Ressourcen- bzw. Rohstoffbedarf
- Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung eine vollständige bzw. weitgehende Versorgung der Batteriezellfertigungsstandorte mit erneuerbaren Energien sicherzustellen, und wird die Bundesregierung die geförderten Konsortien dafür in die Pflicht nehmen (bitte begründen)? 3
- Welche Formen des Nachweises zur Verwendung von Ökostrom im Zellfertigungsprozess existieren nach Erkenntnissen der Bundesregierung, und welche Form bevorzugt die Bundesregierung, um die Verwendung von Ökostrom im Produktionsprozess in Deutschland nachzuweisen?
Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet. Die Versorgung der Fertigung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird im Zuge der Ausschreibung der Förderbekanntmachung einen zentralen Stellenwert erhalten. Die Form des Nachweises bei der Prüfung der Projektanträge zu adressieren sein.
- Wie bewertet die Bundesregierung die Verfügbarkeit von regenerativem Strom im Produktionsprozess einer Batteriezelle vor dem Hintergrund der Akzeptanz für die Elektromobilität in Deutschland und Europa?
Die Nutzung regenerativen Stroms für die Herstellung von Batteriezellen wäre für die Akzeptanz der Elektromobilität in Deutschland von erheblichem Vorteil.
- Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass zum Zwecke der Versorgung des Produktionsprozesses von Batteriezellen mit zusätzlichem regenerativem Strom, ein Produktionsstandort vor dem größten Netzengpass liegen sollte (bitte begründen)?
Es handelt sich hierbei um ein Kriterium, dass bei der Beurteilung der Projekte eine wesentliche Rolle spielen wird.
- Wird die Bundesregierung auf die europäischen Gesprächspartner, wie beispielsweise Frankreich, Polen oder Österreich, mit denen die Bundesregierung konkrete Gespräche für grenzüberschreitende Kooperationen zu Batteriezellfertigungen führt, einwirken, damit auch diese eine hohe Verfügbarkeit von regenerativem Strom im Produktionsprozess der Batteriezellen sicherstellen?
a) Wenn ja, wann, und in welcher Form wird dies passieren?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die möglichst umfängliche Nutzung regenerativen Stroms wird angestrebt. Die Form wird in Verbindung mit konkreten Vorhaben mit den europäischen Projektpartnern adressiert.
- Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung den zu erwartenden Rohstoffbedarf für die Batteriezellfertigungen zu sichern, und sind hierfür neue Rohstoffpartnerschaften geplant?
Die Rohstoffsicherung ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen. Die Bundesregierung flankiert jedoch Maßnahmen der Unternehmen bei der Rohstoffsicherung. So können die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung genutzt werden, beispielsweise Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien). Zur Bewertung von Preis- und Lieferrisiken betreibt die Deutschen Rohstoffagentur im Auftrag der Bundesregierung das Rohstoffmonitoring. Neue Rohstoffpartnerschaften sind derzeit nicht geplant.
- Wie ist der Stand der Analyse, durchgeführt durch die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, zur möglichen Versorgung europäischer Batteriezellfertigungen mit den entsprechenden Rohstoffen, und welche ersten konkreten Ergebnisse liegen hier vor (Eckpunkte des Batteriezellkonzepts, Ausschussdrucksache 19(9)120)?
Der Bericht der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der EU-Kommission „Securing the sustainable supply of battery raw materials“ kommt zur folgenden Analyse bezüglich der Versorgung mit Batterierohstoffen:
- Im Gegensatz zu asiatischen Wettbewerbern agieren europäische Unternehmen noch zu zögerlich, um sich ihre Bedarfe an Batterierohstoffen langfristig abzusichern.
- Die Mitgliedstaaten unterstützen die Gewinnung von Rohstoffen in Europa nicht ausreichend. Die Nutzung entsprechender Potenziale würde die Versorgungsrisiken in Europa reduzieren.
- Die Weiterverarbeitungskapazitäten im Bereich der Batterierohstoffe in Europa sind nicht ausreichend.
- Um die Potenziale in der EU zur Produktion von Batterierohstoffen besser zu nutzen, werden folgende Schritte empfohlen: ? Einrichtung einer fundierten Informationsbasis für Rohstoffe.
- Aufbau zusätzlicher Weiterverarbeitungskapazitäten in der EU.
- Schaffung von attraktiven Rahmenbedingungen für Exploration, Gewinnung und Recycling von Batterierohstoffen in Europa.
- Beinhalten die im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Thesenpapier (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/thesen-zur-industriellenbatteriezellfertigung- in-deutschland-und-europa.pdf?__blob=publication File&v=4) genannten Kriterien für die Batteriezellfertigung, wie nachhaltige und umweltverträgliche Produktions- und Entsorgungsbedingungen auch die gesamte Wertschöpfungskette inklusive der Förderung von Rohstoffen wie Lithium, Kobalt, Nickel und Grafit, und falls ja, mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, dies sicherzustellen, und ist hier insbesondere eine Verpflichtung der geförderten Konsortien angedacht?
- Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Selbstverpflichtung der geförderten Konsortien zu initiieren, ökologisch, sozial und menschenrechtlich unbedenklich gewonnene Rohstoffe zu verwenden (bitte begründen)?
Die Fragen 36 und 37 werden gemeinsam beantwortet. Ziel der Bundesregierung ist es, einen nachhaltigen Ansatz von der Rohstoffgewinnung, über die Zellproduktion bis hin zum Recycling der gebrauchten Batterien zu etablieren. Hierzu gibt es bereits eine Reihe von Ansätzen aus der Industrie. Die Bundesregierung erwartet außerdem, dass deutsche Unternehmen die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie der zentralen Rahmenwerke der UN, ILO und OECD erfüllen. Die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen etwa stellen ein umfassendes Regelwerk für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln u. a. in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz dar. Die OECD-Leitsätze gelten branchenunabhängig somit auch für die Rohstoffgewinnung und Batteriezellenfertigung. Sie werden durch den sektorspezifischen OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur konstruktiven Stakeholderbeteiligung im Rohstoffsektor sowie die OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ergänzt. Im Rahmen des NAP erwartet die Bundesregierung, dass die Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in angemessener Weise gerecht werden. Diese Sorgfaltspflicht wurde im NAP festgehalten. Die Bundesregierung ergreift ihrerseits eine Reihe von Maßnahmen, um die im NAP ausgeführte staatliche Pflicht zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte im wirtschaftlichen Kontext umzusetzen. Die NAP-Maßnahmen sind auch geeignet, Verletzungen von Menschenrechten zu verhindern, zu mindern oder vorzubeugen, die im Zusammenhang mit der Rohstoffgewinnung und Batteriezellenfertigung auftreten können.
- Plant die Bundesregierung, in diesem Zusammenhang die Initiative zur Verbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie (Extractive Industries Transparency Initiative, EITI) zu unterstützen (bitte begründen)?
EITI ist eine globale Initiative für Finanztransparenz und Rechenschaftspflicht bei der Erfassung und Offenlegung von Einnahmen, die beim Abbau von natürlichen Ressourcen entstehen. Deutschland hat EITI von Beginn an finanziell und über eine Zusammenarbeit in Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt. Mit dem Beitritt Deutschlands im Februar 2016 hat die Bundesregierung zudem ein Signal der Unterstützung für Entwicklungs- und Schwellenländer im Kampf gegen Korruption im Rohstoffsektor gesetzt.
- Wird sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund eines erhöhten Bedarfs an kritischen Rohstoffen für eine Erweiterung der Sorgfaltspflichten laut Verordnung der Europäischen Union zu Konfliktmineralien auf die weiterverarbeitende Industrie sowie den Einzelhandel („Downstream-Bereich“) einsetzen (bitte begründen)?
Die EU-Verordnung zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogenbieten gilt für die Unternehmen ab dem 1. Januar 2021. Eine Überprüfung der Wirksamkeit der Verordnung einschließlich der Auswirkungen vor Ort erfolgt erstmals zum 1. Januar 2023. Das ist ein Jahr, nachdem die Unternehmen erstmals nachweisen müssen, dass sie die Sorgfaltspflichten erfüllen und die entsprechenden Managementsysteme etabliert haben. Dabei wird auch die Frage einer Ausweitung auf weitere Minerale und Metalle oder auf den Downstream-Bereich zu prüfen sein. Dem Ergebnis dieser Überprüfung sollte nicht vorgegriffen werden. Im Übrigen ist im NAP die Erwartungshaltung der Bundesregierung verankert, dass alle Unternehmen die im NAP beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in angemessener Weise einführen.
- Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgsaussicht, eine deutliche Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Kobalt-Kleinstbergbau in der Demokratischen Republik Kongo zu erreichen (siehe Handelsblatt „BMW und BASF testen fairen Kobalt-Abbau im Kongo“ vom 29. November 2018, www.handelsblatt.com/23699842.html?share=mail), und hält die Bundesregierung es für möglich, dass grundlegende Sozial- und Umweltstandards im Kobalt-Kleinstbergbau eingehalten werden können?
Die Bundesregierung begrüßt die freiwilligen Ansätze der Unternehmen auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor Ort einzuwirken. Die Bundesregierung hält es für grundsätzlich möglich, dass durch die Pilotprojekte gezeigt werden kann, dass auch der Kobaltbezug aus dem Kleinbergbau der DR Kongo grundlegenden Sozial- und Umweltstandards genügen kann.
Folgt: Recycling bzw. Kreislaufwirtschaft
Recycling bzw. Kreislaufwirtschaft
- Welche konkreten Weiterentwicklungen der Batterierichtlinie der Europäischen Kommission (z. B. bei Verwertungsquoten), strebt die Bundesregierung an, um vor dem Hintergrund eines erhöhten Rohstoffbedarfs ein verstärktes Recycling von Batterien zu erreichen?
Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Bewertung der Batterierichtlinie wurde deutlich, dass die Richtlinie im Hinblick auf die veränderten Marktstrukturen und Batterietypen anzupassen ist. Die Bundesregierung unterstützt daher die Evaluation der Batterierichtlinie, um gegenwärtigen und auch zukünftigen Herausforderungen auf dem Markt der Altbatterieentsorgung sachgerecht begegnen zu können. Gegenüber der EU-Kommission hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass im Bereich der Industriebatterien, zu denen die in Elektrofahrzeugen genutzten Batterien gehören, höhere Materialeffizienzen und verstärkte Recyclingprozesse dazu beitragen könnten, möglichen Preisanstiegen und Rohstoffengpässen sowie Umweltbeeinträchtigungen zu begegnen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung die EU-Kommission gebeten, unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Auswirkungen zu prüfen, ob und wie die Batterierichtlinie weiterzuentwickeln ist. Unabhängig davon erscheint es angesichts des sich verändernden Batteriemarktes sinnvoll, Abgrenzungskriterien für Industrie- und Gerätebatterien zu entwickeln und zukünftig auch bei Industriebatterien nach chemischen Systemen zu unterscheiden. Die Bundesregierung unterstützt zudem eine verhältnismäßige Fortentwicklung der Mindestsammelquote von Gerätealtbatterien unter Beachtung ökonomischer wie ökologischer Auswirkungen. Weiterhin wurde angeregt zu prüfen, ob und inwieweit auch Sammelquoten für Industriebatterien erforderlich und sinnvoll erscheinen. Auch wurde empfohlen, die bestehenden Vorgaben für Recyclingeffizienzen im Hinblick auf den steigenden Anteil von lithiumhaltigen Batterien zu überprüfen. Ein Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Batterierichtlinie ist voraussichtlich Anfang 2020 zu erwarten.
- Welche weiteren nationalen Maßnahmen insbesondere Verpflichtungen zu standardisierten und leicht demontierbaren Produktdesigns, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit von Batterien, Aufbau von Rücknahme- und Wartungsnetzwerken sind hierfür geplant?
Verpflichtungen zu standardisiertem und leicht demontierbarem Produktdesign sind aufgrund des einheitlichen EU-Binnenmarktes bevorzugt auf EU-Ebene umzusetzen. Entsprechende Regelungen sind auf europäischer Ebene z. B. im Anwendungsbereich der Ökodesign-Richtlinie möglich. Die Batterierücknahme ist bereits jetzt national durch das Batteriegesetz geregelt. Demnach sind die Hersteller zur Rücknahme der Altbatterien verpflichtet. Alle gesammelten Altbatterien sind nach dem Stand der Technik zu behandeln und stofflich zu verwerten. Vor dem Hintergrund, dass die Rücknahme der Batterien auf nationaler Ebene durch das Batteriegesetz bereits geregelt ist, sind darüber hinaus derzeit keine weiteren Maßnahmen geplant.
- Welche Nachnutzungsquote der Batterien als stationäre Energiespeicher strebt die Bundesregierung an, und wie soll diese Quote erreicht werden?
Die Nutzung von ggf. noch eingeschränkt funktionsfähigen Batterien, die nicht mehr in Fahrzeugen eingesetzt werden sollen, ist Sache der Marktteilnehmer. Ein regulatorisches Instrument zur „Nachnutzung“ wie etwa eine Quotenregelung besteht nicht, und es ist aktuell auch keines geplant. Art, Umfang und Dauer einer solchen „Nachnutzung“ hängen vielmehr davon ab, inwieweit es Einsatzgebiete für solche Batterien gibt, bei denen ggf. aber ein Wettbewerb mit anderen Anbietern entsprechender Dienstleistungen besteht. Soweit sich eine technisch sichere Zweitnutzung im Wettbewerb durchsetzt, kann dies ggf. dazu beitragen, die primären Kosten für Batterien in der Elektromobilität zu senken.
- Was genau versteht die Bundesregierung unter der im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Thesenpapier (www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Downloads/S-T/thesen-zur-industriellen-batteriezellfertigung-in-deutschlandund- europa.pdf?__blob=publicationFile&v=4) genannten „hohen Recyclingquote“, und ab welcher Quote stellt diese nach Kenntnis der Bundesregierung einen internationalen Benchmark dar?
Hohe Recyclingquoten sind aus Sicht der Bundesregierung dann sinnvoll, wenn sie technisch realisierbar, wirtschaftlich tragbar und verhältnismäßig sind. Es ist davon auszugehen, dass die Evaluation der EU-Kommission zur Vorbereitung der Revision der Batterierichtlinie entsprechende Anhaltspunkte zur Bewertung dieser Frage geben wird. In dem Thesenpapier zur industriellen Batteriezellfertigung in Deutschland und Europa des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie stellt Punkt 8 zudem klar, dass sich die geförderten Batteriezelltechnologien durch eine hohe Recyclingfähigkeit der Altbatterien auszeichnen müssen.
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*) Altmaiers Thesen im Wortlaut:
- Der Bedarf an mobilen und stationären Stromspeichern wächst international in einem rasanten Tempo. Der weltweite Bedarf wird sich bis 2030 nach seriösen Schätzungen mehr als verzehnfachen.
- Batterietechnologie ist somit eine Schlüsseltechnologie, die über alle Bereiche der industriellen Wertschöpfung, insbesondere aber für die Elektrifizierung der Verkehrssysteme, die Speicherung Erneuerbarer Energien sowie in privaten Haushalten, unentbehrlich sein wird.
- Die damit verbundenen Wertschöpfungseffekte für die Volkswirtschaft sind enorm, die Beherrschung und Anwendung dieser Technologie in großem Maßstab ist für Deutschland und Europa eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
- In einer sozialen Marktwirtschaft ist es primär die Aufgabe privater Unternehmen, neue Technologien und damit auch eine industriell wettbewerbsfähige Batteriezellproduktion zu entwickeln, aufzubauen und marktfähig zu machen.
- Aufgabe des Staates ist es, hierfür notwendige Rahmenbedingungen zu schaffen und zeitlich begrenzte Anschubhilfe zu leisten.
- Das BMWi hat daher einen strategischen Ansatz zu einer industriellen Batteriezellproduktion entwickelt, den wir gemeinsam mit allen Beteiligten in den nächsten Monaten weiter konkretisieren und umsetzen werden.
- Unser Ziel ist es, bis zum Jahre 2030 rund 30% der weltweiten Nachfrage nach Batteriezellen aus deutscher und europäischer Produktion zu beliefern.
- Diese Batteriezellen müssen die internationalen Benchmarks bilden durch
- eine hohe Energiedichte und Leistungsfähigkeit zu wettbewerbsfähigen Preisen;
- eine lange Lebensdauer und eine hohe Zahl von Ladezyklen;
- nachhaltige und umweltverträgliche Produktions- und Entsorgungsbedingungen, z.B. geringe CO2-Ausstösse bei Produktion und Logistik und eine hohe Recyclingquote sowie
- faire Arbeitsbedingungen in der gesamten Wertschöpfungskette der Batterieherstellung von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung.
- Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 1 Milliarde € bis 2021 für die Förderung von Batteriezellproduktion in Europa bereitgestellt.
- Der Förderrahmen wird in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission eröffneten Möglichkeiten der „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI) aufgestellt.
- Die Bundesregierung wird in diesem Rahmen Unternehmen aus DEU fördern, die mit europäischen Partnern kooperieren. Wesentliches Kriterium dabei ist der innovative Ansatz der Projekte.
- Das Interesse ist groß nicht nur in Deutschland, sondern beispielsweise auch in Frankreich, Polen oder Österreich. Mit seinen Amtskollegen aus diesen Ländern, mit Vizepräsident Sefcovic, mit Kommissarin Vestager und natürlich mit der Industrie führt der Bundeswirtschaftsminister seit geraumer Zeit Gespräche.
- Die Industrie arbeitet mit Hochdruck an der konkreten Ausgestaltung verschiedener industrieller Kooperationen. Signale aus der Industrie lassen erwarten, dass im Zeitfenster um die Jahreswende 2018/2019 konkrete Ergebnisse vorliegen können. Danach wird über konkrete Fördermöglichkeiten für Konsortien sowie über Standorte entschieden.
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