Wie soll der Kohleausstieg umgesetzt werden?
Felix Christian Matthes vom Öko-Institut e.V. nahm am 13.02.2019 im Landtag Nordrhein-Westfalen Stellung zu den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ – kurz Kohlekommission. In der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung stellte er die Empfehlungen der Kommission sowie ihre klimapolitischen und energiewirtschaftlichen Auswirkungen vor. Nicht zuletzt skizzierte er den rechtlichen Handlungsbedarf, um die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen.
Empfehlungen für einen beschleunigten Kohleausstieg
„Die Kohlekommission hat Ende Januar 2019 ihre Empfehlungen für einen stetigen und berechenbaren Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Kohle in Deutschland vorgelegt. Wichtigste Eckpunkte sind:
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- Bis zum Jahr 2022 sollen die Braun- und Steinkohle-Kraftwerkskapazitäten auf jeweils 15 Gigawatt (GW) zurückgeführt werden.
- Bis zum Jahr 2030 sollen die Kraftwerkskapazitäten für Braunkohle auf 9 GW und für Steinkohle auf 8 GW reduziert werden.
- Im Zeitraum 2023 bis 2030 sollen die Emissionen der Kohle-Kraftwerke und damit das Niveau der Kohle-Verstromung möglichst stetig verringert werden.
- Bis spätestens 2038 soll die Stromerzeugung aus Kohle in Deutschland komplett beendet werden. Im Jahr 2032 soll überprüft werden, ob das Enddatum der Kohle-Verstromung auf 2035 vorgezogen werden kann.“
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Klimapolitische und energiewirtschaftliche Auswirkungen
Zentrales Ziel der Kohlekommission war es, Maßnahmen zu beschließen, mit denen substantielle Emissionsminderungen in Deutschland erreicht werden können. Das Öko-Institut veröffentlicht in Kürze einen Sonderbericht zu modellgestützten Analysen der Empfehlungen der Kommission. Erste Berechnungen zeigen, dass die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zu folgenden Minderungen der Treibhausgasemissionen in Deutschland führt:
- Werden erste von der Kohlekommission empfohlene Schritte in den kommenden vier Jahren umgesetzt, liegen die Emissionen der gesamten deutschen Stromerzeugung im Jahr 2023 bei 256 Millionen Tonnen CO2. Im Vergleich zu 1990 entspricht dies einer Emissionsminderung von 44 Prozent.
- Für das Jahr 2025 ergibt sich nach weiteren Maßnahmen ein Emissionsniveau von 226 Millionen Tonnen CO2, dies entspricht einer Emissionsminderung von rund 50 Prozent im Vergleich zu 1990.
- Für das Jahr 2030 ergeben sich je nach Entwicklungen des Energiemarktes Emissionsniveaus von 169 bis 182 Millionen Tonnen CO2 und damit Emissionsminderungen von 60 bis 63 Prozent gegenüber 1990.
Damit kann durch die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ das Sektorziel für die Energiewirtschaft im Jahr 2030 sicher erreicht werden.“
->Quelle und weitere Informationen:
- Ökoinstiut.de/aktuelles/2019/auswirkungen-der-empfehlungen-der-kohlekommission
- Stellungnahme von Dr. Felix Chr. Matthes zur Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung des Landtags Nordrhein-Westfalen am 13.02.2019
- Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ auf der Website der Bundesregierung