Vorschlag führe zu Verzerrungen
Die Bundesregierung mache sich die Forderungen der Monopolkommission zur Einführung eines erzeugerseitigen Netzentgelts für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (EE-Regionalkomponente) nicht zu eigen. Sie sehe in dem Instrument zwar in der Tat das Prinzip der Verursachungsgerechtigkeit bei der Verteilung der Netzkosten gestärkt, doch insbesondere wegen potenzieller negativer Nebenwirkungen seien aus ihrer Sicht weitere vertiefte qualitative und quantitative Analysen erforderlich. „Die Bundesregierung wird das Instrument der Erzeugerentgelte daher weiter prüfen und die Diskussion hierüber auch künftig aufmerksam verfolgen.“
Weiter hieß es: „Die Bundesregierung hält an ihrer in der Stellungnahme zum Sondergutachten 2015 geäußerten Auffassung fest, dass die Gewährung von Abschlägen auf zukünftige Netzentgelte kein maßgebliches Kriterium im Rahmen der Vergabe von Wegenutzungsrechten sein sollte. Damit würde die klare Trennung zwischen der Vergabe von Wegenutzungsrechten und der Netzentgeltregulierung aufgehoben. Der Vorschlag der Monopolkommission würde zu Verzerrungen sowohl bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten als auch bei der Netzentgeltregulierung führen.“
„Level playing field“ zwischen den Windprojekten
Während die Monopolkommission die beiden Instrumente Netzausbaugebiet und Verteilernetzkomponente grundsätzlich zustimmend bewerte, um den Zubau von Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien zu steuern, und lediglich diskutiere, diese Instrumente weiterzuentwickeln und auszuweiten, lehne sie das Referenzertragsmodell ab und fordere, es abzuschaffen. Als Grund hierfür führe sie an, dass das Referenzertragsmodell einer kosteneffizienten Erzeugung entgegenstehe, da Anlagen auch dort gebaut werden könnten, wo sie sich ansonsten nicht rentieren würden. Es würde höchstens zufällig zu einer Wahl von Standorten führen, die in Bezug auf einen etwaigen Netzausbaubedarf vorteilhaft seien. Das Referenzertragsmodell könne vielmehr zu Fehlanreizen und Ineffizienzen bei der Ansiedlung von Anlagen erneuerbarer Energien führen. Die Bundesregierung teile diese Auffassung nicht.
„Anders als von der Monopolkommission dargestellt, handelt es sich beim Referenzertragsmodell nicht nur um ein Instrument der räumlichen Steuerung des Zubaus von Windenergie an Land. Es dient vor allem dazu, zwischen den Windprojekten ein „level playing field“ zu erreichen und eine Überförderung von Windenergieanlagen an guten Standorten zu vermeiden. Projekte an windschwachen Standorten haben gegenüber windreichen Standorten deutliche wirtschaftliche Nachteile (geringere Volllaststunden, geringere Renditen durch geringere Stromerträge bei ähnlichen Investitions- und Betriebskosten). Das Referenzertragsmodell mit seinen Korrekturfaktoren dient dazu, diese wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen. Auf dieser Basis können Anlagenbetreiber ihre Gebote auf Basis eines 100-Prozent-Standortes (Referenzstandort) abgeben, so dass die Gebote vergleichbar werden“, hieß es in der Stellungnahme weiter.
Windreiche Standorte ohnehin im Vorteil
Die Anzahl der windreichen Standorte sei allerdings begrenzt. Da in Deutschland regelmäßig Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land durchgeführt weürden und die Ausbauziele ambitioniert seien, könnten Bieter für Windenergieanlagen an windreichen Standorten höhere Gebote als die tatsächlichen Stromgestehungskosten abgeben, um einen Zuschlag zu erhalten. Dies würde, nach Einschätzung der Bundesregierung, zu einer Überförderung und zu höheren Kosten führen.
„Mit Blick auf die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien, aber auch mit Blick auf das Ziel, bis zum Jahr 2050 mindestens 80 Prozent der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zu decken, ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoll, den Zubau von Windenergie allein auf die windstarken Standorte an den Küsten zu beschränken. Windreiche Standorte sind ohnehin immer im Vorteil. Es ist nicht das Ziel des Referenzertragsmodells Standortgüten zu nivellieren. Es soll vielmehr dazu beitragen, dass die Windenergie bundesweit eine faire Ausbauchance hat und alle Bundesländer zum Gelingen der Energiewende beitragen können.“
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