Förderung
- Welche weiteren staatlichen und europäischen Fördermittel (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur, Strukturhilfen für den Kohleausstieg) in welcher jeweiligen Höhe sind neben der anteiligen Anschubfinanzierung von 1 Mrd. Euro Teil der in Aussicht gestellten Förderpakete?
Eine Förderung wäre bei Einhaltung der Förderbedingungen durch Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) möglich. Auch aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), die in Deutschland von den Ländern im Rahmen sog. Operationeller Programme umgesetzt werden, können die Länder derartige Projekte unterstützen. Welche Fördermöglichkeiten bestehen, ist in den Operationellen Programmen der Länder geregelt.
- Welche weiteren staatlichen Maßnahmen sind ergänzend geplant, um die Rahmenbedingungen für eine Ansiedlung zu verbessern, wie z. B. die Ansiedlung von Forschungsinstituten?
Die Rahmenbedingungen mit Blick auf Forschung und Entwicklung werden in Frage 21 beantwortet.
- Wie unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung andere europäische Länder die Ansiedlung von Batteriezellfertigungen in ihrem jeweiligen Land und Europa, insbesondere in welcher Höhe sind dort öffentliche Gelder zu Anschubfinanzierung angekündigt bzw. bereits etatisiert?
Polen und Ungarn haben bereits eine Ansiedlung asiatischer Wettbewerber gefördert. Weitere EU-Mitgliedstaaten, u. a. Finnland, Frankreich und Schweden, prüfen gegenwärtig eine Förderung.
- Wie bewertet die Bundesregierung die Planungen des chinesischen Herstellers CATL zur Zellproduktion in Thüringen, und sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb gegeben, angesichts der Tatsache, dass China dem Anbieter CATL mit Krediten Wettbewerbsvorteile verschafft (Jahresgutachten 2018/19 Sachverständigenrat auf Bundestagsdrucksache 19/5800, S. 78)?
CATL beabsichtigt den Aufbau einer Batteriefabrik am „Erfurter Kreuz“ in Thüringen. Ziel des Investitionsvorhabens ist die Errichtung einer Betriebsstätte am „Erfurter Kreuz“ zur Herstellung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren. CATL wird bis Ende 2022 240 Mio. Euro in eine Batterie-Fertigungs-Kapazität investieren. Der Freistaat Thüringen beabsichtigt, die Investition von CATL in eine Batteriefertigung im Rahmen der EU-beihilferechtlichen Freistellungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung zu unterstützen. So sind bis zu 7,5 Mio. Euro Zuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), eine Forschungsförderung im Rahmen der Technologieförderprogramme von Thüringen, ggf. auch als Verbundprojekte mit der Fraunhofer-Gesellschaft, sowie eine Unterstützung bei Umweltfördermaßnahmen geplant. Wettbewerbliche Bedenken bestehen nicht.
Standortwahl
- Nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung mögliche Standorte für eine Batteriezellfertigung, und welche Kriterien genießen dabei Vorrang (bitte begründen)?
Die Standortauswahl wird hinsichtlich der Wachstums- und Beschäftigungseffekte, der Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen und des Konzepts sowie mit Blick auf die Beiträge zu gesellschaftlichen Herausforderungen beurteilt. Eine entscheidende Rollen spielt auch das Verwertungskonzept und das Verwertungspotenzial, der Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen am Standort Deutschland und Europa sowie zu weiteren Zielen und Strategien der Bundesregierung. Wünschenswert sind Spill-Over-Effekte, d. h. insbesondere systemrelevante Auswirkungen auf mehreren Ebenen der Wertschöpfungskette oder der vor- bzw. nachgelagerten Märkte, Verwendung in anderen Wirtschaftszweigen. Eine wesentliches weiteres Kriterium ist die Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit und des Umwelt- und Klimaschutzes bei den anvisierten Technologien, Verfahren und Produkten.
- Die Realisierung wie vieler Batteriezellfertigungsstandorte in Deutschland wird von der Bundesregierung kurz- und mittelfristig bis zum Jahr 2025 angestrebt?
Die Realisierung einer angemessenen Anzahl an Batteriezellfertigungsstandorten mit der Umsetzung einer nachfrageadäquaten Speicherkapazität bleibt eine unternehmerische Aufgabe. Es ist primär die Aufgabe der privaten Unternehmen, eine industriell wettbewerbsfähige Batteriezellproduktion aufzubauen. Die Bundesregierung hat das Ziel, die marktwirtschaftlichen Prozesse mit unterschiedlichen Instrumenten zu flankieren, zu denen insbesondere die Ausreichung von Zuwendungen zur Senkung des unternehmerischen Risikos im ersten Investitionsschritt zählt.