„Alle Macht den Bürgern“…
…betitelte Frédéric Simon am 21.12.2018 im Europa-Portal EURACTIV seinen Bericht über die Neugestaltung des EU-Strommarkts – der am gleichen Tag gefundene Kompromiss zwischen EU-Kommission und -Parlament soll verstärkte grenzüberschreitende Stromflüsse aus Erneuerbaren Energien ermöglichen, das Ende der staatlichen Subventionen für die umweltschädlichsten Kohlekraftwerke einläuten und ein besseres Geschäft für die Verbraucher sein, einschließlich Smart-Meter und dynamischer Preise.
Die informell vereinbarte Überarbeitung der EU-Strom-Marktregeln soll Hindernisse für den grenzüberschreitenden Stromhandel beseitigen und einen echten europäischen Strommarkt schaffen, auf dem 70 % des gesamten Stroms frei über die EU-Grenzen gehen können. Das wird – so eine Medienmitteilung des EU-Parlaments – die Integration Erneuerbarer Energien in das Stromnetz erleichtern und damit das verbindliche Ziel der EU, bis 2030 32% Erneuerbare Energien zu erreichen, unterstützen. Darüber hinaus soll der Strommarkt der EU wettbewerbsfähiger und verbraucherorientierter gestaltet werden.
Besseres Angebot für die Verbraucher
Die Verbraucher werden (laut EU-Parlament) in hohem Maße von den neuen Vorschriften profitieren, zu denen auch gehören:
- Wechsel – Die Stromanbieter müssen den Verbrauchern die Möglichkeit bieten, innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Wochen (und bis 2026 von 24 Stunden) kostenlos den Anbieter zu wechseln;
- Smart-Meter – die Verbraucher haben das Recht, intelligente Zähler zur Kontrolle ihres Verbrauchs zu verwenden, es sei denn, die Analyse in einem bestimmten Mitgliedstaat zeigt, dass die Kosten die Vorteile überwiegen;
- Preisvergleich: Die Verbraucher haben kostenlosen Zugang zu einem Online-Preisvergleichstool;
- Dynamischer Preisvertrag: Die Verbraucher können sich auch für einen dynamischen Strompreisvertrag von Energieunternehmen mit mehr als 200.000 Kunden entscheiden.
Keine staatlichen Subventionen mehr für die umweltschädlichsten Kohlekraftwerke
Die EU-Vorschriften erlauben es den nationalen Behörden derzeit, gegen Zahlungen konventionelle Kraftwerke für einen begrenzten Zeitraum im Fall von Nachfragespitzen oder vorübergehender Verknappung Erneuerbarer Energien in Bereitschaft zu halten (die so genannten Kapazitätsmechanismen.) Wie vom Parlament gefordert, sieht der vereinbarte Text zusammen mit den nationalen eine zusätzliche EU-Bewertung über die Risiken einer möglichen Stromknappheit in den Mitgliedstaaten vor, um eine unnötige Inanspruchnahme dieser Ausnahmen zu vermeiden.
Darüber hinaus sollen strengere Grenzwerte für Mitgliedstaaten, die Kraftwerke im Rahmen des Kapazitätsmechanismus subventionieren wollen, verhindern, dass die umweltschädlichsten Kohlekraftwerke in Europa staatliche Beihilfen erhalten. Kraftwerke, die mehr als 550 g CO2/kWh Strom emittieren, dürfen vom Staat keine Subventionen erhalten, um bei Bedarfsspitzen im Standby-Modus zu bleiben. Die Maßnahmen gelten für alle neuen Kraftwerke ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung und für bestehende ab 2025. Vor dem 31.12.2019 abgeschlossene Kapazitätsverträge werden von den neuen Regeln nicht berührt.