Stellungnahme zu Energie-Gutachten der Monopolkommission
Die Bundesregierung hat – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag am 20.12.2018 – 13 Seiten lang auf die Empfehlungen der Monopolkommission zur Energiewende geantwortet. Die Stellungnahme (19/6222) wurde als Unterrichtung eingebracht. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Inhalte des Sondergutachtens der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel „Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden“ vom Oktober 2017. Seitdem seien zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, die auch Empfehlungen der Kommission aufgegriffen hätten, heißt es darin.
Grundsätzlich stimme die Bundesregierung überein, dass ein Hauptaugenmerk den Klimazielen auf europäischer und globaler Ebene gelten müsse. Nationale Ziele ergänzten die Beschreibung von Transformationspfaden. Bezogen auf nationale Ziele erklärte die Bundesregierung zugleich, dass sie derzeit die Notwendigkeit einer fortgesetzten Förderung erneuerbarer Energien sehe. „Aktuell führt das Preisniveau auf dem Strommarkt und im EU-ETS nicht zu Markterlösen, die einen rein marktgetriebenen Ausbau erneuerbarer Energien in ausreichendem Maß sicherstellen.“ EU-ETS steht für das europäische Emissionshandelssystem. Die Monopolkommission hatte sich für ein langfristiges Auslaufen der Förderung erneuerbarer Energien ausgesprochen.
Referenzertragsmodell schaffe vergleichbare Wettbewerbsbedingungen
Die Bundesregierung erklärte weiter, sie teile die Auffassung, dass es zur Nutzung regenerativer Energien im Verkehr und bei der Wärmeerzeugung wirksamer Anreize bedürfe. Grundsätzlich könne ein Instrument zur Bepreisung von Kohlendioxid ein wirksames Mittel sein, um den Einsatz erneuerbarer Energien und die Sektorkopplung attraktiv zu machen. Gleichwohl müssten Wechselwirkungen mit dem EU-ETS beachtet werden. Allerdings: „Die Bundesregierung spricht sich gegen die von der Monopolkommission geforderte Abschaffung des Referenzertragsmodells aus. Anders als das Instrument „Netzausbaugebiet“ dient das Referenzertragsmodell nicht nur der regionalen Steuerung des Zubaus von Windenergieanlangen an Land, sondern es trägt auch dazu bei, im Auktionsverfahren vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für unterschiedliche Standorte zu schaffen. Zudem wird eine Überförderung von Windenergieanlagen an guten Standorten vermieden.“