Neue EU-Ökodesign-Regelungen für Beleuchtungsprodukte

Beleuchtungen sollen sparsamer werden und länger halten

Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich auf neue Ökodesign-Regelungen für Beleuchtungsprodukte verständigt. Neue Beleuchtungen sollen demnach weniger Strom verbrauchen. Vorgesehen sind zudem erstmals Reparaturanforderungen für Hersteller. Das teilte das Bundesumweltministerium mit. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die neuen Regeln sind nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig werden Beleuchtungen weniger Strom verbrauchen und länger halten. Die neuen Reparaturanforderungen helfen dabei, Ressourcen zu sparen und Abfall zu vermeiden.“

Glüh- und Sparlampenschrott – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Die durch das Bundesumweltministerium und das federführende Bundeswirtschaftsministerium vertretene Bundesregierung habe sich im Ökodesign-Regelungsausschuss bei der Überarbeitung und Zusammenfassung der drei bestehenden Beleuchtungsverordnungen (EC No. 244/2009, EC No. 245/2009 und EU No 1194/2012) für bessere Energie- und Ressourceneffizienz-Anforderungen eingesetzt. Die Verschärfung der Energieeffizienzanforderungen solle Halogenlampen auf dem europäischen Markt durch die wesentlich effizienteren LED-Lampen ersetzen.

Regelungen sollen ab 2021 greifen

Halogenlampen erfüllten die vorgesehenen neuen Energieeffizienzanforderungen in den meisten Fällen nicht. Beleuchtung sei momentan für zwölf Prozent des Stromverbrauchs in der EU verantwortlich. Die neue Verordnung sei darüber hinaus ein wichtiger Beitrag zum Ressourcenschutz, da sie die Langlebigkeit von Beleuchtungen fördere: Hersteller sollen Leuchten zukünftig so gestalten, dass das Leuchtmittel einfach ersetzt werden könne. Sei dies aus technischen Gründen nicht möglich, müssten Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informiert werden.

Die Regelungen sollen ab dem 01.09.2021 angewendet werden. Für Beleuchtungsprodukte, für die eine Umstellung auf LED Schwierigkeiten bereite, wurde eine Übergangszeit bis zum 01.09.2023 vereinbart. Das gilt für bestimmte T8-Leuchtstoffröhren oder besonders kleine Halogenlampen. Darüber hinaus soll es Ausnahmeregelungen für bestimmte seltene Anwendungen in Kunst und Wissenschaft geben. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament müssen der Verordnung noch zustimmen.

->Quelle: bmu.de/beleuchtungen-sollen-sparsamer-werden-und-laenger-halten