EU-Einigung zügig umsetzen
Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (COREPER) hat die Ergebnisse der Trilogverhandlungen zur Strombinnenmarkt-Richtlinie bestätigt. Die Richtlinie enthält erstmals eine Definition des Speicherbegriffs. Kleinspeicher von Prosumern und der netzdienliche Einsatz von Speichern sollen in Zukunft in den Mitgliedsstaaten besser gestellt werden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) habe sich, so teilt er es in einer Pressemeldung mit, seit Jahren dafür eingesetzt, Energiespeicher nicht mit Letztverbraucherabgaben, wie etwa der EEG-Umlage, zu belasten.
Dazu VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: „Die Vorgaben der Strombinnenmarkt-Richtlinie sind ein wichtiger Schritt, um die Potenziale verschiedener Speichertechnologien für eine zukunftssichere Stromversorgung des Industrielandes Deutschland besser auszuschöpfen. Mit jedem Megawatt erneuerbarer Energien mehr im System gewinnen Speicher an Bedeutung. Sie sind das Bindeglied zwischen modernen Netzen und einer zunehmend schwankenden Stromerzeugung.“
Speicher stabilisieren das Stromnetz
Reiche weiter: „Speicher könnten einen deutlichen Aufschwung erleben, wenn die Bundesregierung die nun anstehende nationale Umsetzung zügig nutzt, einen konsistenten und investitionsfreundlichen Rechtsrahmen zu entwickeln. Speicher sollten die Rolle in der neuen Energiewelt bekommen, die ihnen zusteht.“ Zusammen mit einer intelligenten Infrastruktur könnten sie, laut Reiche, dafür sorgen, dass Stromerzeugung und -verbrauch schon vor Ort optimal aufeinander abgestimmt werden. Damit stabilisierten sie das Stromnetz und würden wesentlich zur Versorgungssicherheit beitragen.
-> Quelle: vku.de/eu-einigung-zuegig-umsetzen-speicher-sind-zentraler-baustein-fuer-die-neue-energiewelt