Klimafreundliche und bürgernäher organisierte Energieversorgung
Bürger und Unternehmer, die Solarstrom selbst erzeugen, verbrauchen, speichern und verkaufen, sollen zu einem zentralen Baustein des modernen Stromsektors werden. Die gegenwärtig teilweise noch geltende Doppelbelastung mit Steuern und Abgaben für Energiespeicher bei Netzdienstleistungen soll nach dem Willen der Europäischen Union abgeschafft werden. Dies geht aus den nun schriftlich vorliegenden Ergebnissen der Trilog-Verhandlungen zum neuen Strommarktdesign hervor, auf die sich das EU-Parlament, die EU-Kommission und die Vertreter der Mitgliedsstaaten im EU-Rat kurz vor Weihnachten geeinigt hatten.
Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) begrüße diese Verhandlungsergebnisse zum Clean Energy Package und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zu einer künftig deutlich klimafreundlich und bürgernäher organisierten Energieversorgung, heißt es in einer Pressemitteilung. Dazu erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Die Potenziale von Heim- und Gewerbespeichern als wichtige Herzstücke und Flexibilitätspuffer der Energiewende wurden endlich erkannt. Bei der Erbringung von Netzdienstleistungen dürfen Speicher nun gegenüber fossilen Erzeugern nicht mehr schlechter gestellt und diskriminiert werden.“
Hintergrund:
Seit Ende 2016 verhandelte die EU das zukünftige Strommarktdesign im Zuge des sogenannten Clean Energy Package. Ein wichtiger Aspekt ist dort die zukünftige Rolle von „active customers“, die selbst Strom erzeugen, speichern, verbrauchen und liefern (siehe Artikel 15 der Electricity Market Design Directive). In Deutschland werden diese Kunden häufig auch „Prosumer“ genannt.
Nach dem neuen Artikel 15 der sogenannten Market Design Directive soll in Zukunft Prosumern der Betrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern deutlich einfacher gemacht werden. Der technische und administrative Aufwand und auch die entsprechenden Entgelte für den Betrieb solcher Anlagen müssen in Zukunft verhältnismäßig sein. Damit dürften die Betreiber von Speichern diese in Zukunft häufiger auch netzdienlich einsetzen. Der gespeicherte Strom darf nach dem Willen der EU bei der Erbringung von Flexibilität für Netzbetreiber nicht mehr doppelt mit Entgelten, Abgaben und Umlagen belastet werden. Dies gilt heute als eine der größten Hürden für die Erbringung von Netzdienstleistungen durch Heimspeicher: Jede Einspeicherung aus dem Netz wird mit Abgaben und Umlagen belastet als wäre der Strom verbraucht worden. Das gilt selbst dann, wenn der gespeicherte Strom später ins Netz zurück gespeist wird und daher ein anderer Stromverbraucher beim tatsächlichen Verbrauch des Stroms diese Abgaben und Umlagen ein zweites Mal zahlt.
18 Monate Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen
Der BSW hatte zuletzt im Dezember gemeinsam mit dem Bundesverband Energiespeicher (BVES), dem Bundesverband neue Energiewirtschaft (BNE) und dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) bei der Bundesregierung in dieser Frage um Unterstützung geworben. Solarstromspeicher seien technisch hervorragend zur Erbringung von Systemdienstleistungen wie z.B. Regelenergie geeignet. Aufgrund regulatorischer Barrieren blieben diese Potenziale bislang aber meist ungenutzt.
In Deutschland werde inzwischen jede zweite Solarstromanlage zusammen mit einem Batteriespeicher installiert. Im Sommer 2018 hatte der BSW im Beisein von BMWi-Staatssekretär Thomas Bareiß den 100.000. Solarstromspeicher in Betrieb genommen. Nach der erwarteten formalen Bestätigung der nun erzielten Verhandlungsergebnisse in den nächsten Wochen durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung habe im EEG mit dem § 61k bereits begonnen, diese Marktverzerrung abzubauen und auch im Koalitionsvertrag eine Überprüfung der Doppelbelastung vorgesehen. Die EU drücke jetzt aufs Tempo, damit Heimspeicher ohne diese Belastung Flexibilität anbieten dürften, so wie es heute die großen Energieerzeuger bereits könnten. Die Erbringung von Flexibilität durch Erzeuger sei heute bereits frei von Entgelten, Abgaben und Umlagen. Die Position des EU-Parlaments sei zudem auf der Linie des Koalitionsvertrages, der eine Änderung der Abgabenlast für Energiespeicher fordere. Darüberhinaus habe der Bundesrat bereits in mehreren Beschlüssen von der Bundesregierung gefordert, den Status als Letztverbraucher für Energiespeicher und damit die Doppelbelastung zu streichen.
-> Quellen und weitere Informationen:
- solarwirtschaft.de/eu-schafft-doppelbelastung-von-speichern-bei-prosumern-ab.html
- solarwirtschaft.de/eu-parlament-gegen-doppelbelastung-von-stromspeichern-verbaende-appellieren-an-bundesminister-altmaier.html
- Die Market Design Directive in voller Länge
- solarify.eu/100-000ster-solarstromspeicher-installiert