Dieselbetrug verjährt – VW stur – VZBV mit Sammelklage

Autobauer lehnen Garantien ab

Das Bundesverkehrsministerium hat die Bedingungen für die Hardware-Nachrüstung älterer Diesel-Autos fertiggestellt. Laut Medienberichten müssen die Hersteller der Systeme unter anderem garantieren, dass die nachgerüsteten Autos noch mindestens 100.000 Kilometer fahren können – die deutschen Autobauer lehnen solche Garantien aber ab. Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale-Bundesverband kritisierte im Berliner Inforadio und im Handelsblatt diese Haltung als „unsäglich“.

Scheuer in einer Medienmitteilung seines Ministeriums. „Jetzt ist die Nachrüstindustrie am Zug, wirksame Systeme zu entwickeln, mit denen alle Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden. Sofern diese erfüllt sind, wird das Kraftfahrt-Bundesamt schnellstmöglich die Genehmigung erteilen, damit die Nachrüst-Systeme zeitnah auf dem Markt angeboten werden können.“ Offen bleibt, wer bezahlt.

Volkswagen rät von Hardware-Nachrüstungen ab – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Volkswagen rät von Hardware-Nachrüstungen ab – aber kein Alternativ-Angebot

Währenddessen zeigt sich Volkswagen nach wie vor sturdreist und rät zwar grundsätzlich von Nachrüstungen von Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 5 ab, biete aber keine Alternative dazu – außer wohl dem Neukauf. Denn, so VW in einer Medienmitteilung, nicht alle Euro 5-Fahrzeuge ließen sich nachrüsten und nicht alle würden einen Richtwert von 270 mg/km unterschreiten; zudem warnt VW vor Risiken hinsichtlich Funktion und Emissionen aufgrund sehr unterschiedlicher Zustände der umzurüstenden Fahrzeuge; Langzeit-Folgeschäden und damit Einschränkungen bei der Zuverlässigkeit seien durch erhöhte Bauteilbelastung möglich.  „Alle uns bisher bekannten Konzepte weisen Nachteile für unsere Kunden auf, etwa Mehrverbrauch und damit erhöhte CO2-Emission, zum Teil auch Leistungsreduzierung“, warnt Volkswagens Chef-Entwickler Frank Welsch. Zudem ließen sich entgegen einiger Darstellungen in den Medien nicht alle Euro 5-Fahrzeuge nachrüsten. Auch sei die dauerhafte Funktionssicherheit der Technik aus Sicht von Volkswagen nicht zu gewährleisten.

Werksseitig eingebaute SCR-Systeme für heutige Euro 6-Fahrzeuge müssten zahlreiche komplexe technische und gesetzliche Anforderungen erfüllen. So müsse das System z.B. auch bei Frost funktionsfähig sein, obwohl die zur NOx-Reduktion genutzte Harnstofflösung (AdBlue) bei -11 Grad gefriert. Dem Fahrer müssen der AdBlue-Füllstand, die voraus-sichtliche Reichweite oder Fehlbetankungen über eine zusätzliche Anzeige im Cockpit dargestellt werden. Auch die Emissionsstabilität für die Lebensdauer des Fahrzeugs müsse weiterhin gewährleistet werden. Stimme das Verhältnis von eingesetztem Harnstoff zu Stickoxid-Menge im Abgas nicht, könne überschüssiges, giftiges Ammoniak aus dem Abgastrakt austreten, was über einen zu entwickelnden Sperrkatalysator zu vermeiden sei. Bisher seien aber keine serienreifen Systeme am Markt verfügbar, die entsprechende Hersteller-Anforderungen hinsichtlich Entwicklung, Erprobung und Freigabe durchlaufen haben. Zudem könnten entsprechende Umbauten nach unabhängigen Untersuchungen einen Mehrverbrauch von bis zu sechs Prozent bewirken. Ein dadurch steigender CO2-Ausstoß stehe im massiven Widerspruch zu den verschärften Klimaschutzvorgaben.

Welsch dazu: „Für uns ist es wichtig, dass unsere Kunden ein zuverlässiges und gebrauchssicheres Fahrzeug nutzen können. Eine technisch nicht ausgereifte Nachrüstlösung kann wichtige Fahrzeugeigenschaften zum Nachteil unserer Kunden verändern. Das Fahrzeug wird sehr wahrscheinlich mehr verbrauchen, an Leistung verlieren und auch lauter werden. Eine Umrüstung, die einen enormen technischen und zeitlichen Aufwand bedeutet, kann zu massiven Problemen bei der Zuverlässigkeit und damit bei der Kundenzufriedenheit sorgen. Dies können wir als Automobilhersteller im Sinne unsere Kunden weder befürworten noch dafür haften. Deshalb raten wir von Hardware-Nachrüstungen ab.“ *)

„Wir werden für Einbau und Betrieb der Bauteile der Nachrüstung durch einen Drittanbieter keine Haftung übernehmen“, heißt es bei Daimler seit Wochen. Auch für Schäden an anderen Bauteilen, die sich auf die Umrüstung zurückführen lassen, will der Mercedes-Hersteller keinesfalls haften. Auch VDA-Präsident Bernhard Mattes ließ sich vernehmen: „Wir können keine Garantie für ein Fahrzeug übernehmen, in das nachträglich Abgasreinigungssysteme Dritter eingebaut wurden.“

VZBV: Verursacher dürfen nicht länger blockieren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat die Autohersteller aufgefordert, die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw nicht weiter zu blockieren. Mit der Festlegung der technischen Anforderungen für Umrüstungen habe Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) „seine Hausaufgaben rechtzeitig vor Jahresende gemacht“, sagte die Leiterin des Teams Mobilität und Reisen beim VZBV, Marion Jungbluth, dem „Handelsblatt“. Jetzt müssten die Autohersteller mitziehen und die Entwicklung von Hardware-Nachrüstung unterstützen. „Es kann nicht sein, dass die Unternehmen, die den Abgasskandal verursacht haben, eine Lösung für Menschen mit kleinem Geldbeutel blockieren, weil sie darauf keine Lust haben“, mahnte Jungbluth. „Die Autohersteller sollten 2019 in das Zeichen der Kunden stellen und für die betroffenen Dieselbesitzer individuelle Lösungen anbieten.“

Verjährung droht

Zum Jahresende verjähren viele Forderungen. Doch Diesel-Besitzer haben gute Chancen, sich gegen Fahrverbote und Wertverluste ihrer Fahrzeuge zu wehren – so der VZBV, die Plattform widerruf.info und zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien – vor allem dann, wenn der Dieselkauf finanziert worden sei. Grundsätzlich gebe es mehrere Möglichkeiten – je nachdem, welchen Weg man wähle, gelten unterschiedliche Verjährungsfristen. Für Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, jeweils zum Jahresende. Daher ist hier das Jahresende 2018 der entscheidende Stichtag, zumindest wenn es um Fahrzeuge aus dem VW-Konzern geht. Bei anderen Herstellern, die ebenfalls in der Diskussion stehen, können sich spätere Verjährungszeitpunkte ergeben. Die wohl besten Chancen gegen Wertverlust und Fahrverbot vorzugehen, haben alle, die den Kauf des Autos per Kredit und Leasing finanziert haben.

Am 1. November 2018 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht.

Betroffene VW-Kunden können sich nun kostenlos in ein Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen. Am sichersten gehen Sie, wenn Sie das bis Ende des Jahres 2018 erledigen.

Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189.

Ob ihr Fall zur Klage passt, können Betroffene mit dem „Klage-Check“ der Verbraucherzentralen herausfinden.

*) Solarify meint: Welschs gebetsmühlenartiges Bla-Bla-Bla erklärt sich selbst. Die Politik lässt die betrogenen Dieselkäufer und -fahrer weiter im Regen stehen. Man kann nur hoffen, dass die Sammelklagen gegen Daimler, Volkswagen, Audi und BMW Erfolg haben und die Diesel-Schwindler (nicht nur die aus Wolfsburg) zum Einlenken zwingen – denn deren Dreistigkeit raubt einem schlicht den Atem – und auch noch, dass der Verkehrsminister trotz katastrophaler Wahlschlappen so lange im politischen Tiefschlaf verharrt, bzw. sich durch angedrohten Arbeitsplatzverlust erpressen lässt. Auf Klardeutsch heißt die Botschaft an alle Dieselkäufer: „Selbst schön blöd!“

->Quellen: