Windstrom belastet Umwelt am geringsten

Deutsche Treibhausgasemissionen haben Gesamtkosten von rund 164 Mrd. Euro zur Folge – Wind 0,28 ct/kWh – Braunkohle 20,8 ct/kWh

Zu viele Treibhausgase, Luftschadstoffe und andere Umweltbelastungen schaden dem Klima und der Gesundheit, wirken sich negativ auf Ökosysteme aus und begünstigen das Artensterben. Zudem führen sie zu wirtschaftlichen Einbußen durch z. B. Produktionsausfälle, Ernteverluste oder Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Für viele dieser Schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das tut z.B. das Umweltbundesamt in seiner „Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten„. Demnach belastet Windenergie die Umwelt am wenigsten.

Windpark – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Das Umweltbundesamt (UBA) hat in der „Methodenkonvention 3.0“ Empfehlungen zur Ermittlung von Umweltschäden aktualisiert und die Kosten durch Belastungen neu berechnet. Danach verursacht zum Beispiel der Ausstoß einer Tonne CO2 Schäden in Höhe von rund 180 Euro. Umgerechnet auf die Treibhausgasemissionen Deutschlands (2016) entspricht dies Gesamtkosten von rund 164 Mrd. Euro.

Bei einem Kostensatz von 180 €/t CO2 hat das UBA errechnet, dass die Erzeugung einer Kilowattstunde Strom mit Braunkohle Umweltkosten in Höhe von 20,8 ct/kWh verursacht. Ähnlich teuer ist die Verstromung von Steinkohle, wodurch Umweltkosten von 18,8 ct/kWh entstehen. Unter den Erneuerbaren Energien verursacht die Stromerzeugung mit Biomasse mit 7,7 ct/kWh die meisten externen Kosten. Die geringsten Umweltkosten verursacht die Stromerzeugung in Windrädern. Mit nur 0,28 ct/kWh liegt Windstrom um das 74-fache unter den gesamten Umweltkosten von Braunkohlestrom.

Die Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (Teil „Methodische Grundlagen“) sowie neue Kostensätze zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie (Teil „Kostensätze“). Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und, welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie u. a. verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen.

Bei den Kostensätzen handelt es sich um Durchschnittswerte für Emissionen in Deutschland, deren Wirkung jedoch auch im Ausland auftreten kann. Dies gilt insbesondere für Schäden durch Treibhausgasemissionen. Emissionen von klassischen Luftschadstoffen und Lärm verursachen je nach Emissionssituation unterschiedlich hohe Kosten. Sollen die Kosten für konkrete lokale Umstände ermittelt werden, sollten die Kostensätze daher nach Möglichkeit an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. Durchschnittswerte können dann nur eine Näherung bieten.

Auffällig sei das Fehlen der Atomenergie in den Berechnungen, schreibt Clemes Weiß von energiezukunft. Das Umweltbundesamt begründe das mit der schwierigen Bewertung nuklearer Störfälle und des Atommülls. „Zur Bewertung der Emissionen aus der Kernenergie empfehlen wir daher die Emissionsfaktoren der Technologie mit den höchsten Umweltkosten, in diesem Fall also Braunkohle, zu verwenden“, schreibt die Umweltbehörde.

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