlussfassung vom 30.11.2018 aufgegriffen – unter anderem Verbesserungen für Mieterstromprojekte und längere Übergangsfristen für die Änderungen bei Photovoltaik-Dachanlagen.

Schlüssiges Gesamtkonzept notwendig

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei künftigen energiepolitischen Vorhaben die Länderexpertise bei der Umsetzung der Energiepolitik angemessen zu berücksichtigen und zeitnah tragfähige Lösungen sowie ein schlüssiges Gesamtkonzept zu entwickeln. Die Länder regen ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende im neuen Jahr an, um insbesondere die Mieterstromprojekte stärker als bisher zu fördern.

VKU begrüßt Gesetz, vor allem Beschlüsse zu Kraft-Wärme-Kopplung und Mieterstrom

Das Energiesammelgesetz wird zum 01.01.2019 in Kraft treten. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte das Gesetz, vor allem die Beschlüsse zur Kraft-Wärme-Kopplung und zum Mieterstrom. VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: „Die Beschlüsse zu Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Mieterstrom stärken die Wärmewende und den Klimaschutz – vor allem in den Städten. Die KWK-Förderung wird nun bis 2025 laufen. Die Verlängerung wird endlich wieder Investitionsentscheidungen für KWK-Anlagen in Gang bringen, von denen viele derzeit auf Eis liegen. Denn das geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) läuft Ende 2022 aus. Bisher fehlte es Investoren an Perspektiven, ob und wenn ja welche Förderung Anlagen bekommen, die danach in Betrieb genommen werden. Auch für den Ausbau des Mieterstroms ist das Gesetz förderlich: Der Regierungsentwurf hatte noch drastische Einschnitte der Vergütung größerer Photovoltaik-Anlagen auf Dächern vorgesehen. Das hätte das Aus für viele Projekte bedeutet. Es ist gut, dass die Einschnitte abgemildert werden. Der Abschlag soll zukünftig 8 Cent pro Kilowattstunde betragen – statt 8,5 Cent wie im Regierungsentwurf angedacht. Mieterstrom hat damit weiterhin eine Chance, auch wenn im kommenden Jahr über weitere Erleichterungen diskutiert werden sollte.“

Hintergrund Energiesammelgesetz

  • Das sogenannte Energiesammelgesetz umfasst Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes sowie weiterer energierechtlicher Vorschriften.
  • Mieterstrommodelle können für die Energiewende in den Städten ein Türöffner sein. Vor allem dann, wenn es gelingt, den Quartiersansatz in der Energiewirtschaft weiterzuentwickeln. Im Verbund mit Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen, Wärmepumpen oder Stromspeichern können Solaranlagen zum Baustein einer effizienten und CO2-armen Versorgung mit Strom und Wärme werden. Deswegen hat sich der VKU dafür eingesetzt, auf die Kürzungen zu verzichten oder zumindest Mieterstromanlagen davon auszunehmen.
  • KWK ist die Domäne der Stadtwerke. Der Anteil der KWK am kommunalen Kraftwerkspark konnte 2017 auf 11,7 Gigawatt gesteigert werden. Das entspricht 44 Prozent der Gesamterzeugung. Allein die VKU-Mitglieder verfügen über mehr als 23.000 Kilometer Wärmenetze. Damit können sie die zunehmend klimaschonendere Erzeugung mit Wärmespeichern und Power-to-heat-Anlagen verbinden.

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